Warum eine Wohngebäude­versicherung ein Muss
für Hausbesitzer ist

Ein einziges heftiges Unwetter kann genügen – und Ihr Haus ist nicht mehr bewohn­bar. Mit unserer flexiblen Wohngebäude­versicherung sichern Sie Ihr Haus und Grund­stück individuell nach Ihren Bedürfnissen ab.

Wählen Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen der Hausversicherung. Sie bestimmen selbst, welche Risiken Sie versichern. Denken Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Immobilienversicherung unbedingt auch an einen erweiterten Schutz gegen Elementarschäden – so sind Sie vor finanziellen Belastungen nach Überschwemmungen auch infolge von Starkregen immer gut geschützt. Versichern Sie Haus und Grundstück zukunftssicher – mit der Wohngebäudeversicherung und der Elementarschadenversicherung der SAARLAND.

Das bietet Ihnen unsere Wohngebäudeversicherung

Individuelle, bedarfsgerechte Absicherung für jedes Haus
Zusätzlicher Versicherungsschutz (Elementarschäden)
Individuelle Beitragsgestaltung
Hohe Sicherheit
Schadenfreiheitsbonus

Ist Ihr Zuhause in Gefahr?

Extreme Wetterereignisse treten immer häufiger auf und in den letzten drei Jahren haben Unwetter so hohe Schäden verursacht wie noch nie. Sturm, Hagel und vor allem Starkregen nehmen zu und selbst vermeintlich sichere Gegenden sind inzwischen gefährdet. Deutschlandweit ist das Saarland besonders stark von Naturgefahren betroffen: Im Jahr 2020 sind im Saarland Schäden durch Naturgefahren in Höhe von 43 Millionen Euro entstanden. Möchten Sie wissen, ob Ihr Gebäude in einem gefährdeten Gebiet liegt? Dann prüfen Sie jetzt Ihr Risiko!
Mit unserem Hausnummer-genauen Risiko-Check wissen Sie sofort, wie hoch die Gefährdung durch Unwetter & Starkregen in Ihrer Region ist.

Die Leistungen unserer Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung
Schäden durch Brand Icon Ja
Sturm- und Hagelschäden Icon Ja
Rohrbruch- und Nässeschäden Icon Ja
Elementarschäden Icon Ja
10 % Schadenfreiheitsbonus Icon Ja
Hotelkosten bis zu 80 Euro pro Tag für 100 Tage Icon Ja
Carports, Gewächshäuser & Geräteschuppen eingeschlossen Icon Ja
Mietausfall bis zu 24 Monate Icon Ja
Zusätzlich versicherbare Leistungen
Gewerblicher Mietausfall Icon Ja
Schwimmbecken innerhalb des Gebäudes Icon Ja
Beseitigung von Rohrverstopfungen nach Leitungswasserschäden Icon Ja
Vermögensschäden durch Wasserverlust Icon Ja
Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 5.000 Euro (wenn Schaden 5.000 Euro übersteigt) Icon Ja

Jetzt kontaktieren

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Starkregen kann jeden treffen

Die Folgen von Elementarschäden – die zum Beispiel durch Starkregen verursacht wurden – können existenzbedrohend sein. Und trotzdem lag die Versicherungsdichte für Elementarschäden im Saarland im Jahr 2021 unter 50 %. Informieren Sie sich jetzt über die Absicherung gegen Elementargefahren, um Ihr Haus und Ihren Hausrat für den Ernstfall zu schützen.

Wir begleiten Sie ein Hausleben lang: Unsere kostenlosen Services

  • Immer zum Neuwert: Ihr Versicherungsschutz passt sich der aktuellen Baukostenentwicklung an
  • Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls – unabhängig von der Schadenhöhe
  • Schadenfreiheitsbonus und Selbstbeteiligungsvariante
  • Postleitzahlgenaue Unwetterwarnung frühzeitig und direkt aufs Handy
  • Qualitative Wertermittlung vor Ort (mit Unterversicherungsverzicht)
  • Gewähr für gleichwertige Wiederherstellung Ihres Gebäudes
Wohngebaeudeversicherung Infografik
Unser Tipp
Um auch das Inventar wie Möbel und Elektrogeräte bei Schäden abzusichern, sollten Sie zusätzlich eine Hausratversicherung abschließen. Mit der Kombination aus Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung ist Ihr Hab und Gut rundum geschützt.

Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Welche Leistungen bietet die SorglosWohngebäudeversicherung?
  • Die SorglosWohngebäudeversicherung lässt keine Wünsche offen und bietet einen besonders beruhigenden Schutz zu fairen Preisen. 
    Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementarschäden
    Unsere Leistung  
    Schaden­­­frei­­­heits­­­bo­­nus für Ver­­­träge
    ohne Vor­­sch­­aden (F) (LW) (StH)
    Im­­­pl­o­­sion (F) 
    Sch­ä­den du­­rch Wa­sser­­aus­­tritt aus Aq­­ua­­rien (LW) 
    Schä­den du­rch Wasser­aus­tritt aus Wasser­betten (LW) 
    Unter­­ver­­sich­­erungs­­ver­­zicht trotz wert­­stei­­gern­der bau­­li­cher Maß­­nahmen bis zum Ende der lfd. Ver­sich­er­ungs­per­iode 
    Nutz­­wär­me­­sch­äden (F) 
    Ab­­sturz un­­be­­mannter Flug­­körper
    Ver­­puffungs­­schä­den (F) 
    Daten­­rettungs­­kosten (F) (LW) (StH) (EM) 
    bis 500 Euro
    Klima-, Wärme­­pumpen-, Solar­­hei­zungs- und Photo­­vol­taik­an­lagen** 
    (bis 10 kW-peak)
    (als Gebäude­bestandteil­/­Zu­behör) (F) (LW) (StH) (EM) 
    Fuß­­bo­den­­hei­zung in­ner­­halb des Ge­­bäu­des (LW-Aus­­tritt und Rohr­­bruch­­schäden) (LW) 
    Schwimm­­becken in­ner­­halb des Ge­­bäu­des (LW-Aus­­tritt und Rohr­­bruch­­schä­den (LW)
    Zusatz­­deck­ung Miet­­aus­fall ge­­werb­­lich
    (bis 49 % ge­werb­liche Nutz­ung) (F) (LW) (StH) (EM) 
    12 oder max. 24 Monate 
    bis 100.000 Euro
    Bei­trag­s­frei­e Feuer­­roh­bau­­ver­­sich­erung (F) 
    bis zu 12 Monate
    Photo­­vol­­taik- (bis 10 kW-peak) und Solar­­ther­­mie­­an­lagen** auf dem Ver­sich­er­ungs­­grund­­stück (F) (StH) (EM)
    Dieb­­stahl von fest mit dem Ge­­bäude ver­­bund­enen Sa­­chen 
    bis 5.000 Euro
    Ge­bäu­de­­be­sch­ä­di­gung du­rch Dri­tte in­fol­ge Ein­­bruch bzw. Ein­­bruchs­­ver­such
    bis 1% der VS
    Re­gen­­fall­­rohre in­ner­halb des Ge­­bäu­des (LW) 
    bis zur VS
    Bruch­­schä­den an Arm­­aturen, sowie der­en Aus­­tausch in­­folge Rohr­­bruch (LW)
    bis 500 Euro
    Be­seit­igung von Rohr­ver­sto­pfung in­folge LW-Sch­aden (LW)
    bis 1.000 Euro
    KFZ-An­prall
    bis zur VS
    Gas­leit­ungen (LW)
    La­den- und Schau­­fenster­­sch­eiben
    bis 1.000 Euro
    Grundstücksbestandteile: Einfriedungen, Mülltonnenhäuschen, Hundehütten, Carports, Masten, im Boden verankerte Wäschespinnen, Grundstücksbeleuchtung und freistehende Antennen, Garten­­häuser/Geräte­­schuppen, Gewächs­­häuser (F) (StH) (EM) 
    ins­­ge­­samt bis 3% der VS
    Zu­leitungs­rohre auf dem Ver­sich­erungs­grund­stück, die nicht ver­sich­erte Ge­bäu­de ver­sorgen (LW)
    bis 1% der VS
    Zu­­leitungs­­rohre außer­­halb des Ver­sicherungs­­grund­­stücks (LW)
    bis 1% der VS
    Bruch- und Frost­­schäden an Zi­­ster­nen (LW)
    bis 1% der VS
    De­­konta­­min­ation von Erd­­reich (F) (LW) (StH) (EM)
    bis 5% oder 10% der VS
    Auf­­räum­­ungs- und Ab­­bruch­­ko­sten (F) (LW) (StH) (EM)
    Be­­weg­­ungs- und Schutz­­ko­sten (F) (LW) (StH) (EM)
    Regie­­kosten (für Ko­ordi­­nation, Be­­auf­­sicht­i­gung und Be­treu­ung von Wieder­herstellungs­maß­nahmen)
    (F) (LW) (StH) (EM)
    bis 500 Euro
    (wenn Schaden
    5.000 Euro übersteigt)
    Hotel­­kosten (F) (LW) (StH) (EM)
    bis 80 Euro/Tag
    max. 100 Tage
    Rück­­reise­­kosten aus dem Ur­­laub (F) (LW) (StH) (EM)
    bis 5.000 Euro (wenn Sch­aden 5.000 Euro über­steigt)
    Mehr­­kosten auf­­grund be­­hörd­­licher Auf­­lagen
    (F) (LW) (StH) (EM)
    Mehr­­kos­ten in­­folge be­­hörd­­licher Wieder­­her­stellungs­­be­­schränk­­ungen für Rest­­werte (F) (LW) (StH) (EM)
    Miet­­aus­­fall pri­­vat (F) (LW) (StH) (EM)
    bis 24 Mo­nate
    Ver­­mögens­­schaden durch Wasser­­ver­lust (LW)
    bis 1.000 Eu­ro
    Ver­­sich­­erungs­­schutz bei grob fahr­­läs­siger Her­­bei­führ­ung des Ver­sich­erung­sfalls (F) (LW) (StH) (EM)
    ohne Li­mi­tier­ung
    Über­­span­nungs­­schä­den du­­rch Bl­­itz (F)
    Auf­­rä­umungs­­ko­sten für Bä­­ume, Wieder­­auf­­forstungs­­ko­sten für Bä­­ume und Wieder­­her­­stellen von Garten­be­pflanz­ung (F) (StH) (EM)
    ins­­ge­­samt bis 1% der VS
    Er­­satz von Dar­­lehens­­zins­en für selbst­­ge­­nutztes Ein- und Zwei­­familien-Wohn­­haus
    bis 12 Mo­nate
     
    ** Photo­vol­taik- und Solar­an­lagen sind in der Ver­sich­erungs­summe zu be­rück­sichtigen.
    (F) (LW) (StH) (EM) Leistung gilt nur, wenn die jeweilige versicherte Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, weitere Elementarschäden) vereinbart ist bzw. infolge eines versicherten Schadenereignisses dieser Gefahr. Leistungen ohne Gefahrenbezug (z.B. Kfz-Anprall) sind unabhängig von den versicherten Gefahren vereinbart.
     
    versichert/enthalten
    nicht versichert/nicht versicherbar
    gegen Aufpreis versicherbar

     
Was ist eine Wohngebäudeversicherung – und wer braucht sie?
  • Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, für Hausbesitzer dennoch ein absolutes Muss. Die Hausversicherung schützt Sie vor immensen finanziellen Verlusten, die durch die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Immobilen entstehen können. Im Schadenfall übernehmen wir die Kosten für Reparaturen oder den Neuaufbau. Ob als Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung oder Schutz vor Naturgefahren – die Wohngebäudeversicherung sichert den Wert Ihrer Immobilie ab.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
  • Den Schaden kann eine Versicherung zwar nicht verhindern, aber sie kann die finanziellen Risiken abdecken. Die Beiträge sind vergleichsweise niedrig. So kostet der umfangreiche Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von rund 300.000 Euro je nach Risikoort circa 400 bis 450 Euro im Jahr. Damit zahlt man für eine günstige Gebäudeversicherung meist nicht mehr als für die Kfz-Versicherung eines Autos mit einem Neuwert von rund 30.000 Euro.
    Die Wohngebäudeversicherung ist aber mindestens so wichtig.
    Wohngebäude Vario
Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?
  • Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen. Ebenso ist Zubehör versichert, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht; so z.B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen. Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang individuell um optionale Leistungen erweitern, wie zum Beispiel um den Versicherungsschutz für Bruchschäden an Armaturen und vieles mehr. Außerdem kommen wir für Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten von Bäumen sowie für die Wiederherstellung von Gartenbepflanzungen auf.
    Schäden an Solarheizungs-, Wärmepumpen-, Klima- und Photovoltaikanlagen, die Bestandteil des Gebäudes sind, sind gegen folgende Gefahren versichert:
    • Feuer
    • Sturm und Hagel
    • Leitungswasser
    • Elementarschäden
    Auch Schäden an PV-Anlagen bis 10 kW-peak sowie an Solarthermieanlagen, die sich auf dem versicherten Grundstück befinden, sind gegen Gefahren durch Feuer, Elementarschäden sowie Sturm und Hagel mitversichert.
    Folgende Gefahren werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:
    • Feuer: Die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung und Implosion
    • Leitungswasser: In der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
    • Sturm & Hagel: Versichert sind jegliche Schäden, die durch Sturm (Windstärke 8 oder höher) und Hagel entstehen – darunter zum Beispiel Nässeschäden.
    • Elementarschäden: Die Elementarschadenversicherung sichert Ihre Immobilie gegen Schäden durch Überschwemmungen, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben und weitere Gefahren ab.
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
  • Egal ob leicht beschädigt oder komplett zerstört – unsere Gebäudeversicherung federt alle Kosten ab, die in der Folge eines Schadenereignisses entstanden sind.
    Wir ersetzen
    • bei beschädigten Gebäuden die erforderlichen Reparaturkosten
    • bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten
    Wir übernehmen zudem eine Vielzahl von Folgekosten, die ein versichertes Schadenereignis auslöst. Dazu zählen beispielsweise Aufräumungs- und Abbruchkosten, Kosten für Verkehrssicherungs- und provisorische Maßnahmen (z. B. Notverschalungen), Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen oder der Ersatz des Mietausfalls oder ortsüblichen Mietwerts von Wohnräumen, wenn diese wegen eines versicherten Schadens nicht mehr genutzt werden können.
Was ist nicht versichert?
  • Nicht alle Risiken sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, so beispielsweise Schäden durch Krieg oder auch Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Diese sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Bin ich versichert, wenn in meiner Immobilie oder auf meinem Grundstück Personen zu Schaden kommen?
  • Nein, die Wohngebäudeversicherung sichert keine Personenschäden ab, die auf Ihrem Grundstück entstanden sind.
    Da Sie als Besitzer eines Grundstücks aber für Unfälle auf Ihrem Grundstück haften, benötigen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Welche Haftpflichtversicherung Sie für Ihr Eigentum benötigen, hängt wesentlich von der Nutzung ab:
    • Eigennutzung: Sie nutzen Ihre Immobilie selbst? Dann überprüfen Sie Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung. Im Idealfall sind Sie bereits ausreichend geschützt.
    • Eigentümergemeinschaft/Vermietung: Wenn Sie eine Wohnung als Teil einer Eigentümergemeinschaft bewohnen oder Immobilien vermieten, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für Grundstücke, die noch unbebaut sind.
    • Bauvorhaben: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr während der Bauzeit vor finanziellen Schäden.
Kann ich mein Haus gegen Schäden durch Hochwasser versichern?
  • Das hängt von der Lage Ihres versicherten Grundstücks ab. Die gute Nachricht: Mit der SAARLAND lassen sich über 99 % aller Gebäude im Saarland auch gegen die finanziellen Folgen von Elementargefahren versichern. Unsere Elementarschadenversicherung enthält nicht nur unbegrenzten Versicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden durch Ausuferung von Gewässern oder wegen Starkregens. Ebenso versichert sind daraus resultierende Rückstauschäden sowie die Gefahren Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
  • Ein Elementarschaden kann existenzgefährdend sein. Trotzdem haben 76 Prozent der Wohngebäude keinen Schutz gegen extreme Wetterkonstellationen. Im Schadenfall ist die staatliche Hilfe wichtig und richtig. Die staatliche Soforthilfe deckt jedoch nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab. Sie wird nur unter bestimmten Bedingungen gezahlt und ist damit kein Ersatz für eine Versicherung.
    Wichtig: Seit Juli 2019 gibt es für Hochwasseropfer im Saarland nur noch staatliche Soforthilfen, wenn Hausbesitzer selbst Vorsorgemaßnahmen getroffen haben – sprich eine Elementarversicherung abgeschlossen und bauliche Vorkehrungen getroffen haben. Auch Kommunen sollten mit Hilfe von Gefahrenanalysen bestimmte Vorkehrungen treffen.
Wann ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
  • Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen kommt eine Elementarschadenversicherung auf, die in der Regel ergänzend zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Vielen Hausbesitzern ist nicht bewusst, dass ihr Gebäude gegen viele Naturgewalten nicht versichert ist. Die meisten haben zwar für Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser eine Police abgeschlossen, aber nicht z. B. für Überschwemmungen (auch durch Starkregen), Schneedruck und Lawinen. Diesen umfassenden Schutz bietet nur die Versicherung gegen Elementarschäden. Wählen Sie die für Sie optimale Absicherung, am besten nach einer professionellen Analyse durch Ihren Berater in der Nähe.
Ist die Feuer-Rohbauversicherung inklusive?
  • Die Feuer-Rohbauversicherung bieten wir beitragsfrei bis zur Bezugsfertigkeit an (maximal 12 Monate). Nicht nur der Rohbau an sich, sondern auch die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Baustoffe und Bauteile auf dem versicherten Grundstück sind gegen Schäden versichert.
Wann sollte ich den Versicherungsschutz für mein Haus überprüfen?
  • Wenn Sie etwa einen Wintergarten oder eine Garage anbauen, im Keller eine Sauna installieren oder das Dachgeschoss ausbauen, erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie. Bei wertsteigernden baulichen Maßnahmen ist es zur Vermeidung einer etwaigen Unterversicherung notwendig, die Versicherungssumme an den neuen Wert anzupassen.
    Auch bei Veränderungen wie der Installation einer Photovoltaikanlage, sollten Sie überprüfen, wie Sie Ihr bestehendes Versicherungspaket erweitern müssen, um im Schadenfall sicher zu sein.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Eigentümer wechselt?
  • Bei einem Eigentümerwechsel geht auch die Gebäudeversicherung zunächst automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.
Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf
  • Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen, um die Wohngebäudeversicherung ggf. zu kündigen und eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben
  • Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.
    Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.
Wann sollte man die Wohngebäudeversicherung bei einem Neubau abschließen?
  • Vom Grundstückskauf bis zum Einzug kann viel Unvorhergesehenes passieren. Als Häuslebauer sollten Sie sich deshalb frühzeitig um den Versicherungsschutz Ihrer Immobilie kümmern. In der Bauphase benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um gut vor finanziellen Schäden geschützt zu sein. Bei uns können Sie die Versicherungen so abschließen, dass sie sich lückenlos ergänzen. Dabei löst die Gebäudeversicherung in der Regel erst bei Einzug die Versicherungen der Bauphase ab.
Wohngebäudeversicherung sichert Immobilienfinanzierung ab
  • Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflicht für Hauseigentümer, aber dennoch äußerst sinnvoll. Denn im schlimmsten Fall droht Ihnen der Totalverlust der Immobilie.
    Deshalb ist auch eine Baufinanzierung in vielen Fällen nicht ohne den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung möglich. Schließlich dient das Gebäude als Sicherheit für den Kredit. Nahezu alle Banken fordern zumindest eine Feuer-Rohbauversicherung, die ein Bestandteil der Gebäudeversicherung ist.
Was ist der Schadenfreiheitsbonus?
  • Ist das zu versichernde Anwesen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadenfrei, erhalten Kunden einen Schadenfreiheitsbonus von 10 %. Der Bonus entfällt erst nach einem zweiten Schaden innerhalb von fünf Jahren.
    Ihr zusätzlicher Vorteil: Treten während der Laufzeit Schäden von bis zu 100 Euro auf, rechnen wir diese nicht mit.
Kann ich einen Selbstbehalt vereinbaren – und dadurch meine Beiträge reduzieren?
  • Eine flexible bzw. individuelle Regelung für den Selbstbehalt ist nicht möglich. Der tarifliche Selbstbehalt liegt bei 500 Euro pro Schaden.
Warum ist die Wohngebäudeversicherung der SAARLAND Versicherungen die beste Wahl?
  • Als moderner Versicherungskonzern im Saarland bieten wir Ihnen umfassenden Schutz und erstklassigen Service. Mit über 70 Jahren Tradition in der Gebäude-Brandversicherung bieten wir Ihnen eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
    Dabei legen wir auch im digitalen Zeitalter besonderen Wert auf persönlichen Kontakt. Mit über 40 Beratungsstellen in 52 Gemeinden des Saarlands sind wir überall dort, wo Sie sind. Im Schadenfall haben Sie mit uns einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Sie melden uns den Schaden, wir übernehmen bei Bedarf die gesamte Abwicklung – von der Beauftragung der Handwerker bis zur Rechnung. Sie profitieren von unserem besonderen Gebäudeschaden-Service.

Der Kunde im Mittelpunkt

Markenvisual SAARLAND Versicherungen