Die Vorteile un­serer Kfz-Versicherung

Setzen Sie auf mehr Service in Ihrer Nähe. Nutzen Sie im Schadenfall kurze Wege durch einen persönlichen Ansprechpartner und Versicherer vor Ort. Die SAARLAND Versicherungen bieten Ihnen preisgünstigen und individuellen Schutz zu fairen Preisen.

  • Variabler Schutz für optimale Sicherheit
  • Pauschale Versicherungssumme: 100 Mio. €
  • Schadenhotline rund um die Uhr
  • Einfach günstig abschließen
  • Schutz individuell erweitern

Ihr Service vor Ort

  • Hotline

    Vertragsangelegenheiten
    Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
    Tel.: +49 681 601-333
    Fax: +49 681 601-450

    Schadenmeldung
    Tel.: +49 681 601-111
    Fax: +49 681 601-80111

  • E-Mail-Anfrage

    Schicken uns Ihre Mitteilung einfach, schnell und unkompliziert online.

    Zum Kontaktformular
  • Postanschrift

    Unsere Anschrift lautet:
    SAARLAND Versicherungen
    Mainzer Straße 32-34
    66111 Saarbrücken

    Zur Wegbeschreibung

Ihr Service vor Ort

  • Hotline

    Vertragsangelegenheiten
    Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
    Tel.: +49 681 601-333
    Fax: +49 681 601-450

    Schadenmeldung
    Tel.: +49 681 601-111
    Fax: +49 681 601-80111

  • E-Mail-Anfrage

    Schicken uns Ihre Mitteilung einfach, schnell und unkompliziert online.

    Zum Kontaktformular
  • Postanschrift

    Unsere Anschrift lautet:
    SAARLAND Versicherungen
    Mainzer Straße 32-34
    66111 Saarbrücken

    Zur Wegbeschreibung

Überblick über alle Kfz-Versicherungen

Autoversicherung
Kfz Vario

Fahren Sie auf Nummer sicher!

Die SAARLAND bietet den passenden Versicherungsschutz zum günstigen Preis...

Zur Autoversicherung Kfz Vario

Motorradver­siche­rung

Der Schutz für Zweiräder.

Für Motorrad-Fans bietet die SAARLAND eine leistungsstarke und günstige Motorradversicherung für "Einspurer".

Zur Motorradversicherung

Mofa- und Mopedversicherung

Versicherungs­kenn­zeichen für Mofa, Moped und Roller bzw. Versicher­ungs­plakette für E-Scooter oder Segway.

Jeden 1. März beginnt die Saison für Mopedfahrer. Denken Sie an Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Versicherungsplakette.

Zur Mofa- und Mopedversicherung

Sie möchten einen Kfz-Schaden melden

Sie haben einen Schadenfall? Kommen Sie sorglos durch den Schadensfall und erledigen Sie Ihre Schadenmeldung ganz bequem per Online-Formular!

Kfz-Schaden melden

Infos & Leistungen zur Kfz-Versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
  • Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:

    1) Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.

    2) Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie:

    • Diebstahl
    • Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Glasbruch und -reparatur
    • Tierbisse
    • Schäden durch Kurzschlüsse
    • Und manches mehr

    3) Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.

    Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:

    1) Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.

    2) Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie:

    • Diebstahl
    • Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Glasbruch und -reparatur
    • Tierbisse
    • Schäden durch Kurzschlüsse
    • Und manches mehr

    3) Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.

Alles nicht so Wild? Was Sie über Wildschäden wissen sollten (Podcast)
  • Wildschäden sind die zweithäufigste Ursache für Schäden am Auto (auf Platz 1 ist Glasbruch). Über 250.000 Wildunfälle passieren jedes Jahr – Tendenz steigend. Hören Sie sich dazu am besten diesen Podcast vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an:

    Wildschäden sind die zweithäufigste Ursache für Schäden am Auto (auf Platz 1 ist Glasbruch). Über 250.000 Wildunfälle passieren jedes Jahr – Tendenz steigend. Hören Sie sich dazu am besten diesen Podcast vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an:

Winterreifen und Versicherungsschutz — was muss ich beachten?
  •  

    Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die „Winterreifenpflicht“ für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Diese besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter (also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit M+S-Reifen unterwegs sein müssen. M+S steht für „Matsch und Schnee“, die Kennzeichnung „M+S“ findet sich seitlich am Reifen. Wer gegen die „Winterreifenpflicht“ verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Achtung: Bei Mietwagen sind Sie für Winterreifen verantwortlich – nicht der Autovermieter. Bei uns genießen Sie aber auch in diesem Fall vollen Versicherungsschutz.

     

    Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die „Winterreifenpflicht“ für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Diese besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter (also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit M+S-Reifen unterwegs sein müssen. M+S steht für „Matsch und Schnee“, die Kennzeichnung „M+S“ findet sich seitlich am Reifen. Wer gegen die „Winterreifenpflicht“ verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Achtung: Bei Mietwagen sind Sie für Winterreifen verantwortlich – nicht der Autovermieter. Bei uns genießen Sie aber auch in diesem Fall vollen Versicherungsschutz.

Was ist die "Grüne Karte"?
  • Die Grüne Versicherungskarte ist der Versicherungsnachweis im Ausland und für Ausländer in Deutschland. Diese internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bestätigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

    Für die meisten Länder ist die Karte überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die Karte in einigen Ländern Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollten Sie die Grüne Karte bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.

    Auch in Ländern, die keine Grüne Karte vorschreiben, ist sie nützlich. Denn der Versicherungsnachweis enthält alle relevanten Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert.

    Übrigens: Die Grüne Versicherungskarte wird künftig auf weißem Papier gedruckt, ansonsten bleibt alles gleich -  auch der Name.

    Wenn Ihr Unfallgegner aus dem Ausland ist: Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:

    Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
    Wilhelmstraße 43 / 43 G
    10117 Berlin

    Telefon (0 30) 20 20 57 57
    Telefax (0 30) 20 20 67 57

    www.gruene-karte.de

    Die Grüne Versicherungskarte ist der Versicherungsnachweis im Ausland und für Ausländer in Deutschland. Diese internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bestätigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

    Für die meisten Länder ist die Karte überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die Karte in einigen Ländern Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollten Sie die Grüne Karte bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.

    Auch in Ländern, die keine Grüne Karte vorschreiben, ist sie nützlich. Denn der Versicherungsnachweis enthält alle relevanten Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert.

    Übrigens: Die Grüne Versicherungskarte wird künftig auf weißem Papier gedruckt, ansonsten bleibt alles gleich -  auch der Name.

    Wenn Ihr Unfallgegner aus dem Ausland ist: Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:

    Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
    Wilhelmstraße 43 / 43 G
    10117 Berlin

    Telefon (0 30) 20 20 57 57
    Telefax (0 30) 20 20 67 57

    www.gruene-karte.de

Markenvisual SAARLAND Versicherungen