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Unser Schutzschirm für Ihr Zweirad
Mopedversicherung
- Umfassender Schadenersatz – bis zu 100 Mio. €
- Versicherungskennzeichen ab 42,90 €*
- Online abschließen – Kennzeichen per Post erhalten
Mopedversicherung - Versicherungkennzeichen schon ab 42,90 €
Freiheit, gute Laune und Flexibilität: Das bietet Ihnen Ihr Roller, Moped oder Mofa. Gut, wenn Ihre Versicherung das auch kann. Die Mopedversicherung der Saarland Versicherung leistet dann, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum im Verkehr Schaden zufügen.
Mit einer Teilkasko sind Sie sogar noch besser abgesichert, etwa bei Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Kurzschluss. Bleiben Sie sicher unterwegs – mit der Saarland Versicherung!
*Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.
Junge Fahrer*innen unter und über 23 Jahren
motorisierte Fahrzeuge bis 50 ccm oder 45 km/h
Die Roller- bzw. Mofa- oder Mopedversicherung ist für Zweiräder bis 50 ccm geeignet. Hierzu zählen auch Elektrozweiräder wie E-Bikes und weitere Kleinstfahrzeuge.
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Unsere Empfehlung | |||
Haftpflicht | Kombi-Schutz | ||
ab 42,90 € | ab 66,80 € | ||
100 Millionen € Deckungssumme
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Brand und Explosion
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Diebstahl und Raub
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Schäden durch Naturgewalten
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Schäden an der Verkabelung
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Glasbruch am Fahrzeug
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Selbstbeteiligungsoption (mit 150€)
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Gemeinsam zu Ihrer neuen Roller- und Mopedversicherung – jetzt absichern!
Versicherungspflicht für Roller, Mopeds & Co: Welche Fahrzeuge brauchen Versicherungskennzeichen?
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss das Fahrzeug nicht in jedem Fall anmelden, eine Versicherungspflicht besteht jedoch. Bei Kleinkrafträdern wie Rollern, Mofas oder Mopeds reicht das Versicherungskennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus.
Nach den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) § 52 sind Versicherungskennzeichen für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben.

- Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas und Roller bis 50 ccm und/oder 4 kW
- E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h
- Krankenfahrstühle mit Motor
- dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und/oder 4 kW
- vierrädrige Fahrzeuge wie Quads oder Microcars maximal 6 kW
Auf den Straßen sind zunehmend sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs, die nach § 56 FZV ebenfalls mit einer Versicherungsplakette versehen sein müssen:
- E-Scooter ohne Sitzplatz bis 20 km/h
- Segways bis 20 km/h
Wo bekomme ich mein Rollerkennzeichen?
Mopeds und Roller bis 50 ccm sind zulassungsfrei, Sie bekommen Ihr Kennzeichen also nicht bei der Zulassungsstelle. Das gilt auch für E-Bikes und Kleinfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit.
Ihr Versicherungskennzeichen bzw. Ihre Versicherungsplakette bekommen Sie nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung direkt per Post. Auf Wunsch bestellen Sie das Kennzeichen bei Ihrem Versicherungsberater und holen es dort ab.
- Höchstgeschwindigkeit
- vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
- Herstellername
- ID-Nummer (Fahrgestellnummer)
Mopedversicherung: Was ist versichert, was ist nicht versichert
Schäden, die Dritte durch das versicherte Fahrzeug erleiden | Bei Haftpflicht ohne Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug |
Regulierung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen | Bei Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus |
Bei Teilkasko: Schadenersatz am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch | Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden an der Ladung des Zweirads |
- Woran erkenne ich, ob ich ein Kennzeichen oder eine Plakette benötige?
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Die Kennzeichnung ist abhängig von Ihrem Fahrzeugtyp und wird durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Wenn Sie ein Moped, Mofa, Mokick, Leichtmofa, Roller, Microcar, Quad oder einen Krankenfahrstuhl fahren, dann benötigen Sie jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen. Eine Plakette dagegen wird an kleineren Fahrzeugen angebracht. Dazu gehören zum Beispiel E-Scooter oder Segways.Bei allen Fahrzeugen gilt: Ohne Kennzeichen dürfen Sie nicht auf die Straße. Da Kennzeichen und Plakette zusammen mit der Versicherung nur vom 1. März bis zum Ende Februar des darauffolgenden Jahres gültig sind, müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr neu abschließen.
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- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Teilkasko bei einer Mopedversicherung?
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Die Haftpflichtversicherung ist der Teil der Mopedversicherung, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Falle eines Unfalles kommt sie für Schäden auf, die an Personen, Sachgegenständen (wie z. B. Gebäude) oder Vermögenswerte entstanden sind. Gedeckt sind Sie mit pauschal bis zu 100 Millionen Euro und pro geschädigter Person mit bis zu 15 Millionen Euro.Die Teilkasko ist zwar optional, aber nicht weniger wichtig. Sie versichert Ihr Fahrzeug gegen Schäden. Das kann zum Beispiel notwendig werden, wenn es Schaden nimmt, ohne dass Sie dabei sind: bei Diebstählen, Naturgewalten, Kurzschlüssen und Glasbruch.
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- Welchen Schutz brauche ich, um mich gegen Diebstahl abzusichern?
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Schließen Sie unsere Teilkasko-Versicherung ab, um sich gegen Schäden durch Langfinger zu schützen. Sollte Ihr Fahrzeug gestohlen werden, bleiben Sie in dem Fall dann nicht auf den Kosten sitzen und können sich von Ihrer Versicherung ein neues Gefährt finanzieren lassen.
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- Wann beginnt mein Versicherungsschutz und wann endet er?
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Für Mopeds und E-Scooter sowie alle vergleichbaren Kleinfahrzeuge startet das Versicherungsjahr am 1. März und endet am 28. Februar des darauffolgenden Jahres. In Schaltjahren am 29. Februar. Sie sind verpflichtet, Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr zu erneuern und das auch mit einem neuen Kennzeichen bzw. einer neuen Plakette sichtbar zu machen.
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- Wo und wann erhalte ich mein Kennzeichen bzw. meine Plakette?
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Ein Kennzeichen bzw. eine Plakette für das neue Verkehrsjahr erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Berater nach Abschluss der Mopedversicherung:
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- Ich fahre mein Moped erst ab Sommer - sinkt mein Beitrag?
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Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres und endet Ende Februar des folgenden Jahres. Wenn Sie Ihre Versicherung erst später abschließen, zahlen Sie einen anteiligen Beitrag.
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- Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
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Nein. Bei der Mopedversicherung handelt sich um eine sogenannte „Verfallspolice”, die Sie jedes Jahr erneut abschließen müssen. Kennzeichen bzw. Plakette und die Versicherung sind hier untrennbar miteinander verbunden. Mit jedem neuen Versicherungsjahr müssen Sie zum 1. März ein neues Kennzeichen bzw. Plakette an Ihrem Fahrzeug anbringen, um sichtbar zu machen, dass Sie einen aktuellen Haftpflicht-Schutz besitzen.
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- Warum haben Moped-Kennzeichen jedes Jahr eine neue Farbe?
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Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf einer stark befahrenen Straße: Im Straßenverkehr kann die Polizei nicht alles lesen, was auf einem kleinen Kennzeichen oder einer Plakette steht. Daher gibt es für den Versicherungsschutz jedes Jahr eine andere Farbe. So ist schnell erkennbar, ob Verkehrsteilnehmer eine aktuelle Mopedversicherung haben. Ab dem 1. März 2025 gibt es grüne Schrift, in 2026 wird es Schwarz und im Jahr 2027 schalten wir um auf Blau.
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Podcast: Unfallrisiko Moped
