• Privathaftpflichtversicherung

    Privathaftpflicht-
    versicherung

    Unser Schutzschirm wenn mal was passiert

    • Günstige Tarife
    • Hohe Versicherungssumme mit 30 Mio. Euro
    • Für Singles & Familien
  • Privat-Haftpflichtversicherung

    Privathaftpflichtversicherung

    Unser Schutzschirm wenn mal was passiert

    • Günstige Tarife
    • Hohe Versicherungssumme mit 30 Mio. Euro
    • Für Singles & Familien

Bestens abgesichert mit unserer Privathaftpflichtversicherung

Sie sind müde oder im Stress, passen einen Moment nicht auf, und schon ist es passiert: Die teure antike Vase in der Wohnung des Nachbarn kippt um und zerbricht. Und wer einen solchen Schaden verursacht, muss ihn wiedergutmachen. Doch wer kommt eigentlich dafür auf, wenn Sie oder Familienmitglieder jemanden schädigen?

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Missgeschicks. Eingeschlossen sind dabei auch Mietsachschäden, wenn Ihnen z. B. die Parfümflasche aus der Hand fällt und einen Sprung im Waschbecken verursacht, Gefälligkeitsschäden, weil Sie z. B. kostenlos beim Umzug helfen, Sachschäden an anderen Fahrzeugen, die Sie z. B. mit Ihrem Fahrrad verursachen, sowie mit dem passenden Zusatzbaustein auch Schäden, die durch den Gebrauch einer Drohne entstehen.

Privathaftpflicht: Umfassender Schutz für Sie und Ihre Familie

30 Millionen Euro Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Günstige Tarife für Singles, Paare und Familien.
Bis zu 30 % Nachlass für junge Versicherte bis 30 Jahre.
Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr.

Welcher Tarif passt zu mir?

Unsere Empfehlung
Icon Ja Ja
Icon Nein Nein
Kompakt Optimal
30 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Icon Ja Icon Ja
30 Mio. Euro Vorsorge-Versicherung beim Eintritt neuer Risiken Icon Ja Icon Ja
Günstigerer Beitrag bei 150 Euro Selbstbeteiligung Icon Ja Icon Ja
Schutz im Ausland – weltweit bis 1 Jahr, europaweit zeitlich unbegrenzt Icon Ja Icon Ja
Mietsachschäden an Immobilien Icon Ja Icon Ja
Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen Icon Ja Icon Ja
Gefälligkeitsschäden (z. B. bei Nachbarschaftshilfe) Icon Ja Icon Ja
Schäden bei elektronischem Datenaustausch, Internetnutzung Icon Ja Icon Ja
Schutz bei nebenberuflicher Tätigkeit Icon Ja Icon Ja
Mitversicherung der Tätigkeit als Tagesmutter Icon Ja Icon Ja
Mitversicherung fachpraktischer Unterricht, Praktika und Ferienjobs Icon Ja Icon Ja
Versicherungsschutz als Arbeitgeber für Angestellte im eigenen Haushalt Icon Ja Icon Ja
Haftpflichtansprüche wegen Umweltschäden Icon Ja Icon Ja
Schäden durch deliktsunfähige mitversicherte Personen, z. B. Demenzkranke Icon Ja Icon Ja
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder Icon Nein Icon Ja
Baustein ZusatzSchutz – inklusive: Marktgarantie, Besitzstandsgarantie Icon Nein Icon Ja
Verlust von Schlüsseln (private, berufliche oder ehrenamtlich überlassene) Icon Nein Icon Ja
Schadenersatzausfallversicherung (Forderungsausfalldeckung), wenn der Schadenverursacher den Schaden nicht ersetzen kann Icon Nein Icon Ja
Gewaltopferschutz bis 100.000 Euro, wenn Schadenersatzausfallversicherung vereinbart ist Icon Nein Icon Ja

Jetzt Angebot anfordern

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Unser Baustein ZusatzSchutz

Wir tun alles, damit Sie den größtmöglichen Versicherungsschutz genießen können! Wählen Sie den Baustein ZusatzSchutz mit der Besitzstands- und Marktgarantie und profitieren Sie im Schadenfall von den besseren Leistungen Ihres unmittelbaren Vorversicherers (Besitzstandsgarantie) oder der am Markt zugänglichen Privat-Haftpflichtversicherungsprodukte (Marktgarantie).
Zudem bietet der ZusatzSchutz  noch vieles mehr:
  • Neuwertentschädigung: Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Entschädigung zum Zeitwert vor. Beschädigte Sachen können auf Wunsch zum Neuwert ersetzt werden.
  • Sachbeschädigungen am Eigentum von Arbeitskollegen
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Schäden durch Mietwagen im Ausland (Mallorca-Deckung)
  • Erweiterte Regelungen zu Kfz wie zum Beispiel Drittschäden beim Be- und Entladen des eigenen Kfz oder Betankungsschäden an überlassenen Kraftfahrzeugen
  • Schutz vor Rabattrückstufung bei Schäden durch geliehene Kfz

Häufig gestellte Fragen rund um die Privathaftpflichtversicherung

Brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung und warum?
  • Eine Privat-Haftpflichtversicherung gehört eindeutig zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ganz gleich ob jung oder älter – jeder sollte eine haben. Denn das Gesetz hat eindeutig geregelt: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit seinem gesamten Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung ist die beste finanzielle Absicherung.

    Eine Privat-Haftpflichtversicherung gehört eindeutig zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ganz gleich ob jung oder älter – jeder sollte eine haben. Denn das Gesetz hat eindeutig geregelt: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit seinem gesamten Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung ist die beste finanzielle Absicherung.

Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?
  • Nein, die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. (Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben ist.)

    Sie gehört dennoch zu den Basisversicherungen, für die ein Abschluss empfehlenswert ist.

    Nein, die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. (Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben ist.)

    Sie gehört dennoch zu den Basisversicherungen, für die ein Abschluss empfehlenswert ist.

Wann leistet eine Privat-Haftpflichtversicherung?
    • Die Privat-Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie zum Ersatz des Schadens gegenüber Dritten verpflichtet sind.
    • Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen.
    • Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – wenn es sein muss auch vor Gericht.
    • Die Privat-Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie zum Ersatz des Schadens gegenüber Dritten verpflichtet sind.
    • Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen.
    • Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – wenn es sein muss auch vor Gericht.
Welche Schäden zahlt mir die Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Sie fragen sich, was die Privat-Haftpflichtversicherung zahlt? Stellen Sie sich vor, Sie verpassen einem nagelneuen Auto mit Ihrem Fahrrad eine ordentliche Schramme. Oder Ihr Kind schüttet aus Versehen sein Getränk in die Heimkinoanlage Ihres Nachbarn.

    Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele. Manche alltäglichen Missgeschicke können in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn es dadurch zu Personenschäden kommt. Die einzige Versicherung, die Sie als Privatperson umfassend davor schützt, Schadenersatzansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen, ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Mit uns gestalten Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

    Sie fragen sich, was die Privat-Haftpflichtversicherung zahlt? Stellen Sie sich vor, Sie verpassen einem nagelneuen Auto mit Ihrem Fahrrad eine ordentliche Schramme. Oder Ihr Kind schüttet aus Versehen sein Getränk in die Heimkinoanlage Ihres Nachbarn.

    Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele. Manche alltäglichen Missgeschicke können in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn es dadurch zu Personenschäden kommt. Die einzige Versicherung, die Sie als Privatperson umfassend davor schützt, Schadenersatzansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen, ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Mit uns gestalten Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?
  • Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflichtversicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden, z. B. wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.

    Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflichtversicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden, z. B. wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.

Wer ist alles mitversichert?
  • Im Familientarif sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag, wenn die Kinder weiterhin in der Schulausbildung sind, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Zudem sind z. B. sonstige Angehörige (wie etwa Geschwister oder Eltern) in häuslicher Gemeinschaft, pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen betreuenden Einrichtungen mitversichert.

    Auch mitversichert sind Personen, die vorübergehend (max. ein Jahr) in den Familienbund eingegliedert sind (wie z. b. Austauschschüler oder Au-Pair).

    Im Familientarif sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag, wenn die Kinder weiterhin in der Schulausbildung sind, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Zudem sind z. B. sonstige Angehörige (wie etwa Geschwister oder Eltern) in häuslicher Gemeinschaft, pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen betreuenden Einrichtungen mitversichert.

    Auch mitversichert sind Personen, die vorübergehend (max. ein Jahr) in den Familienbund eingegliedert sind (wie z. b. Austauschschüler oder Au-Pair).

Welche Versicherungssumme ist bei der Privat-Haftpflichtversicherung empfehlenswert?
  • Empfehlenswert sind laut der Verbraucherzentrale pauschal mindestens 10 Millionen Euro Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
    Die Privathaftpflicht der SAARLAND Versicherungen bietet hierfür sogar eine pauschale Deckungssumme von 30 Mio. Euro.

    Zur Info: Vor allem bei verursachten Personenschäden können hohe Kosten für Sie entstehen – durch Behandlung, Schmerzensgeld bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Geschädigten.

    Empfehlenswert sind laut der Verbraucherzentrale pauschal mindestens 10 Millionen Euro Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
    Die Privathaftpflicht der SAARLAND Versicherungen bietet hierfür sogar eine pauschale Deckungssumme von 30 Mio. Euro.

    Zur Info: Vor allem bei verursachten Personenschäden können hohe Kosten für Sie entstehen – durch Behandlung, Schmerzensgeld bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Geschädigten.

Wann sind Kinder nicht deliktfähig und was bedeutet das?
  • Deliktsfähigkeit ist ein sensibles Thema. Denn Kinder unter 7 Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht selbst verantwortlich und können deshalb nicht haftbar gemacht werden. Im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum 10. Geburtstag. Und auch Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten.

    Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Und auch nicht gegen Sie, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Das gilt auch für den Nachbarn, der den Schaden hat, weil Ihr Kind mit dem Laufrad sein Auto zerkratzt hat. Die gute Nachricht: Wir leisten dennoch Schadenersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben. Dann bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung, damit z. B. der Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleibt.

    Übrigens: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktsfähig. Ob sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.

    Deliktsfähigkeit ist ein sensibles Thema. Denn Kinder unter 7 Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht selbst verantwortlich und können deshalb nicht haftbar gemacht werden. Im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum 10. Geburtstag. Und auch Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten.

    Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Und auch nicht gegen Sie, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Das gilt auch für den Nachbarn, der den Schaden hat, weil Ihr Kind mit dem Laufrad sein Auto zerkratzt hat. Die gute Nachricht: Wir leisten dennoch Schadenersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben. Dann bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung, damit z. B. der Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleibt.

    Übrigens: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktsfähig. Ob sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.

Bin ich versichert, wenn ich Freunden beim Umzug helfe?
  • Wenn Sie kostenlos Ihre Hilfe anbieten – z. B. bei einem Umzug Ihres Freundes oder wenn Sie seine Wohnung beaufsichtigen, während er auf Reisen geht – und Sie machen versehentlich etwas kaputt, sind Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

    Wenn Sie kostenlos Ihre Hilfe anbieten – z. B. bei einem Umzug Ihres Freundes oder wenn Sie seine Wohnung beaufsichtigen, während er auf Reisen geht – und Sie machen versehentlich etwas kaputt, sind Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

Zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust?
  • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Verlust von privaten, beruflichen oder ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln im Tarif „Optimal“ über den Zusatzbaustein „Schlüsselverlust-Versicherung“ mitzuversichern. Wenn Sie also den Schlüssel für die Haustür im Mehrfamilienhaus verlieren, in dem Sie wohnen, übernehmen wir die Kosten für den Austausch der Schließanlage.

    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Verlust von privaten, beruflichen oder ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln im Tarif „Optimal“ über den Zusatzbaustein „Schlüsselverlust-Versicherung“ mitzuversichern. Wenn Sie also den Schlüssel für die Haustür im Mehrfamilienhaus verlieren, in dem Sie wohnen, übernehmen wir die Kosten für den Austausch der Schließanlage.

Ist der Heizöltank meines selbstbewohnten Hauses mitversichert?
  • Ein Tropfen Öl kann mehrere Tausend Liter Wasser verseuchen. Als Inhaber eines Heizöltanks können Sie für Schäden durch ausgelaufenes Öl verantwortlich gemacht werden. Droht z. B. ein Gewässerschaden, weshalb das verunreinigte Erdreich auf Ihrem und dem Nachbargrundstück abgetragen werden muss, hilft Ihnen unsere Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

    Ihr Vorteil: Öltanks im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus sind bis zu einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern bereits in der Privat-Haftpflicht versichert.

    Ein Tropfen Öl kann mehrere Tausend Liter Wasser verseuchen. Als Inhaber eines Heizöltanks können Sie für Schäden durch ausgelaufenes Öl verantwortlich gemacht werden. Droht z. B. ein Gewässerschaden, weshalb das verunreinigte Erdreich auf Ihrem und dem Nachbargrundstück abgetragen werden muss, hilft Ihnen unsere Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

    Ihr Vorteil: Öltanks im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus sind bis zu einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern bereits in der Privat-Haftpflicht versichert.

Ich habe ein unbebautes Grundstück: Bis zu welcher Größe ist es versichert?
  • Schnell kann es zu Schadenersatzansprüchen gegen Sie kommen, wenn Sie z. B. der winterlichen Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg vor Ihrem unbebauten Grundstück nicht nachkommen, ein Passant daher stürzt und sich verletzt. Bis zu einer Grundstücksgröße von 5.000 qm besteht dann Versicherungsschutz im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung.

    Schnell kann es zu Schadenersatzansprüchen gegen Sie kommen, wenn Sie z. B. der winterlichen Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg vor Ihrem unbebauten Grundstück nicht nachkommen, ein Passant daher stürzt und sich verletzt. Bis zu einer Grundstücksgröße von 5.000 qm besteht dann Versicherungsschutz im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung.

Zum Hobby fliege ich mit einer Drohne: Sind mögliche Schäden durch die Privathaftpflicht gedeckt?
  • Für Drohnen, die im Außenbereich genutzt werden, ist vom Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

    Unter den folgenden Voraussetzungen ist Ihre Drohne bei uns in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert:

      • Sie buchen den passenden Zusatzbaustein für 4,05 Euro im Monat
      • Das Startgewicht der Drohne liegt unter 5 kg
      • Sie nutzen die Drohne ausschließlich zu privaten Zwecken
      • Sie fliegen nicht in den USA/US-Territorien oder Kanada
      • Sie beachten alle behördlichen Auflagen und Vorschriften

    Privat genutzte, motorgetriebene Flugmodelle, die zum Gebrauch in geschlossenen Wohnräumen vorgesehen sind („Spielzeugdrohnen“), sind im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung generell mitversichert. Ausnahme: sie werden in den USA, US-Territorien oder Kanada betrieben.

    Für Drohnen, die im Außenbereich genutzt werden, ist vom Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

    Unter den folgenden Voraussetzungen ist Ihre Drohne bei uns in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert:

      • Sie buchen den passenden Zusatzbaustein für 4,05 Euro im Monat
      • Das Startgewicht der Drohne liegt unter 5 kg
      • Sie nutzen die Drohne ausschließlich zu privaten Zwecken
      • Sie fliegen nicht in den USA/US-Territorien oder Kanada
      • Sie beachten alle behördlichen Auflagen und Vorschriften

    Privat genutzte, motorgetriebene Flugmodelle, die zum Gebrauch in geschlossenen Wohnräumen vorgesehen sind („Spielzeugdrohnen“), sind im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung generell mitversichert. Ausnahme: sie werden in den USA, US-Territorien oder Kanada betrieben.

Sind Schäden im Ausland mitversichert?
  • Sie sind auch im Ausland versichert. Solange Sie in Europa bleiben, spielt es auch keine Rolle, wie lange Sie verreisen. In Ländern außerhalb Europas gilt Ihr Schutz für Aufenthalte von bis zu einem Jahr.

    Sie sind auch im Ausland versichert. Solange Sie in Europa bleiben, spielt es auch keine Rolle, wie lange Sie verreisen. In Ländern außerhalb Europas gilt Ihr Schutz für Aufenthalte von bis zu einem Jahr.

Was genau ist ein Forderungsausfall?
  • Kaum zu glauben, aber rund ein Drittel aller Menschen hat keine Privat-Haftpflichtversicherung – und oft auch nicht das Geld, im Fall der Fälle einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Als Geschädigter würden Sie dann auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Nicht, wenn Sie sich für unseren Tarif OPTIMAL entscheiden, der den Baustein Schadenersatzausfall-Versicherung enthält.

    Kaum zu glauben, aber rund ein Drittel aller Menschen hat keine Privat-Haftpflichtversicherung – und oft auch nicht das Geld, im Fall der Fälle einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Als Geschädigter würden Sie dann auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Nicht, wenn Sie sich für unseren Tarif OPTIMAL entscheiden, der den Baustein Schadenersatzausfall-Versicherung enthält.

Ist mein Tier über meine Haftpflichtversicherung abgesichert?
  • Wir kommen auch für Schäden auf, die durch Ihre zahmen Haustiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Für Hunde und Pferde brauchen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

    Wir kommen auch für Schäden auf, die durch Ihre zahmen Haustiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Für Hunde und Pferde brauchen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wann brauche ich eine Bauherren-Haftpflicht?
  • Bei Baumaßnahmen haben Bauherren dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Baustellen keine Dritten geschädigt werden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie im Schadenfall für Schadenersatz sorgen. Eine entsprechende Versicherung ist also empfehlenswert. Dabei ist die Höhe des Bauvolumens entscheidend dafür, ob Sie ggf. eine weitere spezifische Versicherung abschließen müssen.

    Mit unserer Privat-Haftpflicht sind Sie bei Bauvorhaben bereits bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro geschützt.

    Bei Baumaßnahmen haben Bauherren dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Baustellen keine Dritten geschädigt werden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie im Schadenfall für Schadenersatz sorgen. Eine entsprechende Versicherung ist also empfehlenswert. Dabei ist die Höhe des Bauvolumens entscheidend dafür, ob Sie ggf. eine weitere spezifische Versicherung abschließen müssen.

    Mit unserer Privat-Haftpflicht sind Sie bei Bauvorhaben bereits bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro geschützt.

Welche zusätzlichen Leistungen kann ich erhalten?
  • Den bestmöglichen Versicherungsschutz genießen Sie, wenn Sie sich für den Tarif „Optimal“, mit folgenden zusätzlichen Leistungen entscheiden:

      • ZusatzSchutz: inklusive Marktgarantie, Besitzstandsgarantie, Neuwertentschädigung, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 1 Jahr, Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen, erweiterter Schutz für Kfz
      • Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
      • Verlust von Schlüsseln (private, berufliche oder ehrenamtlich überlassene)
      • Zahlung bei Schadenersatzausfall, wenn der Schadenverursacher den Schaden nicht ersetzen kann – einschließlich Gewaltopferschutz bis 100.000 Euro

    Den bestmöglichen Versicherungsschutz genießen Sie, wenn Sie sich für den Tarif „Optimal“, mit folgenden zusätzlichen Leistungen entscheiden:

      • ZusatzSchutz: inklusive Marktgarantie, Besitzstandsgarantie, Neuwertentschädigung, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 1 Jahr, Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen, erweiterter Schutz für Kfz
      • Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
      • Verlust von Schlüsseln (private, berufliche oder ehrenamtlich überlassene)
      • Zahlung bei Schadenersatzausfall, wenn der Schadenverursacher den Schaden nicht ersetzen kann – einschließlich Gewaltopferschutz bis 100.000 Euro

Der Kunde im Mittelpunkt

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