• Tipps bei einem Leitungswasserschaden

    Alles steht unter Wasser, was tun?

    Wir sind für Sie da!

Tipps Haftpflicht-Leitungswasserschaden

Zuallererst heißt es:
Gefahren minimieren! Schützen Sie sich selbst.

Bitte bewahren Sie Ruhe und befolgen folgende Schritte:
Leitungswasserschaden
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Wasser­scha­dens sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Detail­auf­nahmen der konk­reten Schaden­ur­sache und bewahr­en Sie diese, so­weit mög­lich, auf (z.B. defek­tes Rohr).

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Wasser­scha­dens sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Detail­auf­nahmen der konk­reten Schaden­ur­sache und bewahr­en Sie diese, so­weit mög­lich, auf (z.B. defek­tes Rohr).
Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Verschließen Sie die Wasser­aus­tritt­sstelle und schöpfen oder pumpen Sie das Wasser so gut wie mög­lich ab.
  • Kontak­tieren Sie Ihren Ver­mieter oder die Haus­ver­walt­ung.
  • Die Gebäude­leit­ungs­wasser­ver­sicher­ung des Ver­miet­ers ist vor­leist­ungs­pflich­tig. Das bedeutet, dass die Repa­ra­tur­arbeiten von Ihrem Ver­mieter bzw. dessen Ver­sicher­ung in Auf­trag ge­ge­ben werden müssen.
  • Ihr Ver­mieter muss die Trock­nung ein­leiten, dieser hat die Pflicht, den Schaden zu mindern!

 

Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Verschließen Sie die Wasser­aus­tritt­sstelle und schöpfen oder pumpen Sie das Wasser so gut wie mög­lich ab.
  • Kontak­tieren Sie Ihren Ver­mieter oder die Haus­ver­walt­ung.
  • Die Gebäude­leit­ungs­wasser­ver­sicher­ung des Ver­miet­ers ist vor­leist­ungs­pflich­tig. Das bedeutet, dass die Repa­ra­tur­arbeiten von Ihrem Ver­mieter bzw. dessen Ver­sicher­ung in Auf­trag ge­ge­ben werden müssen.
  • Ihr Ver­mieter muss die Trock­nung ein­leiten, dieser hat die Pflicht, den Schaden zu mindern!

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 681 601-111

Haftpflicht-Leitungswasserschaden online melden

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter & was benötigen wir noch von Ihnen?

Prüfung des Schadens
  • Senden Sie uns bitte die Schaden­fotos und teilen Sie uns die Kontakt­daten des Ver­mieters oder der Haus­verwal­tung mit (Namen, An­schrift, Telefon­nummer, E-Mail).
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­gaben und Unter­­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
  • Die Gebäude­leitungs­wasser­versicherung des Ver­mieters ist vor­leistungs­pflichtig. Teilen Sie uns bitte gegeben­en­falls deren Versicher­ungs­nummer mit, damit wir uns mit dieser in Ver­bindung setzen können.
  • Sollte keine Gebäude­leitungs­wasser­versicherung vor­liegen, kümmern wir uns um das weitere Vor­gehen.
  • Gibt es einen weiteren Schaden­­ver­­ur­sacher oder eine Ver­­mu­­tung, so teilen Sie uns diese bitte schnellst­­mög­lich mit.
  • Falls Sie nicht für den Schaden haften, wehren wir die An­­sprüche gegen­­über der/den ge­schä­­dig­ten Person/en ab.
  • Beauf­tragen Sie keine Arbeiten und gehen Sie nicht in Vor­­leist­ung. Leiten Sie uns even­­tu­elle Forder­­ungen bitte weiter, wir kümmern uns um alles!

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Senden Sie uns bitte die Schaden­fotos und teilen Sie uns die Kontakt­daten des Ver­mieters oder der Haus­verwal­tung mit (Namen, An­schrift, Telefon­nummer, E-Mail).
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­gaben und Unter­­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
  • Die Gebäude­leitungs­wasser­versicherung des Ver­mieters ist vor­leistungs­pflichtig. Teilen Sie uns bitte gegeben­en­falls deren Versicher­ungs­nummer mit, damit wir uns mit dieser in Ver­bindung setzen können.
  • Sollte keine Gebäude­leitungs­wasser­versicherung vor­liegen, kümmern wir uns um das weitere Vor­gehen.
  • Gibt es einen weiteren Schaden­­ver­­ur­sacher oder eine Ver­­mu­­tung, so teilen Sie uns diese bitte schnellst­­mög­lich mit.
  • Falls Sie nicht für den Schaden haften, wehren wir die An­­sprüche gegen­­über der/den ge­schä­­dig­ten Person/en ab.
  • Beauf­tragen Sie keine Arbeiten und gehen Sie nicht in Vor­­leist­ung. Leiten Sie uns even­­tu­elle Forder­­ungen bitte weiter, wir kümmern uns um alles!
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 681 601-111

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Rechtshinweis Info-Icon
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahr­heits­gemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Um­fangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren An­spruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungs­schutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.