• Tipps bei einem Haftpflichtschaden

    Sie, Ihr Partner oder Ihr Kind
    haben jemanden geschädigt?

    Wir sind für Sie da!

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Fotos des gesamten Schadens sowie Über­sichts­auf­nahmen der Schaden­ört­lich­keit und der Unfall­situation.
  • Aufnahmen aller Beschä­di­gungen und der ge­samten be­schä­dig­ten Sache/n (Über­sicht und Detail).
  • Aufnahmen der konk­reten Schaden­ursache.

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Fotos des gesamten Schadens sowie Über­sichts­auf­nahmen der Schaden­ört­lich­keit und der Unfall­situation.
  • Aufnahmen aller Beschä­di­gungen und der ge­samten be­schä­dig­ten Sache/n (Über­sicht und Detail).
  • Aufnahmen der konk­reten Schaden­ursache.
Wichtige FragenWichtig ist die Beantwortung folgender Fragen:

  • Was ist passiert?
  • Wie? Durch welche Hand­lung? Gege­ben­en­falls Skizze bei­fügen.
  • Wer hat den Schaden ver­ur­sacht?
  • In welchem Ver­hält­nis steht der Ver­ur­sacher zu Ihnen?
  • Geburts­datum des Ver­ur­sachers?
  • Wann (Datum und Uhr­zeit)?
  • Wo?
  • Sind weitere Ver­ur­sacher be­teiligt?
  • Sind Beson­der­heiten zu be­achten (Unklar­heiten, Vor­schäden, o.Ä.)?

 

Wichtige FragenWichtig ist die Beantwortung folgender Fragen:
  • Was ist passiert?
  • Wie? Durch welche Hand­lung? Gege­ben­en­falls Skizze bei­fügen.
  • Wer hat den Schaden ver­ur­sacht?
  • In welchem Ver­hält­nis steht der Ver­ur­sacher zu Ihnen?
  • Geburts­datum des Ver­ur­sachers?
  • Wann (Datum und Uhr­zeit)?
  • Wo?
  • Sind weitere Ver­ur­sacher be­teiligt?
  • Sind Beson­der­heiten zu be­achten (Unklar­heiten, Vor­schäden, o.Ä.)?

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Haftpflichtschaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Wenn akut Sofort­maß­nahmen durch uns erfor­der­lich sind, rufen Sie bitte um­geh­end unsere SchadenSofort­hilfe an. Melden Sie uns den Schaden so genau wie mög­­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 681 601-111

Haftpflichtschaden online melden

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter & was benötigen wir noch von Ihnen?

Prüfung des Schadens
  • Kontaktdaten aller beteilig­ten Personen (Namen, An­schrift, Telefon­nummer, E-Mail).
  • Schadenfotos und gegeben­en­falls vor­liegende Forderungen.
  • Bei Schäden an fremden Fahr­zeugen, teilen Sie uns bitte das Kenn­zeichen und die Fahr­zeug­identifika­tions­nummer mit (diese finden Sie im Fahr­zeug­schein oder unten an der Wind­schutz­scheibe).
  • Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
  • Wir kontaktieren die ge­schä­dig­te/n Per­son/en und kümmern uns um alles!
  • Sofern Versicher­ungs­­schutz und Haf­t­ung ge­geben sind, er­folgt die Er­statt­ung an die ge­schä­digte/n Person/en. Diese er­­hält den Zeit­wert. Die Differ­enz zwischen Zeit- und Neu­­wert hat die ge­schä­­digte Per­son zu tragen, da diese für eine ge­­brau­chte Sache eine neue erhält.
  • Falls Sie nicht für den Scha­den haf­ten, wehren wir die An­­sprüche gegen­­über der/den ge­schä­dig­ten Per­son/en ab.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Kontaktdaten aller beteilig­ten Personen (Namen, An­schrift, Telefon­nummer, E-Mail).
  • Schadenfotos und gegeben­en­falls vor­liegende Forderungen.
  • Bei Schäden an fremden Fahr­zeugen, teilen Sie uns bitte das Kenn­zeichen und die Fahr­zeug­identifika­tions­nummer mit (diese finden Sie im Fahr­zeug­schein oder unten an der Wind­schutz­scheibe).
  • Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
  • Wir kontaktieren die ge­schä­dig­te/n Per­son/en und kümmern uns um alles!
  • Sofern Versicher­ungs­­schutz und Haf­t­ung ge­geben sind, er­folgt die Er­statt­ung an die ge­schä­digte/n Person/en. Diese er­­hält den Zeit­wert. Die Differ­enz zwischen Zeit- und Neu­­wert hat die ge­schä­­digte Per­son zu tragen, da diese für eine ge­­brau­chte Sache eine neue erhält.
  • Falls Sie nicht für den Scha­den haf­ten, wehren wir die An­­sprüche gegen­­über der/den ge­schä­dig­ten Per­son/en ab.
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 681 601-111

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Rechtshinweis Info-Icon
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahr­heits­gemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Um­fangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren An­spruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungs­schutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.