• Tipps bei einem Überschwemmungsschaden

    Ihr Heim steht nach starken Regenfällen
    unter Wasser?

    Wir sind für Sie da!

Überschwemmungsschaden Tipps zum Ablauf
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos der gesam­ten Über­schwemm­ung auf dem ver­sich­er­ten Grund­stück sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen von den Stellen, an denen das Wasser ein­ge­drung­en ist (z.B. an den Keller­fenstern).

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos der gesam­ten Über­schwemm­ung auf dem ver­sich­er­ten Grund­stück sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen von den Stellen, an denen das Wasser ein­ge­drung­en ist (z.B. an den Keller­fenstern).
Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Verschlie­ßen Sie die Wasser­ein­tritts­stellen und sichern Sie das Ge­bäude.
  • Schöpfen oder pumpen Sie das Wasser (z.B. mit Tauch­pumpen) ab.
  • Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Scha­den so weit wie mög­lich min­dern.
  • Ist der Versicher­ungs­schutz ge­klärt, helfen wir Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nier­en die Trock­nung mit unseren bundes­wei­ten Part­nern.

 

Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Verschlie­ßen Sie die Wasser­ein­tritts­stellen und sichern Sie das Ge­bäude.
  • Schöpfen oder pumpen Sie das Wasser (z.B. mit Tauch­pumpen) ab.
  • Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Scha­den so weit wie mög­lich min­dern.
  • Ist der Versicher­ungs­schutz ge­klärt, helfen wir Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nier­en die Trock­nung mit unseren bundes­wei­ten Part­nern.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 681 601-111

Überschwemmungsschaden online melden

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter & was benötigen wir noch von Ihnen?

Fragen
  • Eine Aufstellung aller beschädig­­ten Gegen­­­stände.
  • Kosten­vor­­­an­­­schläge zur Behe­­­bung des Schadens.
  • Eine Aufstell­­­ung der Eigen­­­leistung, mit An­­­gabe der getätig­­­ten Arbeiten und der benötig­­­ten Stunden pro Person, sowie Rechnungs­­­kopien für etwaige Materialien.

Bei beschädig­­tem Haus­­rat benö­­tigen wir:

  • Angaben zu Her­­steller und Typ,
  • Anschaffungs­­preis,
  • Anschaffungs­­rechnungen in Kopie (falls vor­­handen) sowie
  • Fotos aller beschädig­­ten Sachen.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­­gaben und Unter­­­­­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­­gabe der Schaden- oder Ver­sicher­­­­ungs­­nummer.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Eine Aufstellung aller beschädig­­ten Gegen­­­stände.
  • Kosten­vor­­­an­­­schläge zur Behe­­­bung des Schadens.
  • Eine Aufstell­­­ung der Eigen­­­leistung, mit An­­­gabe der getätig­­­ten Arbeiten und der benötig­­­ten Stunden pro Person, sowie Rechnungs­­­kopien für etwaige Materialien.

Bei beschädig­­tem Haus­­rat benö­­tigen wir:

  • Angaben zu Her­­steller und Typ,
  • Anschaffungs­­preis,
  • Anschaffungs­­rechnungen in Kopie (falls vor­­handen) sowie
  • Fotos aller beschädig­­ten Sachen.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­­gaben und Unter­­­­­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­­gabe der Schaden- oder Ver­sicher­­­­ungs­­nummer.
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 681 601-111

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Rechtshinweis Info-Icon
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahr­heits­gemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Um­fangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren An­spruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungs­schutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.