• Tipps bei einem Sturm- oder Hagelschaden

    Ein Sturm zieht auf?

    Wir sind für Sie da!

Tipps bei einem Sturm- oder Hagelschaden

Zuallererst heißt es:
Bringen Sie sich und Ihr Hab und Gut in Sicherheit!

Lassen Sie Ihr Dach am besten regelmäßig von einem Fachmann auf Schäden überprüfen.
So können Sie bereits vor einem Sturm sicherstellen, dass sich auf Ihrem Dach keine losen Ziegel befinden.
Sturm- und Hagelschaden Tipps
SturmDer Sturm hat gewütet? Zualler­erst sollten Sie Gefahren mini­mieren. Bringen Sie sich nicht in Gefahr!

  • Achten Sie auf umge­stürzte Bäume und lose Dach­ziegel.
  • Sind Fenster einge­schlagen oder haben sich Ziegel ge­löst, ver­schließ­en Sie die Gebäude­öff­nungen best­möglich.
  • Gehen Sie kein Risiko ein, lieber rufen Sie die Feuer­wehr 112.

 

SturmDer Sturm hat gewütet? Zualler­erst sollten Sie Gefahren mini­mieren. Bringen Sie sich nicht in Gefahr!
  • Achten Sie auf umge­stürzte Bäume und lose Dach­ziegel.
  • Sind Fenster einge­schlagen oder haben sich Ziegel ge­löst, ver­schließ­en Sie die Gebäude­öff­nungen best­möglich.
  • Gehen Sie kein Risiko ein, lieber rufen Sie die Feuer­wehr 112.
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos des ge­sam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahm­en der konk­reten Schaden­ur­sache (z.B. Hagel­körner, lose Ziegel, Bruch­stellen umge­stürz­ter Bäume etc.).

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos des ge­sam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahm­en der konk­reten Schaden­ur­sache (z.B. Hagel­körner, lose Ziegel, Bruch­stellen umge­stürz­ter Bäume etc.).

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 681 601-111

Sturm- oder Hagelschaden online melden

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter & was benötigen wir noch von Ihnen?

Fragen
  • Eine Aufstellung aller beschädig­ten Gegen­stände.
  • Kosten­vor­an­schläge zur Behe­bung des Schadens.
  • Eine Aufstell­ung der Eigen­leistung, mit An­gabe der getätig­ten Arbeiten und der benötig­ten Stunden pro Person, sowie Rechnungs­kopien für etwaige Materialien.

Bei beschädigtem Hausrat benötigen wir:

  • Angaben zu Hersteller und Typ,
  • Anschaffungspreis,
  • Anschaffungsrechnungen in Kopie (falls vorhanden),
  • Fotos aller beschädigten Sachen sowie die An­­gabe, wo sich der be­schä­dig­­te Haus­­rat zum Schadens­­zeit­­punkt befand.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­­gaben und Unter­­­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­­gabe der Schaden- oder Ver­sicher­­ungs­­nummer.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Eine Aufstellung aller beschädig­ten Gegen­stände.
  • Kosten­vor­an­schläge zur Behe­bung des Schadens.
  • Eine Aufstell­ung der Eigen­leistung, mit An­gabe der getätig­ten Arbeiten und der benötig­ten Stunden pro Person, sowie Rechnungs­kopien für etwaige Materialien.

Bei beschädigtem Hausrat benötigen wir:

  • Angaben zu Hersteller und Typ,
  • Anschaffungspreis,
  • Anschaffungsrechnungen in Kopie (falls vorhanden),
  • Fotos aller beschädigten Sachen sowie die An­­gabe, wo sich der be­schä­dig­­te Haus­­rat zum Schadens­­zeit­­punkt befand.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­­gaben und Unter­­­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­­gabe der Schaden- oder Ver­sicher­­ungs­­nummer.
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 681 601-111

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Rechtshinweis Info-Icon
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahr­heits­gemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Um­fangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren An­spruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungs­schutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.