Das Betriebsrentenstärkungsgesetz schnell und einfach erklärt
„Für Arbeitnehmer lohnt es sich jetzt um so mehr, da das neue Gesetz entsprechende Fördermöglichkeiten bietet sowohl von staatlicher Seite wie auch vom Arbeitgeber, die dem Versorgungsbereich der Mitarbeiter interessante Leitsungen im Alter gewähren sollen.“
Rolf Mangold, Vertriebsdirektor Betriebliche Vorsorge
Was ändert sich bei der bisherigen bAV?
Insbesondere in kleinen und mittelständischen Firmen schaft das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue Anreize, um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu fördern. Die folgenden Änderungen gelten unabhängig von Branche und Tarifbindung für alle Unternehmen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 |
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Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 | ||
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Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens
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Einführung bAV-Förderbeitrag
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Verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse
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Verbesserung bei der zulagengeförderten bAV
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Eingeschränkte Anrechnung auf die Grundsicherung>
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Was wird neu eingeführt?
Das Gesetz sieht Erweiterungen bei der Zusagegestaltung vor. So schafft es mit der sog. reinen Beitragszusage eine völlig neuartige Zusageform, bei der sich die Pflicht des Arbeitgebers auf die reine Beitragszahlung beschränkt. Dies ist nur aufgrund eines Tarifvertrages und nur in Verbindung mit einem sog. Ziel-Renten-System möglich, bei welchem ein bestimmtes Niveau für die späteren Versorgungsleistungen angestrebt, jedoch nicht verbindlich zugesagt wird.
Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 |
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Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 | ||
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Beitragszusage "Zielrente"
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Tarifvertragliche Umsetzung
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Opting Out
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