Warum eine Wohngebäude­versicherung ein Muss
für Hausbesitzer ist

Ein einziges heftiges Unwetter kann genügen – und Ihr Haus ist nicht mehr bewohn­bar. Mit unserer flexiblen Wohngebäude­versicherung sichern Sie Ihr Haus und Grund­stück individuell nach Ihren Bedürfnissen ab.

Wählen Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen der Hausversicherung. Sie bestimmen selbst, welche Risiken Sie versichern. Denken Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Immobilienversicherung unbedingt auch an einen erweiterten Schutz gegen Elementarschäden – so sind Sie vor finanziellen Belastungen nach Überschwemmungen auch infolge von Starkregen immer gut geschützt. Versichern Sie Haus und Grundstück zukunftssicher – mit der Wohngebäudeversicherung und der Elementarschadenversicherung der SAARLAND.

Für wen eignet sich eine Wohngebäudeversicherung

Eigentümer von freistehenden Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Doppelhaushälften
Alle Hausbesitzer sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzende. Denn extreme Wetterereignisse wie Hochwasser und Stürme treten immer öfter auf – mit Folgen für Wohngebäude und die Natur.

Wohngebäudeversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Individuelle, bedarfsgerechte Absicherung – für jedes Haus
Zusätzlicher Versicherungsschutz für Elementarschäden: Aufgrund von Unwetterereignissen, ein immer wichtiger werdender Baustein.
Wählen Sie aus fünf individuell anpassbaren Bausteinen – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Unser GebäudeSchadenService: Wir kümmern uns um die Hand­werker­ver­mitt­lung, über­nehmen Kos­ten für Rauch- und Ruß­schä­den und sorgen für Gut­ach­ten im Scha­dens­fall.
Maximale finanzielle Sicherheit: Sorgt für Ihre Entlastung bei Reparaturkosten im Schadensfall.
Schadenfreiheits-Bonus: Sparen Sie bis zu 20 Prozent bei schadenfreiem Verlauf.

Ist Ihr Zuhause in Gefahr?

Extreme Wetterereignisse treten immer häufiger auf und in den letzten drei Jahren haben Unwetter so hohe Schäden verursacht wie noch nie. Sturm, Hagel und vor allem Starkregen nehmen zu und selbst vermeintlich sichere Gegenden sind inzwischen gefährdet. Deutschlandweit ist das Saarland besonders stark von Naturgefahren betroffen: Im Jahr 2020 sind im Saarland Schäden durch Naturgefahren in Höhe von 43 Millionen Euro entstanden. Möchten Sie wissen, ob Ihr Gebäude in einem gefährdeten Gebiet liegt? Dann prüfen Sie jetzt Ihr Risiko!
Mit unserem Hausnummer-genauen Risiko-Check wissen Sie sofort, wie hoch die Gefährdung durch Unwetter & Starkregen in Ihrer Region ist.

Welcher Tarif passt zu mir?

Unsere Empfehlung
Kernschutz Kernschutz & Ergänzungsschutz
Schäden durch Brand Icon Ja Icon Ja
Rohrbruch- und Nässeschäden Icon Ja Icon Ja
Sturm- und Hagelschäden Icon Ja Icon Ja
Elementarschäden Icon Ja Icon Ja
20 % Schadenfreiheitsbonus Icon Ja Icon Ja
Hotelkosten bis zu 200 € / Tag für 365 Tage Icon Ja Icon Ja
Solarthermie- und Photovoltaikanlagen Icon Nein Icon Ja
Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung Icon Nein Icon Ja
Carports, Gewächshäuser, Pools & Geräteschuppen eingeschlossen Icon Nein Icon Ja
Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten für umgestürzte Bäume Icon Nein Icon Ja
Wiederherstellungskosten für Gartenbepflanzung Icon Nein Icon Ja
Mietausfall bei nicht nutzbaren Gewerberäumen Icon Nein Icon Ja

Jetzt kontaktieren

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Was ist wichtig bei einer Wohngebäudeversicherung?

Bei der Wohngebäudeversicherung ist vor allem wichtig, dass die Risiken abgesichert sind, die Sie finanziell selbst nicht tragen können. Gerade Schäden am Haus können schnell extrem teuer werden.
Die Wohngebäudeversicherung deckt deswegen standardmäßig Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser (z. B. Schäden bei einem Rohrbruch). Damit sind Sie bereits sehr gut abgesichert. Wichtig ist außerdem der Schutz vor Elementarschäden. Sie entscheiden zudem, ob Sie eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.

Leistungsbausteine für Ihre Wohngebäudeversicherung

Eine optimale Wohngebäudeversicherung kombiniert den Kernschutz mit den wichtigsten Leistungen und einen Ergänzungsschutz, der individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. So sind Sie rundum abgesichert.

Was ist im Kernschutz versichert?

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich im Kernschutz nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen.
Ebenso ist Zubehör versichert, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, wie z. B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen.

Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

  • Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“.
  • Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
  • Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.
  • Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
    - Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern
    - Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
    - Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte
    - Graffitischäden
    - Schäden durch wildlebende Tiere

Was lässt sich über Ergänzungsbausteine noch versichern?

Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang durch unsere Ergänzungsschutz-Bausteine erweitern:
  • Ergänzungsschutz Grundstück: Damit sind Garten- und Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser und Schwimmbecken bestens abgesichert. Zudem übernehmen wir Kosten für Aufräumarbeiten, Wiederaufforstung und die Wiederherstellung Ihrer Gartenbepflanzung.
  • Ergänzungsschutz Photovoltaikanlage: Wer sein Haus mit Photovoltaik ausgerüstet hat, kann zudem die PV-Anlage inklusive Ertragsausfall mitversichern.
  • Ergänzungsschutz Weitere alternative Energieanlagen: Für Anlagen der Solarthermie, der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis hin zu Kleinwindkraftanlagen steht dieser Baustein zur Verfügung.
  • Ergänzungsschutz Ableitungsrohre: Damit leisten wir für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
  • Ergänzungsschutz Gewerblicher Mietausfall: Mit diesem Baustein sind die Kosten zur Deckung eines Mietausfalls aus einem versicherten Grund abgedeckt.
Unser Tipp
Um auch das Inventar wie Möbel und Elektrogeräte bei Schäden abzusichern, sollten Sie zusätzlich eine Hausratversicherung abschließen. Mit der Kombination aus Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Hausratversicherung ist Ihr Hab und Gut rundum geschützt.

So helfen wir unseren Kunden bei einem Hochwasserschaden

Starkregen kann jeden treffen

Wir sind im Fall der Fälle für Sie da

Ein plötzlicher Sturm mit Starkregen überraschte Sandra und Michael mitten in der Nacht. Dank ihrer Wohngebäudeversicherung konnte der entstandene Schaden jedoch schnell behoben werden.

So helfen wir unseren Kunden bei einem Brandschaden

Brandgefahr lauert überall

Wir schützen Sie im Fall der Fälle

Anna und Max erwarten ihr erstes Kind. Sie haben das Kinderzimmer liebevoll in Blau gestrichen. Doch ein Kurzschluss im Toaster setzte ihre Küche in Brand. Schwarzer Rauch breitete sich aus. Ihr Versicherungsberater war sofort vor Ort und sorgte für eine schnelle Sanierung und die Beseitigung aller Schäden. Das Zuhause war rechtzeitig zur Geburt bereit.

So helfen wir unseren Kunden bei einem Hagelschaden

Sicherheit nach dem Sturm

Wir machen den Unterschied

Als ein plötzlicher Hagelsturm das Hausdach von Hans und seiner Tochter Lena zerstörte, stand ihre Existenz auf dem Spiel. Schließlich gehört das Haus seit 76 Jahren zum festen Bestandteil ihrer Familie und ist ein wertvoller Rückhalt für ihre Zukunft. Zum Glück erhielten sie dank des schnellen Gutachtens der Wohngebäudeversicherung umgehend Unterstützung und die Renovierung ihres Hauses konnte sofort starten.

Kosten der Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie nicht vor einem Schaden, aber sie kann die damit verbundenen finanziellen Folgen auffangen. Die Beiträge sind im Vergleich mit anderen Versicherungen günstig: So kostet der Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von ca. 500.000 € in einer wenig von Hochwasser bedrohten Region etwa 500 € im Jahr – nicht mehr als eine Kfz-Versicherung eines Wagens mit einem Neuwert von 30.000 €.

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus und die fest verbauten Teile sowie die in der Police vereinbarte Ausstattung wie Carports, Pools oder Photovoltaikanlagen. Eine Hausratversicherung schützt die beweglichen Güter in Ihrem Haus. Werden Möbel, elektronische Geräte wie TV oder PC, Kleidungsstücke, Geschirr oder Teppiche beschädigt, dann ist das ein Fall für die Hausratversicherung.

Nutzen Sie unsere kostenlosen Services:

  • Qualitative Wertermittlung vor Ort (mit Unterversicherungsverzicht)
  • Beratung zum Einsatz von Rauchmeldern (Pflicht seit 2018)
  • GebäudeSchadenService
  • Professionelle Brandschutzberatung
  • Überprüfung der Hochwassergefährdung
  • Beratung zu Einbruchdiebstahlschutz
  • Kostenlose Service-Apps
  • Finanzierung und Investmentschutz

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung, was nicht?

Häkchen | für Produkttabelle in BTT
Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Ex- oder Implosion, Seng- und Schmorschäden sowie durch sogenannte Blindgänger
Schäden durch Krieg, Innere Unruhen oder Kernenergie

Nässeschäden durch Leitungswasser,  Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung innerhalb von Gebäuden
Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden

Schäden durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben
Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind

Schäden durch Sondergefahren, bspw. böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte, Anprall/Absturz von Fahrzeugen (Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge), unbemannte Flugkörper, Diebstahl von fest mit dem Haus verbundenen Sachen und Graffitischäden 
Schäden an beweglichem Hab und Gut, wie z. B. Möbel, Kleidung (hier hilft die Hausratversicherung)


Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?
  • Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den bzw. die neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

    Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf

    Käufer bzw. Käuferinnen haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen und ggf. eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben

    Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.

    Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.

    Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den bzw. die neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

    Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf

    Käufer bzw. Käuferinnen haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen und ggf. eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben

    Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.

    Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.

Brauche ich eine Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen?
  • Ja, auch Eigentumswohnungen sollten mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden. Die Wohngebäudeversicherung im Mehrfamilienhaus wird in der Regel über die Eigentumsgemeinschaft abgeschlossen. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind Nebenkosten. Somit kann man die Versicherung auf Mietende umlegen.

    Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich jeweils auf das gesamte Gebäude einschließlich seiner Bestandteile und Zubehör. Eine Versicherung einzelner Wohnungen eines Gebäudes ist aus versicherungstechnischen und -rechtlichen Gründen (Abgrenzungs- und Bewertungsproblematik, Zuständigkeitskonflikte etc.) nicht möglich.

    Ja, auch Eigentumswohnungen sollten mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden. Die Wohngebäudeversicherung im Mehrfamilienhaus wird in der Regel über die Eigentumsgemeinschaft abgeschlossen. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind Nebenkosten. Somit kann man die Versicherung auf Mietende umlegen.

    Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich jeweils auf das gesamte Gebäude einschließlich seiner Bestandteile und Zubehör. Eine Versicherung einzelner Wohnungen eines Gebäudes ist aus versicherungstechnischen und -rechtlichen Gründen (Abgrenzungs- und Bewertungsproblematik, Zuständigkeitskonflikte etc.) nicht möglich.

Was ist der Schadensfreiheit-Bonus?
  • Wenn Ihr Haus zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadensfrei ist, bekommen Sie von uns einen Schadensfreiheitsbonus von 20 %. Dieser entfällt erst nach einem zweiten Schaden in einem Zeitraum von fünf Jahren.

    Wenn Ihr Haus zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadensfrei ist, bekommen Sie von uns einen Schadensfreiheitsbonus von 20 %. Dieser entfällt erst nach einem zweiten Schaden in einem Zeitraum von fünf Jahren.

Gibt es eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung?
  • Ja, Sie können einen Tarif mit Selbstbehalt wählen und dadurch Ihre Beiträge reduzieren. Wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll, das entscheiden Sie selbst: Zwischen 150 € und 10.000 € ist in 50-Euro-Schritten alles möglich

    Ja, Sie können einen Tarif mit Selbstbehalt wählen und dadurch Ihre Beiträge reduzieren. Wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll, das entscheiden Sie selbst: Zwischen 150 € und 10.000 € ist in 50-Euro-Schritten alles möglich

Haftet die Versicherung für Personen, die auf meinem Grundstück zu Schaden kommen?
  • Nein, die Wohngebäudeversicherung deckt keine Personenschäden ab. Hier greift eine Haftpflichtversicherung.

    Nein, die Wohngebäudeversicherung deckt keine Personenschäden ab. Hier greift eine Haftpflichtversicherung.

Kann ich mein Haus gegen durch Hochwasser verursachte Schäden versichern?
  • Das hängt von der Lage Ihres versicherten Grundstücks ab. Die gute Nachricht: Mit der SAARLAND lassen sich über 99 % aller Gebäude im Saarland auch gegen die finanziellen Folgen von Elementargefahren versichern. Unsere Elementarschadenversicherung enthält nicht nur unbegrenzten Versicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden durch Ausuferung von Gewässern oder wegen Starkregens. Ebenso versichert sind daraus resultierende Rückstauschäden sowie die Gefahren Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Gibt es staatliche Hilfen bei Naturkatastrophen?
  • Die Soforthilfe des Staates deckt nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab. Zudem wird sie nur unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt. Daher ersetzt sie keine Versicherung.

    Die Soforthilfe des Staates deckt nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab. Zudem wird sie nur unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt. Daher ersetzt sie keine Versicherung.

Ist die Feuer-Rohbauversicherung in der Wohngebäudeversicherung mitenthalten?
  • Die Feuer-Rohbauversicherung ist bis zur Bezugsfertigkeit (maximal 24 Monate) beitragsfrei inklusive. Neben dem Rohbau selbst sind auch die Baumaterialien auf dem versicherten Grundstück mitversichert.

    Die Feuer-Rohbauversicherung ist bis zur Bezugsfertigkeit (maximal 24 Monate) beitragsfrei inklusive. Neben dem Rohbau selbst sind auch die Baumaterialien auf dem versicherten Grundstück mitversichert.

Wie oft muss der Versicherungsschutz für mein Haus überprüft werden?
  • Bei baulichen Veränderungen wie dem Ausbau des Dachgeschosses, dem Einbau einer Sauna oder der Montage einer Photovoltaikanlage steigt der Wert Ihrer Immobilie und Sie sollten Ihren Versicherungsschutz anpassen.

    Bei baulichen Veränderungen wie dem Ausbau des Dachgeschosses, dem Einbau einer Sauna oder der Montage einer Photovoltaikanlage steigt der Wert Ihrer Immobilie und Sie sollten Ihren Versicherungsschutz anpassen.

Wann sollte man eine Wohngebäudeversicherung abschließen, wenn man neu baut?
  • Auch in der Bauphase sollte Ihre Immobilie bereits geschützt sein. Die Wohngebäudeversicherung sichert außerdem die Immobilienfinanzierung ab.

    Auch in der Bauphase sollte Ihre Immobilie bereits geschützt sein. Die Wohngebäudeversicherung sichert außerdem die Immobilienfinanzierung ab.

Was muss ich tun, wenn mein Haus leer steht?
  • Bei einem Leerstand bzw. einer Nicht-Nutzung des überwiegenden Teils eines Gebäudes handelt es sich um eine Gefahrerhöhung. Damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

    Bei einem Leerstand bzw. einer Nicht-Nutzung des überwiegenden Teils eines Gebäudes handelt es sich um eine Gefahrerhöhung. Damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

Übernimmt die Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden den Mietausfall?
  • Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Mietausfall, wenn Mieter*innen von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben.

    Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Mietausfall, wenn Mieter*innen von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben.

Sind auch Wallboxen am Haus abgesichert?
  • Fest am oder im Haus verbaute Ladestationen zählen zu den versicherten Dingen unserer Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus sind auch freistehende Ladestationen auf dem Versicherungsgrundstück über unseren Ergänzungsschutz versichert. Der Versicherungsschutz besteht jeweils im Rahmen der vereinbarten Gefahren.

    Fest am oder im Haus verbaute Ladestationen zählen zu den versicherten Dingen unserer Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus sind auch freistehende Ladestationen auf dem Versicherungsgrundstück über unseren Ergänzungsschutz versichert. Der Versicherungsschutz besteht jeweils im Rahmen der vereinbarten Gefahren.

Der Kunde im Mittelpunkt

Markenvisual SAARLAND Versicherungen