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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Mit Selbstbehalt und ohne Reise-Abbruch
Sichern Sie sich ab, falls Ihr Urlaub krankheitsbedingt ins Wasser fällt. Mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bleiben Sie nicht auf Stornokosten sitzen.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Reise-Rücktrittskosten- und einer Reise-Abbruchversicherung?
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- Wie hoch ist der Selbstbehalt, also meine Eigenbeteiligung?
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- Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
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- Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
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- Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
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- Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
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- Ich habe meinen Job gewechselt und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
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- Wird mein Reiseabbruch erstattet, wenn zu Hause etwas passiert?
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- Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
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Ihr Service vor Ort
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Hotline
Vertragsangelegenheiten
Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0681/601-333
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Fax: 0681/601-80111 -
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66111 Saarbrücken
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