• Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    Gesundheitsreform 2026/2027

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze: Der Bundestag hat die Gesundheitsreform 2026 – das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – am 10. Juli 2026 beschlossen. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze steigen 2027 außerordentlich an – um jeweils zusätzlich 300 Euro pro Monat.
  • Zusatzversicherungen oder ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) können entstehende Lücken abfedern.
  • Ab 2028 wird die beitragsfreie Familienversicherung für viele mitversicherte Ehe- und Lebenspartnerschaften eingeschränkt.
  • Homöopathische Leistungen fallen als Kassenleistung weg.
  • Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte steigen, der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent.

Warum ist die Gesundheits­reform notwendig?

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor einer wachsenden Finanzierungslücke im Gesundheitswesen. Zwei Hauptursachen treiben die Ausgaben: demografischer Wandel (mehr Behandlungsbedarf bei weniger Beitragszahlenden) und steigende Behandlungskosten durch medizinischen Fortschritt, höhere Löhne und teurere Arzneimittel.
Ziel der Reform ist es, die Beitragssätze zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zu begrenzen.

Ab wann gilt die neue Gesundheitsreform?

Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:
Juli 2026
Bundestag und Bundesrat beschließen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Januar 2027
Erste Maßnahmen treten in Kraft (u. a. Beitragsbemessungsgrenze, Zuzahlungen, Zahnersatz)
2028
Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartnerschaften

Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?

Die Reform bringt Leistungskürzungen und Kostensteigerungen für Versicherte. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte im Vergleich zur bisherigen Regelung.
  • Zuzahlung Medikamente: Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel steigt von bisher 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro.

  • Zuzahlung Krankenhaus: Die tägliche Eigenbeteiligung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt steigt von 10 Euro auf 15 Euro an.

  • Festzuschuss Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt von 60 Prozent auf 50 Prozent. Mit lückenlos geführtem Bonusheft ist weiterhin ein Zuschuss von bis zu 65 Prozent möglich.

  • Homöopathie: Homöopathische Leistungen werden künftig nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

  • Psychotherapeutische Behandlung: Das Budget für ambulante Psychotherapien wird ab 2027 gedeckelt, was zu Vergütungsanpassungen führt. Für bereits genehmigte und bis zum 31. Dezember 2026 begonnene Behandlungen gilt jedoch Bestands-/Vertrauensschutz.

  • Familienversicherung (ab 2028): Die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnerschaften entfällt teilweise. Es wird ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig, sofern keine Ausnahme greift.
Gut zu wissen: Härtefallregeln für Geringverdienende beim Zahnersatz bleiben bestehen. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und dies im Bonusheft nachweist, kann den höheren Festzuschuss von bis zu 65 Prozent erhalten.

Familienversicherung: Was ändert sich konkret?

Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollständig erhalten. Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartnerschaften gilt ab 2028 eine Neuregelung: Ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens der erwerbstätigen Person wird fällig – es sei denn, eine der folgenden Ausnahmen liegt vor:
  • Kinder unter 12 Jahren im Haushalt
  • Kinder mit Behinderung (ohne eigenen Unterhalt)
  • Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 3 (bei Vorliegen anerkannter nicht erwerbsmäßiger Pflege nach den gesetzlichen Vorgaben)
  • Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen der mitversicherten Person

Was bedeutet die steigende Beitrags­bemessungs­grenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung steigt sie 2027 einmalig um 300 Euro monatlich (3.600 Euro pro Jahr). Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der letzten Jahre:
Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/beitragsbemessungsgrenze-so-teuer-wird-es-fuer-gesetzlich-versicherte/
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich ist. Diese steigt 2027 analog zur BBG zusätzlich um 3.600 Euro pro Jahr an – neben der regulären Anpassung.
Hinweis: Für bereits am 31.12.2026 versicherungsfreie PKV-Versicherte gilt Bestandsschutz; für sie erhöht sich die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht um diesen zusätzlichen Betrag – ein Grund, warum sich für gutverdienende Beschäftigte ein Blick auf die PKV lohnen kann.

Welche weiteren Vorschläge werden diskutiert?

Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen gibt es Punkte, die bis Ende 2027 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch geprüft werden:
  • Die Kostenübernahme des Hautkrebs-Screenings (alle zwei Jahre für Erwachsene) steht weiterhin auf dem Prüfstand.

  • Außerdem wird eine Zweitmeinungspflicht vor bestimmten orthopädischen Eingriffen (Knie, Hüfte, Wirbelsäule, Schulter) diskutiert, vor allem bei planbaren, nicht akut notwendigen Operationen.
Hinweis: Die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag ist kein Bestandteil des GKV-Beitrags­satzstabilisierungs­gesetzes, sondern Teil eines separaten Reformpakets der Bundesregierung zur Senkung des Krankenstands. Betroffen sind alle sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten. Künftig ist die Vorlage einer ärztlichen Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. Telefonische Krankschreibungen entfallen. Die Regelung soll Anfang 2027 in Kraft treten.
Steigende Zuzahlungen und sinkende Festzuschüsse lassen sich durch private Zusatzversicherungen abfedern. Je nach Bedarf kommen unter anderem folgende Optionen in Betracht: 

Lohnt sich ein Wechsel in die PKV?

Für Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze kann außerdem ein Wechsel in die private Krankenversicherung eine Alternative sein. Die PKV kalkuliert unabhängig von den gesetzlichen Reformschritten und bietet in vielen Tarifen einen planbaren Leistungsumfang. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Einkommen, Gesundheitszustand und Lebensplanung ab. Unser Ratgeber "Vorteile der PKV" gibt hierzu eine erste Orientierung 

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