• Mopedversicherung der SAARLAND Versicherungen

    Unser Schutzschirm für Ihr Zweirad

    Mopedversicherung

    • Umfassender Schadenersatz – bis zu 100 Mio. €
    • Teilkaskoversicherung optional möglich
    • Online abschließen – Kennzeichen per Post erhalten

Mopedversicherung - Versicherungskennzeichen schon ab 49,90 €

Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.

Freiheit, gute Laune und Flexibilität: Das bietet Ihnen Ihr Roller, Moped oder Mofa. Gut, wenn Ihre Versicherung das auch kann. Die Mopedversicherung der SAARLAND Versicherungen leistet dann, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum im Verkehr Schaden zufügen.

Mit einer Teilkasko sind Sie sogar noch besser abgesichert, etwa bei Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Kurzschluss. Bleiben Sie sicher unterwegs – mit den SAARLAND Versicherungen!

Für wen eignet sich die Mopedversicherung?

Fahrer und Fahrerinnen von motorisierten Fahrzeugen bis 50 ccm oder 45 km/h
Die Roller- bzw. Mofa- oder Moped­ver­siche­rung ist für Zwei­räder bis 50 ccm vorgeschrieben. Hierzu zählen auch Elektro­zwei­räder wie E-Bikes und weitere Kleinst­fahr­zeuge.

Ihre Vorteile mit der Mopedversicherung

Icon Berufsunfähigkeit
Bis zu 100 Mio. Euro Schadenersatz
Icon Beruf
Teilkasko für noch mehr Schutz
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Kennzeichen per Post erhalten
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Einfach online abschließen

Roller- und Mofaversicherung: Welcher Tarif passt zu mir?

Eine Haftpflicht für den Roller ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer freiwilligen Teilkasko, die Schäden an Ihrem Fahrzeug absichert.

Unsere Empfehlung
Haftpflicht Kombi-Schutz: Haftpflicht inkl. Teilkasko
mit 150 € SB
ab 49,90 € pro Jahr ab 73,80 € pro Jahr
100 Millionen € Deckungssumme
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Icon Ja Icon Ja
Brand und Explosion
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Diebstahl und Raub
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Icon Nein Icon Ja
Schäden durch Naturgewalten
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Icon Nein Icon Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Icon Nein Icon Ja
Kurzschlüsse in der Verkabelung
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Glasbruch am Fahrzeug
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Icon Nein Icon Ja

Online abschließen

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Gemeinsam zu Ihrer neuen Roller- und Mopedversicherung – jetzt absichern!

Infografik Mopedversicherung im nächsten Schritt online abschließen

Versicherungspflicht für Roller, Mopeds & Co: Welche Fahrzeuge brauchen Versicherungs­kennzeichen?

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss das Fahrzeug nicht in jedem Fall anmelden, eine Versicherungspflicht besteht jedoch. Bei Kleinkrafträdern wie Rollern, Mofas oder Mopeds reicht das Versicherungskennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus. 
Nach den Vorgaben der Fahrzeug­zu­las­sungs­ver­ord­nung (FZV) § 52 sind Ver­siche­rungs­kennzei­chen für folgende Fahr­zeuge vor­ge­schrieben.
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
 
  • Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas und Roller bis 50 ccm und/oder 4 kW
  • E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h
  • Krankenfahrstühle mit Motor
  • dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und/oder 4 kW
  • vierrädrige Fahrzeuge wie Quads oder Microcars maximal 6 kW
Auf den Straßen sind zunehmend sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs, die nach § 56 FZV ebenfalls mit einer Versicherungsplakette versehen sein müssen: 
  • E-Scooter ohne Sitzplatz bis 20 km/h
  • Segways bis 20 km/h

Wo bekomme ich mein Rollerkennzeichen?

Mopeds und Roller bis 50 ccm sind zu­las­sungs­frei, Sie bekommen Ihr Kenn­zei­chen also nicht bei der Zulassungs­stelle. Das gilt auch für E-Bikes und Kleinfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit.
Ihr Versicherungskennzeichen bzw. Ihre Versicherungsplakette bekommen Sie nach Abschluss einer Haft­pflicht­ver­sicherung direkt per Post. Auf Wunsch bestellen Sie das Kenn­zeichen bei Ihrem Versicherungs­be­rat­er und holen es dort ab.

Welche Angaben benötige ich für die Mopedversicherung?

Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten sind bei Beantragung der Moped­ver­siche­rung ver­schiedene Fahrzeug­daten, die Sie in der All­ge­meinen Betriebs­er­laub­nis (ABE) finden, not­wendig:
  • Höchstgeschwindigkeit 
  • vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer 
  • Herstellername 
  • ID-Nummer (Fahrgestellnummer) 

Mopedversicherung: Was ist versichert, was ist nicht versichert

Häkchen | für Produkttabelle in BTT
Schäden, die Dritte durch das versicherte Fahrzeug erleiden Bei Haftpflicht ohne Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug
Regulierung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen Bei Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus
Bei Teilkasko: Schadenersatz am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden an der Ladung des Zweirads

Häufige Fragen und Antworten zur unserer Moped­versicherung

Woran erkenne ich, ob ich ein Kennzeichen oder eine Plakette benötige?
  • Die Kenn­zeichnung ist abhängig von Ihrem Fahrzeug­typ und wird durch die Elektro­kleinst­fahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Wenn Sie ein Moped, Mofa, Mokick, Leicht­mofa, Roller, Micro­car, Quad oder einen Kranken­fahrstuhl fahren, dann benötigen Sie jedes Jahr ein neues Versicherungs­kenn­zeichen.
    Eine Plakette dagegen wird an kleineren Fahr­zeugen angebracht. Dazu gehören zum Beispiel E-Scooter oder Segways.
    Bei allen Fahr­zeugen gilt: Ohne Kenn­zeichen dürfen Sie nicht auf die Straße. Da Kenn­zeichen und Plakette zusammen mit der Versicherung nur vom 1. März bis zum Ende Februar des darauf­folgenden Jahres gültig sind, müssen Sie Ihren Versicherungs­schutz jedes Jahr neu ab­schließen.
     
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Teilkasko bei einer Mopedversicherung?
  • Die Haft­pflicht­versicherung ist der Teil der Moped­versicherung, der gesetzlich vor­geschrieben ist. Im Falle eines Unfalles kommt sie für Schäden auf, die an Personen, Sach­gegen­ständen (wie z. B. Gebäude) oder Vermögens­werte entstanden sind. Gedeckt sind Sie mit pauschal bis zu 100 Millionen Euro und pro geschädigter Person mit bis zu 15 Millionen Euro. 
    Die Teilkasko ist zwar optional, aber nicht weniger wichtig. Sie versichert Ihr Fahr­zeug gegen Schäden. Das kann zum Beispiel notwendig werden, wenn es Schaden nimmt, ohne dass Sie dabei sind: bei Dieb­stählen, Natur­gewalten, Kurz­schlüssen und Glas­bruch.
     
Welchen Schutz brauche ich, um mich gegen Diebstahl abzusichern?
  • Schließen Sie unsere Teil­kasko-Versicherung ab, um sich gegen Schäden durch Lang­finger zu schützen. Sollte Ihr Fahr­zeug gestohlen werden, bleiben Sie in dem Fall dann nicht auf den Kosten sitzen und können sich von Ihrer Versicherung ein neues Gefährt finanzieren lassen.
     
Wann beginnt mein Versicherungsschutz und wann endet er?
  • Für Mopeds und E-Scooter sowie alle vergleichbaren Klein­fahrzeuge startet das Ver­sicherungs­jahr am 1. März und endet am 28. Februar des darauf­folgenden Jahres. In Schalt­jahren am 29. Februar. Sie sind verpflichtet, Ihren Ver­sicherungs­schutz jedes Jahr zu erneuern und das auch mit einem neuen Kenn­zeichen bzw. einer neuen Plakette sichtbar zu machen.
     
Wo und wann erhalte ich mein Kennzeichen bzw. meine Plakette?
  • Ein Kenn­zeichen bzw. eine Plakette für das neue Verkehrs­jahr erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Berater nach Ab­schluss der Moped­versicherung:
     
Ich fahre mein Moped erst ab Sommer - sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres und endet Ende Februar des folgenden Jahres. Wenn Sie Ihre Versicherung erst später abschließen, zahlen Sie einen anteiligen Beitrag.
Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
  • Nein. Bei der Moped­versicherung handelt sich um eine so­genannte „Verfalls­police”, die Sie jedes Jahr erneut ab­schließen müssen. Kenn­zeichen bzw. Plakette und die Versicherung sind hier un­trenn­bar mit­einander verbunden. Mit jedem neuen Versicherungs­jahr müssen Sie zum 1. März ein neues Kenn­zeichen bzw. Plakette an Ihrem Fahr­zeug anbringen, um sichtbar zu machen, dass Sie einen aktuellen Haft­pflicht-Schutz besitzen.
     
Warum haben Moped-Kennzeichen jedes Jahr eine neue Farbe?
  • Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf einer stark befahrenen Straße: Im Straßen­verkehr kann die Polizei nicht alles lesen, was auf einem kleinen Kenn­zeichen oder einer Plakette steht. Daher gibt es für den Versicherungs­schutz jedes Jahr eine andere Farbe. So ist schnell erkennbar, ob Verkehrs­teil­nehmer eine aktuelle Moped­versicherung haben. Ab dem 1. März 2026 gibt es Schriftfarbe Schwarz, in 2027 wird es Blau und im Jahr 2028 Grün.
     
Was muss ich über das Folienkennzeichen wissen?
  • Folie statt Blech, kleben statt schrauben: Mit dem Folienkennzeichen wird das Anbringen des Kennzeichens einfacher, günstiger und fälschungssicherer.
    Die Folie wird mit Hilfe einer Trägerplatte, die meist aus Kunststoff besteht, am Fahrzeug befestigt.
    Bei der Folienlösung muss also nach einem Jahr lediglich die Kennzeichenfolie erneuert werden, die Trägerplatte kann weiterverwendet werden.
    Außerdem enthält die Folie ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, das das Fälschen erschwert: ein Hologramm, das in herkömmlichen Versicherungskennzeichen nicht vorhanden war.

    Folie statt Blech, kleben statt schrauben: Mit dem Folienkennzeichen wird das Anbringen des Kennzeichens einfacher, günstiger und fälschungssicherer.
    Die Folie wird mit Hilfe einer Trägerplatte, die meist aus Kunststoff besteht, am Fahrzeug befestigt.
    Bei der Folienlösung muss also nach einem Jahr lediglich die Kennzeichenfolie erneuert werden, die Trägerplatte kann weiterverwendet werden.
    Außerdem enthält die Folie ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, das das Fälschen erschwert: ein Hologramm, das in herkömmlichen Versicherungskennzeichen nicht vorhanden war.

Podcast: Unfallrisiko Moped

Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds
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