Geld sparen: riestern!

  • Hohe Sicherheit – Den Beginn Ihrer garantierten, lebenslangen Rentenzahlung wählen Sie individuell ab dem 62. Geburtstag.
  • Flexible Auszahlung – Sie können sich bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Rente auszahlen lassen.
  • Lohnt sich auch als Wohn-Riester – Sie verwenden die staatlich geförderte private Zukunftsvorsorge für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Staatliche Förderung – Sie profitieren von jährlichen Zulagen vom Staat (plus Kinderzulage) und möglichen zusätzlichen Steuervorteilen.

Ihr Service vor Ort

  • Hotline

    Vertragsangelegenheiten
    Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
    Tel.: +49 681 601-333

    Schadenmeldung
    Tel.: +49 681 601-111

  • E-Mail-Anfrage

    Schicken uns Ihre Mitteilung einfach, schnell und unkompliziert online.

    Zum Kontaktformular
  • Postanschrift

    Unsere Anschrift lautet:
    SAARLAND Versicherungen
    Peter-Zimmer-Str. 2
    66123 Saarbrücken

    Zur Wegbeschreibung

Ihr Service vor Ort

  • Hotline

    Vertragsangelegenheiten
    Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
    Tel.: +49 681 601-333

    Schadenmeldung
    Tel.: +49 681 601-111

  • E-Mail-Anfrage

    Schicken uns Ihre Mitteilung einfach, schnell und unkompliziert online.

    Zum Kontaktformular
  • Postanschrift

    Unsere Anschrift lautet:
    SAARLAND Versicherungen
    Peter-Zimmer-Str. 2
    66123 Saarbrücken

    Zur Wegbeschreibung
Infografik Riester-Zulage

Eine Renten-Rechnung, die aufgeht

Mit der Riester-Rente wählen Sie eine sichere private Zukunftsvorsorge, bei der Ihnen der Staat kräftig unter die Arme greift. Denn er übernimmt einen wichtigen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge.
Außerdem können Sie Ihre Raten – samt der Zulage vom Staat – bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro im Jahr (oder 2.160 Euro bei gemeinsamer Veranlagung eines mittelbar und eines unmittelbar förderfähigen Ehepartners) von der Steuer absetzen und müssen die Riester-Rente erst nachgelagert besteuern, wodurch sich insgesamt eine hohe Förderung ergibt.

Sie erhalten die volle staatliche Zulage, wenn Sie jährlich mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens (Eigenbetrag und staatliche Zulagen zusammen) in Ihren Vertrag einzahlen.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Wer gehört zum förderfähigen Personenkreis?
    • Pflichtversicherte in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Arbeitnehmende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger*innen von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Kindererziehende oder pflichtversicherte Selbstständige, geringfügig Beschäftigte mit Aufstockung, Vorruhestandsgeldbezieher und nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ab 14 Stunden Pflege wöchentlich
    • Pflichtversicherte in der landwirtschaftlichen Alterskasse
    • Aktive und beurlaubte Beamt*innen sowie Empfänger*innen von inländischen Amtsbezügen
    • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, wenn keine Bedürftigkeit vorliegt
    • Versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Arbeitnehmende
    • Empfänger*innen von Renten wegen voller Erwerbsminderung oder von Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit
    • Ehe- oder Lebenspartner*innen von förderberechtigten Personen, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und der oder die förderfähige Partner*in ebenfalls „riestert
Für wen lohnt sich die RiesterRente?
  • Die RiesterRente FlexVario eignet sich für alle, die zum unmittelbar oder mittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören und steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für Familien mit Kindern und für alle, die noch finanziell einen Puffer für Altersvorsorge-Aufwendungen haben.
Bekommt man die Zulagen der Riester Rente immer in voller Höhe?
  • Nein, die vollen Zulagen gibt es nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
    Um die gesamte staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres (bei Beamt*innen 4 % der Vorjahresbezüge, bei in der Landwirtschaft Beschäftigten 4 % der Einkünfte des Vorvorjahres) in Ihren Riester-Vertrag einzahlen – maximal jedoch 2.100 € (bzw. 2.160 € bei bestimmten Ehekonstellationen). Wird weniger eingezahlt, wird die Zulage anteilig gekürzt.
    Bei sehr geringem oder keinem Einkommen genügt ein Sockelbeitrag von 60 € jährlich, um Anspruch auf die Förderung zu behalten.
    Achtung: Bei bestimmten Tarifen wie der RiesterRente FlexVario beträgt der Mindestbeitrag 120 € im Jahr.
Wer bekommt die Kinderzulage und wie lange wird sie gewährt?
  • Grundsätzlich erhält die Mutter die Kinderzulage, wenn die Eltern nicht getrennt leben. Mit Zustimmung der Mutter kann die Zulage jedoch auch dem Vater zugeordnet werden. Ist eine Zuordnung nötig, entscheidet der oder die Kindergeldempfänger*in, wer die Zulage erhält.
    Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht – in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
    Bei Kindern in Ausbildung oder Studium verlängert sich der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag.
Wie unterscheidet sich die Riester-Rente von der Rürup-Rente?
  • Die Riester-Rente richtet sich vor allem an Angestellte, Beamt*innen und Familien mit Kindern. Sie profitieren von staatlichen Zulagen, zusätzlichen möglichen Steuervorteilen und einer Kapitalgarantie: Zum Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen sicher zur Verfügung. Außerdem können Sie bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen oder die Förderung für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum (Wohn-Riester) nutzen.
    Die Rürup-Rente (Basisrente) hingegen ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler*innen und Gutverdienende interessant. Sie bietet keine Zulagen, dafür aber hohe Steuervorteile während der Ansparphase. Das Kapital ist fest gebunden: Es gibt keine Kapitalauszahlung, sondern nur eine lebenslange monatliche Rente.
    Beide Produkte unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Fallen für die Riester Rente im Alter ebenfalls die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?
  • Nein, auf die Riester-Rente müssen in der Auszahlungsphase keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, bleibt Ihre Riester-Rente beitragsfrei.
    Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich Versicherten aus:
    In diesem Fall wird die Riester-Rente bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, und es können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
    Für privat Krankenversicherte spielt die Riester-Rente keine Rolle: Ihre Beiträge richten sich weiterhin nur nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Lässt sich die Riester-Förderung auch bei einer Betriebsrente nutzen?
  • Ja, die Riester-Förderung kann auch bei bestimmten Betriebsrenten genutzt werden. Das funktioniert über eine sogenannte "förderfähige betriebliche Altersvorsorge" (z. B. eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds mit Riester-Zertifizierung). In diesem Fall zahlen Sie eigene Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge ein und erhalten dafür staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile – genau wie bei einem klassischen Riester-Vertrag.
    Wichtig: Nicht jede Betriebsrente ist automatisch riester-förderfähig. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen genau sagen, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen erfüllt.

Haben Sie Fragen?

Unsere Berater helfen Ihnen gern.

Ihr Berater vor Ort

Jetzt Kontakt aufnehmen

Mehr Infos zur Riester-Rente mitnehmen

Produkt­informations­blatt

Für die einen Verordnung, für uns Service: Erstellen Sie Ihr PiB für den gewünschten Alters­vorsorge-Tarif.

Ihr Muster-PiB ansehen

Nachhaltigkeit im Blick

Der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

Nachhaltigkeitsstrategie kennenlernen

SAARLAND Versicherungen Logo

Diese Vorsorgelösung bieten wir Ihnen im Konzernverbund an:


Bayern-Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Ein Unternehmen der Versicherungskammer