Unwetterschäden?

 

Sie können Ihren Schaden rund um die Uhr per Telefon über unsere zentrale Schadenhotline 0681 / 601-111 oder gleich hier online melden.

Sturmschaden: Rasch melden!

Es war ungemütlich. Heftige Sturmböen zogen durchs Land und haben ihre Spuren auf unseren Straßen und an den Häusern hinterlassen. Die meisten Schäden entstehen durch umgestürzte Bäume und verwehte Gegenstände vor allem an Autos und Fassaden. Melden Sie uns Ihren Sturmschaden. Wir helfen Ihnen. Was ist direkt nach dem Sturm zu tun?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Sturmschäden nicht immer vermeiden. Doch vermeiden Sie bitte, dass Folgeschäden entstehen. Dichten Sie zum Beispiel zerstörte Fenster provisorisch ab, damit es nicht ins Innere regnet. Gleiches gilt, wenn das Dach undicht geworden ist. Helfen Sie vorübergehend mit einer Plane aus. Seien Sie dabei stets vorsichtig, damit Sie sich nicht selbst oder andere gefährden.
Wie kann ich den Schaden melden? Unsere SchadenSoforthilfe erreichen Sie rund um die Uhr. Wählen Sie: 0681 / 601-111  (national kostenfrei). Oder nutzen Sie bequem unsere Online-Formulare: Einfach die betreffende Versicherung auswählen, Formular ausfüllen und Ihre Schadenmeldung abschicken.
Ab jetzt kümmern wir uns. Die Experten unserer Schadenabteilung melden sich bei Ihnen.

Es war stürmisch: Welche Versicherung zahlt bei Schäden?

 
Wenn ein Sturm Schäden an Fassaden, Fenstern, Türen oder Dächern angerichtet hat, springt Ihre Wohngebäudeversicherung ein.
  
Ihre Hausratversicherung hilft, wenn ein unwetterbedingter Schaden im Wohnraum auftritt, beispielsweise an Ihren Möbeln. Mit einer Hausratversicherung ist Ihr Hausrat automatisch gegen Sturm, Hagel, Blitz, Feuer und Leitungswasser abgesichert. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen benötigen Sie den erweiterten Schutz gegen alle Elementargefahren – unseren Top-Schutz KlimaKasko.
  
Wurde Ihr Auto durch herabstürzende Baumäste zerbeult, dann zahlt Ihre Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung springt für Schäden ein, die durch Ihr eigenes Verschulden entstanden sind. Beispiel: Sie können nicht mehr bremsen und krachen in das Auto vor Ihnen, da dieser Fahrer wegen eines umgestürzten Baums scharf abbremsen musste.
  
Ihr Haus wurde durch einen infolge des Sturms umgestürzten Baum beschädigt? Auch in diesem Fall ersetzt ihre Wohngebäude-/Sturmversicherung den Schaden am Gebäude. Ob der Baum ursprünglich auf Ihrem oder auf dem Nachbargrundstück stand, spielt keine Rolle.

Ihr Service vor Ort

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    Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
    Tel.: +49 681 601-333
    Fax: +49 681 601-450

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