• Tipps bei einem Autounfall

    Ein Autounfall, was nun?

    Wir sind für Sie da!

Kfz-Schaden Tipps

Zuallererst heißt es:
Gefahren minimieren! Schützen Sie sich selbst.

Sichern Sie die Unfallstelle ab, das heißt:
So sichern Sie die Unfallstelle ab
Kfz-Schaden melden

Wenn Personen verletzt wurden:

  • Rufen Sie sofort den Notruf 112 und die Polizei 110.
  • Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe (Notfall­­koffer im Koffer­­raum, unter dem Sitz oder im Hand­­schuh­­fach).

 

Kfz-Schaden melden

Wenn Personen verletzt wurden:

  • Rufen Sie sofort den Notruf 112 und die Polizei 110.
  • Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe (Notfall­­koffer im Koffer­­raum, unter dem Sitz oder im Hand­­schuh­­fach).
Kfz-Schaden melden

Sind weitere Personen am Unfall beteiligt? Gibt es Unfall­­zeugen?

Notieren Sie folgende Daten der Unfall­­beteil­­ig­­ten und der­­jenigen Personen, die den Unfall gesehen haben:

  • Vor- und Nachname
  • Telefon­­nummern und E-Mail-Adressen
  • Kennzeichen der am Unfall beteilig­­ten Fahr­­zeuge

 

Kfz-Schaden melden

Sind weitere Personen am Unfall beteiligt? Gibt es Unfall­­zeugen?

Notieren Sie folgende Daten der Unfall­­beteil­­ig­­ten und der­­jenigen Personen, die den Unfall gesehen haben:

  • Vor- und Nachname
  • Telefon­­nummern und E-Mail-Adressen
  • Kennzeichen der am Unfall beteilig­­ten Fahr­­zeuge
Polizei 24/7

Brauche ich die Polizei?

  • Bei Personen­schäden kommt die Polizei immer, bei kleineren Blech­schäden häufig nicht.
  • Sollte es Uneinig­keiten am Unfall­ort geben, melden Sie sich bitte bei der Polizei.
  • Wenn die Polizei am Unfall­­­ort war, teilen Sie uns bitte die Polizei­­­inspek­­tion und deren Akten­­­zeichen mit.

 

Polizei 24/7

Brauche ich die Polizei?

  • Bei Personen­schäden kommt die Polizei immer, bei kleineren Blech­schäden häufig nicht.
  • Sollte es Uneinig­keiten am Unfall­ort geben, melden Sie sich bitte bei der Polizei.
  • Wenn die Polizei am Unfall­­­ort war, teilen Sie uns bitte die Polizei­­­inspek­­tion und deren Akten­­­zeichen mit.
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Übersichts­­auf­­nahmen der gesamten Unfall­­situation.
  • Aufnahmen der Unfall­­örtlich­­keit in der Über­­sicht mit Verkehrs­­zeichen, Fahr­­bahn­­markier­­ungen und gege­­ben­­en­­falls Unfall­­spuren.
  • Fotos der Beschädi­­gungen aller Fahr­­zeuge (Über­­sicht und Details).

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Übersichts­­auf­­nahmen der gesamten Unfall­­situation.
  • Aufnahmen der Unfall­­örtlich­­keit in der Über­­sicht mit Verkehrs­­zeichen, Fahr­­bahn­­markier­­ungen und gege­­ben­­en­­falls Unfall­­spuren.
  • Fotos der Beschädi­­gungen aller Fahr­­zeuge (Über­­sicht und Details).
Auto

Fahren Sie anschließ­­end an den Straßen­­rand und sorgen Sie so für freien Verkehrs­­fluss. Sie müssen nicht bis zum Ein­­treffen der Polizei in der Unfall­­situation ver­­harren.

 

AutoAn den Straßenrand fahren:

Fahren Sie anschließ­­end an den Straßen­­rand und sorgen Sie so für freien Verkehrs­­fluss. Sie müssen nicht bis zum Ein­­treffen der Polizei in der Unfall­­situation ver­­harren.

Beschädigung KFZSie haben ein parken­­des Auto oder andere Sachen beschädigt?

  • Ist der Eigentümer vor Ort, tauschen Sie Perso­­nalien aus und machen Fotos.
  • Ist er nicht vor Ort, warten Sie ca. 30 Minu­­ten. Falls er bis dahin nicht kommt, rufen Sie die Polizei 110.
  • Liegt ein Wild­­schaden vor, rufen Sie den Jagd­­pächter oder die Poli­­zei 110, um eine Wild­­be­­scheini­­gung zu er­­halten, und senden Sie uns diese zu. Machen Sie Fotos von der Unfall­­situation.

 

Beschädigung KFZSie haben ein parken­­des Auto oder andere Sachen beschädigt?
  • Ist der Eigentümer vor Ort, tauschen Sie Perso­­nalien aus und machen Fotos.
  • Ist er nicht vor Ort, warten Sie ca. 30 Minu­­ten. Falls er bis dahin nicht kommt, rufen Sie die Polizei 110.
  • Liegt ein Wild­­schaden vor, rufen Sie den Jagd­­pächter oder die Poli­­zei 110, um eine Wild­­be­­scheini­­gung zu er­­halten, und senden Sie uns diese zu. Machen Sie Fotos von der Unfall­­situation.
Beschädigung KFZ


Übergeben Sie Ihre Schaden­service­karte an den Unfall­beteilig­ten. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, teilen Sie dem Unfall­gegner Ihre Kontakt­daten mit.

Die Schaden­service­karte erhalten Sie über Ihren Vertriebs­partner oder im Kunden­portal – Mein Premiumservice.

 

Beschädigung KFZ

Schadenservicekarte übergeben:

Übergeben Sie Ihre Schaden­service­karte an den Unfall­beteilig­ten. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, teilen Sie dem Unfall­gegner Ihre Kontakt­daten mit.

Die Schaden­service­karte erhalten Sie über Ihren Vertriebs­partner oder im Kunden­portal – Mein Premiumservice.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Kfz-Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Schaden­tag, Uhr­zeit, Ort, Unfall­situation, Verkehrs­regel­ung. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

 +49 681 601-111

Kfz-Schaden online melden

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter & was benötigen wir noch von Ihnen?

Prüfung des Schadens

Ist Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt?
Dann benö­tigen wir folgende Angaben und Unter­lagen:

  • den Fahrzeug­schein (Zulassungs­bescheini­gung Teil I) in Kopie,
  • die Kenn­zeichen der am Unfall beteiligten Fahr­zeuge,
  • den aktuellen Kilometer­stand,
  • die Schaden­fotos,
  • Kontaktdaten der eventuellen Unfall­zeugen,
  • den Namen und das Alter des Fahrers.

Sie möchten den Schaden reparieren lassen?

  • Teilen Sie uns dies bitte mit, wir beauf­tragen den Werk­statt­service und dieser kümmert sich um alles!

Haben Sie jemanden geschädigt?
Teilen Sie uns bitte folgen­de Informa­tionen mit:

  • die Kontaktdaten (Name, Telefon­nummer, E-Mail, An­schrift) der geschä­digten Person/en und even­tueller Unfall­zeugen,
  • die Kennzeichen der am Unfall beteilig­ten Fahr­zeuge,
  • gegebenen­falls das polizei­liche Akten­zeichen.
  • Wir kontaktieren die geschädigte/n Person/en und kümmern uns um alles.

Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:

Ist Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt?
Dann benö­tigen wir folgende Angaben und Unter­lagen:

  • den Fahrzeug­schein (Zulassungs­bescheini­gung Teil I) in Kopie,
  • die Kenn­zeichen der am Unfall beteiligten Fahr­zeuge,
  • den aktuellen Kilometer­stand,
  • die Schaden­fotos,
  • Kontaktdaten der eventuellen Unfall­zeugen,
  • den Namen und das Alter des Fahrers.

Sie möchten den Schaden reparieren lassen?

  • Teilen Sie uns dies bitte mit, wir beauf­tragen den Werk­statt­service und dieser kümmert sich um alles!

Haben Sie jemanden geschädigt?
Teilen Sie uns bitte folgen­de Informa­tionen mit:

  • die Kontaktdaten (Name, Telefon­nummer, E-Mail, An­schrift) der geschä­digten Person/en und even­tueller Unfall­zeugen,
  • die Kennzeichen der am Unfall beteilig­ten Fahr­zeuge,
  • gegebenen­falls das polizei­liche Akten­zeichen.
  • Wir kontaktieren die geschädigte/n Person/en und kümmern uns um alles.

Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.

Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 681 601-111

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Rechtshinweis Info-Icon
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahr­heits­gemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Um­fangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren An­spruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungs­schutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.