• Tipps bei einem Leitungswasserschaden

    Alles steht unter Wasser, was tun?

    Wir sind für Sie da!

Leitungswasserschaden
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Wasser­scha­dens sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Detail­auf­nahmen der konk­reten Schaden­ur­sache und bewahr­en Sie diese, so­weit mög­lich, auf (z.B. defek­tes Rohr).

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Wasser­scha­dens sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Detail­auf­nahmen der konk­reten Schaden­ur­sache und bewahr­en Sie diese, so­weit mög­lich, auf (z.B. defek­tes Rohr).
Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Verschließen Sie die Wasser­aus­tritt­sstelle und schöpfen oder pumpen Sie das Wasser so gut wie mög­lich ab.
  • Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Schaden so weit wie mög­lich mindern.
  • Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.

 

Sofortmaßnahmen
Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:
  • Verschließen Sie die Wasser­aus­tritt­sstelle und schöpfen oder pumpen Sie das Wasser so gut wie mög­lich ab.
  • Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Schaden so weit wie mög­lich mindern.
  • Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 681 601-111

Leitungswasserschaden online melden

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter & was benötigen wir noch von Ihnen?

Fragen
  • Eine Auf­­­stell­ung aller beschä­dig­­­ten Gegen­­­stände.
  • Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens.
  • Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien.
  • Bei beschädig­tem Haus­­­rat benö­­­tigen wir: An­­­gaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­­­ungs­­­preis, An­schaff­­­ungs­­­rech­nungen in Kopie (falls vor­­­handen) sowie Fotos aller be­schä­­­dig­ten Sachen.
  • Zudem benötigen wir einen Nachweis der Schadenursache von einem Fachmann.
  • Bewahren Sie schaden­­­ur­säch­­­liche Teile (z.B. gebroch­ene Ven­tile) und Ge­räte (z.B. Wasser­­­auf­­­be­reiter) auf und infor­­mieren Sie uns.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­gaben und Unter­­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­­gabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­­nummer.

Weitere wichtige Angaben:

  • Gibt es einen weiteren Schadenverursacher? Teilen Sie uns bitte alle vorliegenden Kontaktdaten des Schadenverursachers mit (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail).
  • Ist das Gebäude vermietet oder gemietet? Teilen Sie uns bitte die Kontaktdaten des Mieters/Vermieters (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) und, falls vorhanden, die Vertragsnummer der Hausrat- oder Gebäudeversicherung mit.
  • Mit diesen Angaben können wir gegebenenfalls Ihre Schadenaufwände mindern.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Eine Auf­­­stell­ung aller beschä­dig­­­ten Gegen­­­stände.
  • Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens.
  • Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien.
  • Bei beschädig­tem Haus­­­rat benö­­­tigen wir: An­­­gaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­­­ungs­­­preis, An­schaff­­­ungs­­­rech­nungen in Kopie (falls vor­­­handen) sowie Fotos aller be­schä­­­dig­ten Sachen.
  • Zudem benötigen wir einen Nachweis der Schadenursache von einem Fachmann.
  • Bewahren Sie schaden­­­ur­säch­­­liche Teile (z.B. gebroch­ene Ven­tile) und Ge­räte (z.B. Wasser­­­auf­­­be­reiter) auf und infor­­mieren Sie uns.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­gaben und Unter­­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­­gabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­­nummer.

Weitere wichtige Angaben:

  • Gibt es einen weiteren Schadenverursacher? Teilen Sie uns bitte alle vorliegenden Kontaktdaten des Schadenverursachers mit (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail).
  • Ist das Gebäude vermietet oder gemietet? Teilen Sie uns bitte die Kontaktdaten des Mieters/Vermieters (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) und, falls vorhanden, die Vertragsnummer der Hausrat- oder Gebäudeversicherung mit.
  • Mit diesen Angaben können wir gegebenenfalls Ihre Schadenaufwände mindern.
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 681 601-111

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Rechtshinweis Info-Icon
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahr­heits­gemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Um­fangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren An­spruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungs­schutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.