Das GenerationenDepot garantiert lebenslangen Vermögensschutz: Bei Tod in den ersten drei Jahren nach der Zahlung des Einmalbeitrags erhält der Begünstigte den Einmalbeitrag zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Überschüsse. Bei Tod ab dem vierten Jahr nach Zahlung des Einmalbeitrags wird das vorhandene Vertragsguthaben plus 5 Prozent des Einmalbeitrags ausgezahlt. Sie können aus dem Vertrag jederzeit Kapital entnehmen oder Ihren Versicherungsschutz durch Zuzahlungen aufstocken. Sie können einen oder mehrere Begünstigte frei wählen und diese auch jederzeit ändern.
Die Kapitalerträge werden innerhalb des Versicherungsvertrages angesammelt und sind deshalb einkommensteuerfrei – ein klarer Vorteil gegenüber Direktinvestments. Die Leistungen im Todesfall werden einkommensteuerfrei an den Begünstigten ausgezahlt. Für die Erbschaftsteuer gelten hohe Freibeträge. Sie können jederzeit auf das Kapital zugreifen. Die Leistung wird sofort ausbezahlt, so dass die Begünstigten im Erbfall schnell über Kapital verfügen, um z. B. für Erbschaftsteuer oder Ausgleichszahlungen aufzukommen.
Vermögenssicherung – steueroptimierte Vermögensanlage – flexible Gestaltung
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Das GenerationenDepot funktioniert wie eine klassische Lebensversicherung, in die Sie einmal einen Beitrag einzahlen und fortan dieses Geld sicher angelegt haben - Lebenslang und lukrativ. Die Kapitalerträge werden innerhalb des Versicherungsvertrages angesammelt und sind deshalb einkommensteuerfrei – ein klarer Vorteil gegenüber Direktinvestments.
Während der gesamten Laufzeit können Sie ganz nach Bedarf Teile des Guthabens entnehmen oder weitere Einmalbeiträge leisten. Bei einer Kapitalentnahme unterliegen die anteiligen Erträge der Abgeltungsteuer.
Bei Tod der versicherten Person wird die Versicherungsleistung sofort fällig. Sie wird einkommensteuerfrei an den von Ihnen festgelegten Begünstigten ausgezahlt. Die Änderung des Begünstigten ist jederzeit möglich. Für die Erbschaftsteuer gelten insbesondere für nahe Familienangehörige hohe Freibeträge.
So viel bleibt steuerfrei für ...
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Ehegatten, Lebenspartner |
500.000 |
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Kinder und Stiefkinder |
400.000 |
| Enkelkinder |
200.000 |
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Eltern und Großeltern - nur bei Erbschaft |
100.000 |
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Personen der Steuerklasse II |
20.000 |
| Personen der Steuerklasse III (außer eingetragene Lebenspartner) |
20.000 |
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer beträgt
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