Allgemein
Wertermittlung
Nutzen sie unsere Kompetenz in Sachen Wertermittlung jetzt auch bei der Inhaltsversicherung. Unser Service: Wir schätzen die Versicherungssumme für die Betriebseinrichtung, die Geräte, den Tierbestand, die Ernte- und Wirtschaftsvorräte.
Garantiehaftung und Unterversicherungsverzicht
Für die von uns vorgeschlagene Versicherungssumme bürgen wir. Wir gewähren Unterversicherungsverzicht und haften sogar über die Versicherungssumme hinaus, sollte sie sich als nicht ausreichend erweisen (Garantiehaftung).
Neuwertversicherung ohne Entwertungsgrenze
Waren die versicherten Sachen unmittelbar vor dem Brand noch zu verwenden und befanden sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch, erfolgt die Entschädigung zum Neuwert – ohne die sonst übliche Entwertungsgrenze.
Feuer-Ausfallversicherung
Wie steht es mit dem entgangenen Gewinn, wenn der ganze Betrieb oder einzelne Betriebszweige infolge eines Feuerschaden stillstehen?
Der Einschluss der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung fängt die finanziellen Ausfälle infolge eines vorübergehenden brandbedingten Produktionsstopps auf.
Umfassendes Leistungspaket
Weil es mit der Wiederbeschaffung des Inhalts nicht getan ist, runden die Kosten und Leistungserweiterungen, wie das Abbrechen und Aufräumen der Brandstelle, das Gesamtangebot ab.
Kosten- und Leistungserweiterung
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Kosten- bzw. Leistungserweiter-
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Standard-Produkt | Plus-Produkt |
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Abbruch- und Aufräumkosten |
bis 3.000 €, Erhöhung gegen
Beitragszuschlag möglich |
bis Versicherungssumme* |
| Dekontamination von
Erdreich |
gegen Zuschlag
versicherbar |
bis max. 50.000 € |
| Überspannungsschäden durch Blitz | gegen Zuschlag versicherbar | bis Versicherungssumme* |
| Fermentationsschäden | bis 3.000 €, Erhöhung gegen
Beitragszuschlag möglich |
bis Versicherungssumme* |
| Schwelzersetzungsschäden | bis 3.000 €, Erhöhung gegen
Beitragszuschlag möglich |
bis Versicherungssumme* |
| Sachen in Feld- und
Reihenscheunen |
bis 3.000 €, Erhöhung gegen
Beitragszuschlag möglich |
bis Versicherungssumme* |
| Wiederherstellungskosten von
Akten |
bis Versicherungssumme* | bis Versicherungssumme* |
| Sachverständigenkosten | bis Versicherungssumme* | bis Versicherungssumme* |
| Mehrkosten wegen
Wiederherstellung/Beschaffung |
bis Versicherungssumme* | bis Versicherungssumme* |
| Mehrkosten infolge Preissteigerungen | bis Versicherungssumme* | bis Versicherungssumme* |
| Bargeld,
Sparbücher, Wertpapieren |
max. 3.000 € | max. 3.000 € |
| Weidetiere (eigene) gegen
Diebstahl, Tod bzw. Nottötung aufgrund böswilliger Verletzungen seitens Dritter, SB 20 % |
nicht versichert | max. 20.000 € und max. 3.000 € je Tier |
| Waldbrandschäden | nicht versichert | max. 25.000 € |
| Einbruch-Diebstahl
Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Werkstatt, Büro, Laden |
nicht versichert | max. 5.000 € |
* Versicherungssumme gemäß Position "Sachen der Landwirtschaft ohne selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen".
Die Kosten und Leistungserweiterungen sind summarisch versichert. Die Entschädigung insgesamt für die Kosten- und Leistungserweiterungen ist in jedem Fall begrenzt auf 1.000.000 € je Schadenereignis.
Betriebsunterbrechung
Milchviehhalter und Ferkelerzeuger brauchen Schutz vor Betriebsunterbrechung
Einfach und preiswert versicherbar: Die Feuerinhalts-Versicherung schützt den landwirtschaftlichen Betrieb vor den Kosten eines Sachschadens. Im Idealfall versichert der Landwirt Gebäude und Inhalt bei der Versicherungskammer Bayern.
Damit erwirbt er die Garantiehaftung und ist auf der sicheren Seite. Aber was ist mit dem
entgangenen Betriebsgewinn, wenn die Produktionsgrundlagen zerstört sind und nicht schnell genug
wieder aufgebaut werden können?
Beispiel: Die Abbruch- und Aufräumarbeiten zögern sich aufgrund Asbestverunreinigungen
hinaus. Der Wiederaufbau steckt im Baugenehmigungsverfahren fest. Der Landwirt muss tatenlos
zusehen, wie die Tage verstreichen und er nicht produzieren kann. Bis der neue Stall endlich steht,
gleichwertige Tiere neu beschafft sind und die Produktion wieder rund läuft, vergehen Monate.
Gerade viehhaltenden Betrieben brechen so die Einnahmen weg.
Für Betriebe mit Schulden besonders wichtig
Der Schaden kann schnell einen halben oder ganzen Jahresgewinn ausmachen. Wer bezahlt dann die laufenden Ausgaben oder den Kapitaldienst aus Zins und Tilgung? Arbeiten Betriebe mit Fremdkapital, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung Pflicht, insbesondere für Milchviehhalter, Ferkelerzeuger und Schweinemäster.
Aber auch für andere viehhaltende Betriebe und Ackerbauern kann es sinnvoll sein, entsprechend vorzusorgen. In der Landwirtschaftlichen Feuer-Inhaltsversicherung (LFI) kann sich jeder Landwirt auf Wunsch einfach und preiswert gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung nach einem Brand versichern.
Wir beraten Sie branchenübergreifend zu allen Produkten für die Absicherung Ihres Unternehmens.