Verfahrensverzeichnis |
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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat:
Die Datenverarbeitung ist an einen Dienstleister ausgelagert.
Zuständiges Vorstandsmitglied für die IT-Koordination: Rigobert Maurer
Zweckbestimmung der Datenerhebung Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung ist der Vertrieb von Versicherungen.
Erhoben werden Daten zu Kunden, Vertrags-, Mitarbeiter- sowie Vermittlerdaten.
Empfänger der Daten sind Rückversicherer, Vermittler, andere Versicherer, Verbände (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Verband privater Krankenversicherer, Verband der öffentlichen Versicherer, Serviceunternehmen).
Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden Daten gelöscht.
Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten wird nicht geplant.
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