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Corona-Virus FAQ
Aufgrund der vorherrschenden Verunsicherung im Umfeld der Corona-Pandemie möchten wir mit den folgenden FAQs die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz in der Reiserücktrittskosten-Versicherung und Auslandsreise-Krankenversicherung beantworten.
Medizinische Beratung
- Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
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- Welche Personen haben ein höheres Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf?
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- Welche Testkosten übernehmen der Bund und die Länder?
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- Werden die Kosten für Selbsttests von der UKV übernommen?
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- Welche Testkosten übernimmt die UKV?
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- Digitale Sprechstunde – Arztgespräch sicher von Zuhause
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- Wie bleibe ich im psychischen Gleichgewicht?
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- Wie bleibe ich körperlich im Gleichgewicht?
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Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Bin ich versichert, wenn ich akut erkranke und meine Reise nicht antreten kann?
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- Bin ich versichert, wenn ich eine Reise gebucht habe und befürchte, mich dort anzustecken?
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- Bin ich versichert, wenn ich von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin und deshalb meine Reise nicht antreten kann?
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- Bin ich versichert, wenn für die Einreise eine Impfung verpflichtend ist, ich die Impfung aber nicht vertrage?
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Auslandsreise-Krankenversicherung
- Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Corona-Virus erkranke?
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- Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?
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- Das Reiseland verlangt einen Nachweis, dass die Behandlungskosten wegen einer Corona-Infektion bis zu einem gewissen Betrag versichert sind. Gibt es eine Begrenzung in der Auslandsreise-Krankenversicherung bei der UKV?
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Weitere Informationen
Ihr Service vor Ort
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Vertragsangelegenheiten
Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0681/601-333
Fax: 0681/601-450
Schadenmeldung
Tel.: 0681/601-111
Fax: 0681/601-80111 -
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Zur Wegbeschreibung
SAARLAND Versicherungen
Mainzer Straße 32-34
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