Versicherte Leistungen
Wir versichern Sie gegen alle Ansprüche, die aus der gesetzlichen Haftung für Tierhalter abgeleitet werden können.
Diese so genannte Halterhaftung wird wie folgt definiert:
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Was das Gesetz vorsieht"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." (§ 833 Satz 1, Bürgerliches Gesetzbuch). |
Grundsätzlich ist es dabei egal, ob Sie ein Verschulden trifft. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wird der Schaden durch Ihr Haustier verursacht, das Sie aus beruflichen Gründen halten, wie z. B. einen Wachhund, oder das für Ihren Unterhalt bestimmt ist, z. B. ein Blindenhund, haften Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Tier sorgfältig beaufsichtigt haben.
Wir prüfen für Sie, ob und wie hoch Sie haften müssen und bezahlen berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehren wir für Sie ab. Als Deckungssumme können Sie eine, drei oder fünf Millionen Euro wählen. Neben Tierhaltern ist auch der Tierhüter in den Versicherungsschutz eingeschlossen sowie Schäden, die sich im Ausland ereignen.
Das tun wir für Sie:
- Wir prüfen für Sie, ob und wie hoch Sie haften müssen und bezahlen berechtigte Schadensersatzansprüche.
- Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehren wir für Sie ab.
- Als Deckungssumme können Sie eine, drei oder fünf Millionen Euro wählen.
- Neben Tierhaltern ist auch der Tierhüter in den Versicherungsschutz eingeschlossen sowie Schäden, die sich im Ausland ereignen.
Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung
Unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen z. B. Wellensittiche, Goldhamster,
Kaninchen, Bienen oder Katzen. Das Gleiche gilt für andere zahme Haustiere, wie etwa Schafe oder
Ziegen, wobei hier auch Flurschäden mitversichert sind.
Ebenso fällt unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung, wenn Sie z. B. den Hund
Ihres Nachbarn für ein Wochenende betreuen.
Nicht alle Hunderassen versicherbar
Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können bei uns leider nicht haftpflichtversichert werden.
Für folgende Rassen kann daher kein Versicherungsschutz geboten werden:
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American Pit-Bull
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American Staffordshire Terrier
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Bandog
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Staffordshire Bullterrier
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Tosa-Inu
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außerdem für Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Hunderassen Einige andere Hunderassen, z. B. Rottweiler oder Mastino Napoletano, sind nur eingeschränkt versicherbar.
Für nähere Einzelheiten oder Rückfragen sprechen Sie uns bitte direkt an
Ratgeber
Bedürfnisorientierte Versicherungsprodukte: Wir bieten Ihnen einen Ratgeber in vielen Lebenslagen.
Service
Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Greifen Sie auf unser umfangreiches Serviceangebot zurück.

