Umfassendes Leistungspaket
Unsere private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen ein umfassendes Leistungspaket, das fast keine Wünsche offen lässt.
Versicherte Leistungen
- Deckungssummen von einer bis fünf Millionen Euro
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Schutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt - in Europa sogar unbegrenzt
- Mietsachschäden bis 150.000 €, begrenzt auf 300.000 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- Verpflichtungen aus dem Mietvertrag: die gesetzliche Haftpflicht aus der vom Hausbesitzer durch Vertrag übernommenen Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht
- Bauherren Haftpflicht für An- und Umbaumaßnahmen bis 25.000 Euro
- Surfen
Mitversichert sind außerdem:
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Selbstbewohntes Einfamilienhaus
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Praktikumzeiten von Kindern während Schule, Studium und Berufsausbildung
Haftung im täglichen Leben
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Unsere private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im täglichen Leben. |
Sie sind in folgenden Bereichen abgesichert:
- Rad fahren, Einkaufen, Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger
- Haus- und Grundbesitz: bei Selbstnutzung von Einfamilienhäusern und/oder Wochenendhäusern vom Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen zu privaten Wohnzwecken im Inland
- Mietsachschäden: bei Schäden an privat gemieteten Räumen, z. B. Beschädigung des Fußbodens, des Waschbeckens, der Fensterbank. Nicht eingeschlossen sind Schäden z. B. an Heizungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, z. B für die vom Hausbesitzer auf den Mieter übertragene Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht
- Kinder: Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder
- Sport - beim Freizeitsport: z. B. beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden, ausgenommen Flug- und Motorsport
- Kleintierhaltung: zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere, z. B. Katzen, Hamster, Wellensittiche, Bienen. Sie dürfen nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten oder gezüchtet werden.
Für Hunde, Pferde oder Rinder bieten wir den speziellen Versicherungsschutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Schutz für Sie und Ihre Familie
Ihre private Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Mitglieder Ihrer
Familie. Sie sind ohne einen zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Dazu zählen:
- Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften
- Lebensgefährtin/-gefährte, wenn sie/er unverheiratet und unter der Anschrift des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet ist sowie im Versicherungsvertrag namentlich genannt wird
- Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
- Volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre, Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen). Eine unmittelbar anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst
- Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für Sie; Schäden an Ihrem Eigentum sind dabei jedoch nicht versichert
Mehr Möglichkeiten - mehr Schutz
Die folgenden Leistungen können mit unserer privaten Haftpflichtversicherung zusätzlich abgedeckt werden:
Schlüsselverlust Versicherung
Die Schlüsselverlust Versicherung reguliert Schadenersatzansprüche Dritter oder vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassenen Schlüsseln. Die Höchstersatzleistung beträgt 15.000 € begrenzt auf 30.000 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Schadenersatzausfall-Deckung
Diese Versicherung springt dann ein, wenn Sie zwar Ansprüche gegen jemanden haben, dieser aber keine oder keine ausreichende Privat- oder Tierhalter Haftpflichtversicherung hat oder mangels Vermögen Ihren Forderungen nicht nachkommen kann. Voraussetzung dafür ist ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil und ein gescheiterter Vollstreckungsversuch. Versicherungsschutz besteht zu den für die Privat- oder Tierhalter Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssummen. Außerdem muss Ihre Forderung mindestens 2.500 Euro betragen.
Schäden durch deliktunfähige Kinder
Verursacht Ihr Kind unter 7 Jahren einen Schaden, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. In unserer „Super-PHV“ sind Schäden durch deliktunfähige Kinder bereits mitversichert. Der Versicherungsschutz ist je Schadenereignis auf 2.500 € begrenzt.
Ratgeber
Bedürfnisorientierte Versicherungsprodukte: Wir bieten Ihnen einen Ratgeber in vielen Lebenslagen.
Service
Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Greifen Sie auf unser umfangreiches Serviceangebot zurück.
