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Donnerstag, 09.09.2010

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Versicherte Leistungen

Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Schuldfrage.

Im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen - eine, drei oder fünf Millionen Euro - sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, wenn Grundwasser durch Lagerung oder Verwendung von Heizöl verunreinigt wird.

Auch entstandene Kosten, um einen drohenden Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern, übernimmt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Außerdem sind Schäden abgedeckt, die am Gebäude oder Erdreich durch das Heizöl entstanden sind.


Ausschlüsse und Selbstbeteiligung

Ausgenommen von der Regulierung ist der Schaden am Heizöltank selbst. Weiterhin besteht eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall.  

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