Allgemeine Leistungen
Versichert sind Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn der Schaden durch berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde.
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Weiterhin sind Rückgriffsansprüche (Regressansprüche) des Dienstherren/Arbeitgebers gegen Sie wegen Schäden versichert, die Ihr Dienstherr/Arbeitgeber einem Dritten zu ersetzen hatte. Die Diensthaftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes umfasst Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgeber wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden. Das ist der Fall, wenn der Dienstherr/Arbeitgeber direkt geschädigt wurde.
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Der Versicherungsschutz umfasst:
- Ersatzansprüche gegen den Versicherten
- Rückgriffsansprüche aus Schäden, die der Dienstherr des Versicherten gegenüber Dritten zu erfüllen hatte
- Ersatzansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden
- Sachschäden, die aus einer technischen Tätigkeit des Versicherten resultieren
Besondere Bestimmungen
Lehrer sind abgesichert,
- wenn Sie Experimentalunterricht erteilen
- wenn Sie Schulausflüge oder Klassenfahrten leiten oder begleiten
- wenn Sie Nachhilfeunterricht geben
- als Kantor oder Organist
Personen mit technischer Tätigkeit sind abgesichert gegen
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Forderungen aus Schäden infolge ihrer technischen Tätigkeit.
Für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher besteht im Rahmen der Amt und Dienst-Haftpflicht kein Versicherungsschutz für Vermögensschäden.
Ratgeber
Bedürfnisorientierte Versicherungsprodukte: Wir bieten Ihnen einen Ratgeber in vielen Lebenslagen.
Service
Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Greifen Sie auf unser umfangreiches Serviceangebot zurück.
