| Strukturelle Änderungen | ||
Strukturelle Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz
Bisher war die Altersvorsorge in staatliche, betriebliche und private Beiträge aufgeteilt. Dies ändert sich nun.
Ausschlaggebend für die Zugehörigkeit zu einer Schicht sind nun die steuerliche Behandlung und die staatliche Förderung.
Das 3-Säulen Modell wird ergänzt um das 3-Schichten Modell

1. Schicht: Geförderte Basisversorgung
Die gesetzlichen Renten werden in einem stufenweisen Übergang nun nachgelagert besteuert. Sie müssen also damit rechnen, dass Sie in Zukunft auch als Rentner steuerlich belastet werden.
Im Gegenzug können Sie künftig sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch die Beiträge für bestimmte private Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Die gesetzliche Versicherung alleine reicht nicht mehr aus, um eine Grundversorgung zu garantieren. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass jeder Einzelne sich zusätzlich privat versichern kann und dafür steuerliche Vorteile erhält.
Alle Versicherungen, deren Auszahlungen in Form einer lebenslangen Rente ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt, die nicht als einmalige Kapitalauszahlung vorgenommen werden und die weder beleih- oder vererbbar sind, können steuerlich geltend gemacht werden (Rürup-Rente).
Weitere Informationen zu der neuen BasisRente:
2. Schicht: Geförderte Zusatzversorgung
Zusätzliche private Versicherungen, die auf der Basisversorgung aufbauen, werden ebenfalls staatlich gefördert. Zusätzliche Versicherungen sind alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente. Auch bei diesen Renten können die Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Weitere Informationen für Sie:
3. Schicht: Nicht geförderte private Zusatzversorgung
Obwohl Vater Staat die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung nicht direkt bezuschusst, ergeben sich dennoch zahlreiche Vorteile:
- Flexible Vertragsgestaltung
- Erhebliche Absenkung der Besteuerung bei laufenden Rentenzahlungen
- Hälfte der Erträge bei Kapitalauszahlung steuerfrei
Weitere Informationen für Sie:
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