Die schlauen Senioren - im Alter vom Staat noch was dazubekommen.

Die gesetzliche Rente allein kann auf Dauer keine ausreichende Versorgung mehr gewährleisten. Private Vorsorge ist unerlässlich. Unsere S-RiesterRente ist eine private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung. Dieses Extra-Geld sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

 

Die Rente ist nicht mehr das, was sie mal war.

Der Generationenvertrag, auf dem unser Rentensystem basiert, ist nicht mehr funktionsfähig. Seit 1957 finanzieren die Arbeitenden mit ihren Beiträgen die Versorgung der Rentner. Auf einen Empfänger kamen damals drei Beitragszahler. Damit ist es vorbei.

Derzeit liegt das Verhältnis bei nur noch zwei Zahlenden, die einen Rentner finanzieren und im Jahr 2030 wird es nur ein Arbeitender sein, der für einen Rentner aufkommen muss. Es ist kaum vermeidbar, dass damit sowohl mehr Belastungen für den Arbeitnehmer als auch weitere Einschränkungen für den Rentner verbunden sind.

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Vater Staat legt auch noch Geld dazu.

Um die gesetzliche Rente weiterhin finanzieren zu können, ist mit der Rentenreform 2002 das Niveau der gesetzlichen Rente noch einmal gesenkt worden. Das Kernstück dieser Reform ist die private Zusatzrente, die vom Staat gefördert wird
(„Riester-Rente“).

Mit der Rentenreform 2004 sind zusätzliche Vorteile realisiert worden, die Sie sich mit der S-RiesterRente sichern können.  

 

Hervorragende Auszeichnung

 
S-RiesterRente der SAARLAND Versicherungen erhält erneut Qualitätssiegel durch Franke und Bornberg
 

Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg zählt zu den anerkannten Versicherungs-Spezialisten in Deutschland und hat sich auf die Bewertung von Versicherungsbedingungen spezialisiert. Das Rating zeichnet sich vor allem durch einen hohen Detaillierungsgrad aus. Es werden ausschließlich harte, nachvollziehbare Fakten bewertet, die über die gesamte Vertragsdauer Gültigkeit haben.

Untersucht wurden unter anderem Garantiezusagen, die Flexibilität zum Rentenbeginn, die Möglichkeit einer Vorverlegung des Rentenbeginns und die Höhe der Auszahlung im Todesfall während der Rentenbezugsphase.

Das Ergebnis der von Franke und Bornberg durchgeführten Produktbewertung wird in verschiedene qualitätsabhängige Bewertungsklassen eingeteilt – wobei für die drei oberen Klassen ein Qualitätssiegel erworben werden kann.

Die S-RiesterRente der SAARLAND hat in 2011 die höchste Auszeichnung erhalten. (Produktstand 01.2009)

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Dieses erfreuliche Ergebnis dokumentiert eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit der SAARLAND.

 

 

Mehr Information zur S-RiesterRente

 
 

Lösung durch die Rentenreform 2002 in Sicht?

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Im Zuge der Rentenreform 2002 wurde das Rentenniveau von 70 % auf 67 % gesenkt. Damit soll der Beitragssatz stabilisiert werden und die Rente bezahlbar bleiben.

Für den Bürger vergrößert sich aber die bisherige Versorgungslücke zwischen dem Nettoeinkommen und der Altersrente. Durch die staatlichen Förderungen der so genannten „Riester-Rente“ kann diese neue Lücke geschlossen werden.

 

 

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Zur Schließung der neuen Rentenlücke empfehlen wir Ihnen die S-RiesterRente, zur Schließung der bisherigen Rentenlücke den Abschluss der Privaten Rentenversicherung. 

 

Die Leistungen der S-Riester-Rente

Mit Ihren Beiträgen und den zusätzlichen staatlichen Förderungen sichern Sie sich eine lebenslange Rente, die

  • frühestens ab dem 62. Lebensjahr
  • spätestens zu Beginn des Jahres, das auf die Vollendung Ihres 67. Lebensjahres folgt, beginnt.

Zusätzlich zu unseren garantierten Leistungen erhalten Sie beachtliche Überschüsse. Diese werden Ihnen jedes Jahr automatisch gut geschrieben.

 

Sie können entscheiden!

Bei der S-RiesterRente haben Sie die Wahl: Sie können sich die Rente in voller Höhe monatlich auszahlen lassen, Sie können sich aber auch bei Rentenbeginn bis zu 30 % Ihres angesparten Altersvorsorgevermögens als einmalige Kapitalzahlung auszahlen lassen.

Besonders interessant ist die S-RiesterRente für:

  • alle Arbeitnehmer und deren Ehepartner
  • Kindererziehende (drei Jahre Förderfähigkeit pro Kind)
  • pflichtversicherte, geringfügig Beschäftigte
  •  Arbeitslose
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • pflichtversicherte Landwirte
  • aktive und beurlaubte Beamte, Richter und Soldaten
  • Erwerbs- und Dienstunfähige

 

Tipp:

Auch Selbstständige, deren Ehepartner förderfähig sind, profitieren von der S-RiesterRente.

 

Unsere S-RiesterRente sieht vor, dass im Todesfall vor Rentenbeginn sämtliche Einzahlungen, d. h. eigene Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen, auf einen Vertrag des Ehepartners übertragen werden können. Weitere Informationen gibt Ihnen gerne  Ihr Berater.

 

Staatliche Förderung mit Brief und Siegel

Unsere S-RiesterRente ist zertifiziert und erfüllt somit alle gesetzlichen Vorgaben an ein förderfähiges Produkt nach dem Altersvermögensgesetz. Ein Grund mehr, nicht länger zu zögern und sich jetzt die staatlichen Förderungen zu sichern.

 

Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von:

  • Ihrem Familienstand
  • Anzahl Ihrer Kinder
  • Höhe Ihres Eigenbeitrags

Die Bedingungen für und die Höhe der staatlichen Förderung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

Jahreszahl

Zulagenoptimierter Gesamtbeitrag in % vom Vorjahres-Bruttogehalt

Grundzulage jährlich

Kinderzulage jährlich

   

 alleinstehend

 verheiratet*

pro Kind

2006 und 2007 3 % 114 Euro 228 Euro 138 Euro
ab 2008 4 % 154 Euro 308 Euro 185 Euro**

* Wenn für beide Ehepartner ein Vertrag abgeschlossen wird

** Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, beträgt die Zulage jährl. 300 EUR. 

 

Berufseinsteiger-Bonus 

Am 01.08.2008 ist das neue Eigenheimrentengesetz in Kraft getreten. Mit dieser Neuregelung, die rückwirkend ab dem 01.01.2008 gilt, wurde eine einmalige Sonderzulage für junge Leute bei der Riesterförderung beschlossen.

Für alle Zulageberechtigte (nicht nur "Berufseinsteiger"), die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die eigene Zulage einmalig um einen Bonus von 200 Euro.

Dieser sogenannte "Berufseinsteiger-Bonus" gilt auch für diejenigen, die schon in den Vorjahren einen Riestervertrag abgeschlossen hatten und am 01.01.2008 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

 

Kapitalentnahme für Wohneigentum

Sie können entweder bis zu 75 % oder 100 % des geförderten Altersvorsorgevermögens für die Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung einer selbstgenutzten inländischen Immobilie entnehmen. Unser Produkt erfüllt alle Voraussetzungen für die WohnRiester-Förderung.

 

Mehr Steuervorteile beim Sonderausgabenabzug

Die Beiträge zur S-RiesterRente können über die normalen Vorsorgeaufwendungen hinaus steuerlich abgesetzt werden und bringen Ihnen somit einen zusätzlichen Vorteil. Der Anteil der staatlichen Förderungen am Gesamtbetrag für die S-RiesterRente kann bis zu 40 % und mehr betragen. Das Finanzamt prüft bei Ihrer Steuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulage. Wenn das der Fall ist, wird die zusätzliche Steuerersparnis erstattet.

 

Wie sichern Sie sich den maximalen Vorteil? 

Die maximalen Vorteile Ihrer S-RiesterRente erhalten Sie ab dem Jahr 2008 bei 2.100 EUR jährlich zulagenoptimiertem Gesamtbeitrag:

  • Sie sichern sich eine hohe garantierte Rente.
  • Sie erhalten die höchstmöglichen Zulagen und Steuervorteile.
  • Wenn Sie weniger zahlen, erhalten Sie anteilige Förderungen.