Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.
Mit einer Direktversicherung kombinieren Sie Ihre Vorsorge mit der Möglichkeit, Steuern zu sparen. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Gehalts in Beiträge für eine Direktversicherung umzuwandeln. Dadurch senken Sie Ihre Steuerlast.
Sie können jährlich Beiträge bis zu 2.688 Euro (Stand 2012) steuerbegünstigt in eine FirmenRente einzahlen. Darüber hinaus haben Sie ggf. die Möglichkeit, jährlich einen Betrag von bis zu 1.800 Euro lohnsteuerfrei als Aufwendung geltend zu machen.
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, können Sie z.B. Ihre alte Direktversicherung mitnehmen und über den neuen Arbeitgeber Ihre Beiträge einfach weiter zahlen. Ihre erworbenen Betriebsrentenanwartschaften werden Ihnen voll angerechnet.
Wenn Sie sich nicht sofort bei Vertragsabschluss auf einen Auszahlungszeitpunkt festlegen können oder wollen – kein Problem.
Bei der FirmenRente mit Abrufoption haben Sie vor Vertragsablauf genügend Zeit, sich zu entscheiden. Der Abruf der Versicherung ist ab dem 62. Lebensjahr möglich. Bei Ablauf der Versicherung werden die Leistungen dann an Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt.
Eine individuelle Lösung für Ihre persönliche Situation können Sie gerne mit Ihrem Betreuer besprechen.