Sie möchten Ihre Zukunft aktiv gestalten und auch im Alter persönliche Freiräume genießen?
Die gesetzliche Altersvorsorge allein kann Ihnen dafür nicht mehr den finanziellen Grundstock bieten.
Eine zusätzliche private Absicherung wird von Ihnen gefordert und gleichzeitig auch gefördert. Für mehr Sicherheit und eine finanzielle Versorgung, die Ihren Lebensstandard auch im Alter ermöglicht, sorgt unsere BasisRente.
Der Generationenvertrag, auf dem unser Rentensystem basiert, ist in Schieflage geraten.
Seit 1957 finanzieren die Arbeitenden mit ihren Beiträgen die Versorgung der Rentner. Auf einen Empfänger kamen damals drei Beitragszahler. Damit ist es vorbei. Derzeit liegt das Verhältnis bei nur noch zwei Zahlenden, die einen Rentner finanzieren und in 2030 wird es nur ein einziger Arbeitender sein, der für einen Rentner aufkommen muss. Es ist kaum vermeidbar, dass damit sowohl mehr Belastungen für den Arbeitnehmer als auch weitere Einschränkungen für den Rentner verbunden sind.
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Seit 2005 bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, über eine so genannte BasisRente („Rürup-Rente“) die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen.
Im Gegenzug unterliegen sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die BasisRente der neuen Gesetzgebung.
Die Steuerfreiheit der Beiträge und Steuerpflicht der Leistungen sind stufenweise geregelt.
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Abb.: Arbeitnehmer, Steuerfreier Anteil des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (in%)
AN = Arbeitnehmer, AG = Arbeitgeber, GRV = gesetzliche Rentenversicherung
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Einkommen |
30.000,00 Euro |
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GRV-Beitrag 19.6% (Stand 2012) |
5.880,00 Euro |
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AN und AG je |
2.940,00 Euro |
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Absetzbar 2012: 5.880,00 Euro x 74% = |
4.351,00 Euro |
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Für den AG: |
2.940,00 Euro |
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Für den AN: |
1.411,00 Euro |
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Absetzbar 2025: 5.880,00 Euro x 100% = |
5.880,00 Euro |
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Für den AG: |
2.940,00 Euro |
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Für den AN: |
2.940,00 Euro |
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Abb.: Rentenzugangsjahr, Steuerpflichtiger Anteil der Basisversorgung (in % des Gesamtbetrags)
Beispiel Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
*Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich noch um 102 EUR (Werbungskosten-Pauschbetrag).
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Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre private Zukunftsabsicherung. Unser Angebot ist ein durchdachtes und flexibles Konzept, das sich ganz nach Ihren Wünschen richtet. |
Seit 2009 sind die neuen Rürup-Renten mit 58 % zu versteuern. Die Steuerquote steigt bis 2020 jeweils um 2 %, danach bis ins Jahr 2040 um jeweils 1 %.
Die individuelle Steuerquote ist abhängig von dem Jahr in dem Sie in Rente gehen, z.B.
Der Vorteil ist, dass die Beiträge sowohl zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zur BasisRente steuermindernd angesetzt werden können.
Beginnend mit 60 % der jährlichen Beitragssumme (max. 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete) im Jahr 2005 steigert sich dies bis ins Jahr 2025 um jährlich 2 %, z.B.
Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr Berater .
Wir bieten Ihnen mit unserer S-BasisRente eine attraktive Form der privaten Altersvorsorge. Sie erfüllt die Voraussetzungen des Gesetzgebers zur finanziellen Förderung. Sie haben daher die Möglichkeit, die entstehende Versorgungslücke zu füllen und Steuern zu sparen.
Wenn Sie das Renditepotenzial der Finanzmärkte nutzen wollen, bieten wir Ihnen mit der chancenorientierten S-BasisRente eine ausgezeichnete Vorsorgelösung. Ausgewählte Fonds namhafter Fondsgesellschaften stehen Ihnen für den steueroptimierten Aufbau Ihrer Altersvorsorge zur Verfügung.
Kunden, die eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie verfolgen, erhalten bei der klassischen S-BasisRente TOP-Leistungen. Dabei haben Sie die Wahl, ob die Rente sofort oder erst später beginnen soll.
Nahezu alle, die ihr Einkommen versteuern. Dazu gehören:
Abhängig für den Grad Ihrer individuellen Förderung sind:
Änderungen in der gesetzlichen Altersvorsorge gibt es viele.
Es ist nicht so leicht, sich hier zurechtzufinden. Weitere Informationen zu Ihrem persönlichen Altersvorsorgebedarf gibt Ihnen gerne Ihr Berater .