Moderne Rentner - Ein Leben lang alles richtig gemacht!

 

Sie möchten Ihre Zukunft aktiv gestalten und auch im Alter persönliche Freiräume genießen?

Die gesetzliche Altersvorsorge allein kann Ihnen dafür nicht mehr den finanziellen Grundstock bieten.

Eine zusätzliche private Absicherung wird von Ihnen gefordert und gleichzeitig auch gefördert. Für mehr Sicherheit und eine finanzielle Versorgung, die Ihren Lebensstandard auch im Alter ermöglicht, sorgt unsere BasisRente.

 

Die Rente ist nicht mehr das, was sie mal war.

Der Generationenvertrag, auf dem unser Rentensystem basiert, ist in Schieflage geraten.

Seit 1957 finanzieren die Arbeitenden mit ihren Beiträgen die Versorgung der Rentner. Auf einen Empfänger kamen damals drei Beitragszahler. Damit ist es vorbei. Derzeit liegt das Verhältnis bei nur noch zwei Zahlenden, die einen Rentner finanzieren und in 2030 wird es nur ein einziger Arbeitender sein, der für einen Rentner aufkommen muss. Es ist kaum vermeidbar, dass damit sowohl mehr Belastungen für den Arbeitnehmer als auch weitere Einschränkungen für den Rentner verbunden sind. 

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Der Gesetzgeber ändert die Bestimmungen zur Altersvorsorge.

Seit 2005 bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, über eine so genannte BasisRente („Rürup-Rente“) die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen.

Im Gegenzug unterliegen sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die BasisRente der neuen Gesetzgebung.

Die Steuerfreiheit der Beiträge und Steuerpflicht der Leistungen sind stufenweise geregelt.

 

Übergangsregelung - Beiträge und Steuern

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 Abb.: Arbeitnehmer, Steuerfreier Anteil des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (in%)

 

Beispiel gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge und Steuern

AN = Arbeitnehmer, AG = Arbeitgeber, GRV = gesetzliche Rentenversicherung

Einkommen

30.000,00 Euro

GRV-Beitrag 19.6% (Stand 2012)

 5.880,00 Euro

AN und AG je

2.940,00 Euro

 

 

Absetzbar 2012: 5.880,00 Euro x 74% =

4.351,00 Euro

Für den AG:

2.940,00 Euro

Für den AN:

 1.411,00 Euro

 

 

Absetzbar 2025: 5.880,00 Euro x 100% =

5.880,00 Euro

Für den AG:

2.940,00 Euro

Für den AN:

2.940,00 Euro

 

Übergangsregelung - Leistungen und nachgelagerte Besteuerung 

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Abb.: Rentenzugangsjahr, Steuerpflichtiger Anteil der Basisversorgung (in % des Gesamtbetrags)

 

Beispiel Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung 

  • Herr Müller geht im September 2012 in Rente. Er erhält 1.000 EUR/Monat.
  • 2012: 4 x 1.000 EUR = 4.000 EUR x 64%
    = zu versteuern 2.560 EUR*
  • 2013: 12 x 1.000 EUR = 12.000 EUR x 64%
    = zu versteuern 7.680 EUR*
  • Für die restliche Laufzeit der Rente wird ein Freibetrag von 4.320 EUR festgeschrieben 

*Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich noch um 102 EUR (Werbungskosten-Pauschbetrag).

 

 

Die private Altersvorsorge unter die Lupe genommen (Rürup) 

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Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre private Zukunftsabsicherung. Unser Angebot ist ein durchdachtes und flexibles Konzept, das sich ganz nach Ihren Wünschen richtet.

 

Sichern Sie sich ab und nutzen Sie die Steuervorteile des Staates.

Seit 2009 sind die neuen Rürup-Renten mit 58 % zu versteuern. Die Steuerquote steigt bis 2020 jeweils um 2 %, danach bis ins Jahr 2040 um jeweils 1 %.

Die individuelle Steuerquote ist abhängig von dem Jahr in dem Sie in Rente gehen, z.B.

  • Beginn der Rentenzahlung 2012 = 64 % der Rente ist steuerpflichtig.
  • Beginn der Rentenzahlung 2020 = 80 % der Rente ist steuerpflichtig.
  • Beginn der Rentenzahlung 2040 = 100 % der Rente ist steuerpflichtig.

 

Der Vorteil ist, dass die Beiträge sowohl zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zur BasisRente steuermindernd angesetzt werden können.

Beginnend mit 60 % der jährlichen Beitragssumme (max. 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete) im Jahr 2005 steigert sich dies bis ins Jahr 2025 um jährlich 2 %, z.B.

  • Jahr 2012 = 74 % von 20.000 Euro = 14.800 Euro sind absetzbar.

Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr Berater .

 

Ein maßgeschneidertes neues Konzept zur Altersvorsorge - die S-BasisRente.

Wir bieten Ihnen mit unserer S-BasisRente eine attraktive Form der privaten Altersvorsorge. Sie erfüllt die Voraussetzungen des Gesetzgebers zur finanziellen Förderung. Sie haben daher die Möglichkeit, die entstehende Versorgungslücke zu füllen und Steuern zu sparen.

 

Die Vorteile der S-BasisRente im Überblick

  • Garantierte monatliche Rentenzahlung – lebenslang.
  • Rentenbeginn zwischen dem 62. und dem 75. Lebensjahr frei wählbar. Für Verträge nach dem 31.12.2011 zwischen dem 62. und dem 75. Lebensjahr.
  • Beiträge sind steuerlich absetzbar durch den Sonderausgabenabzug.
  • Keine Gesundheitsprüfung.
  • Die Absicherung des hinterbliebenen Ehepartners kann vereinbart werden, auch zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Durch flexible Zuzahlungen kann die Altersvorsorge wachsenden Bedürfnissen angepasst und steuerlich optimiert werden.
  • Bei Arbeitslosigkeit ist ein staatlicher Zugriff auf die Versicherungsleistungen ausgeschlossen.

 

Sie haben die Wahl

 

S-BasisRente Invest

Wenn Sie das Renditepotenzial der Finanzmärkte nutzen wollen, bieten wir Ihnen mit der chancenorientierten S-BasisRente eine ausgezeichnete Vorsorgelösung. Ausgewählte Fonds namhafter Fondsgesellschaften stehen Ihnen für den steueroptimierten Aufbau Ihrer Altersvorsorge zur Verfügung.
 

 

S-BasisRente

Kunden, die eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie verfolgen, erhalten bei der klassischen S-BasisRente TOP-Leistungen. Dabei haben Sie die Wahl, ob die Rente sofort oder erst später beginnen soll.

 

Wer profitiert von der S-BasisRente?

Nahezu alle, die ihr Einkommen versteuern. Dazu gehören:

  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Angestellte im öffentlichen Dienst

 

In welchem Maße profitieren Sie von der S-BasisRente?

 Abhängig für den Grad Ihrer individuellen Förderung sind:

  • Ihr Alter
  • Ihre gesamten Einkünfte
  • Ihr Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder
  • Ihr individueller Steuersatz für Berufstätige und Rentner
  • Ihr Berufsstatus (z.B. Arbeitnehmer, Selbständige/r…)
  • der Berufsstatus Ihres Ehepartners

Änderungen in der gesetzlichen Altersvorsorge gibt es viele.

Es ist nicht so leicht, sich hier zurechtzufinden. Weitere Informationen zu Ihrem persönlichen Altersvorsorgebedarf gibt Ihnen gerne Ihr Berater .