Das regelmäßige berufliche Einkommen ist der entscheidende Baustein für Ihre Zukunft und die Versorgung Ihrer Familie. Durch Krankheit oder Unfall kann Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden oder ganz verloren gehen. Damit kann die Grundlage für Ihre Pläne und Wünsche in Frage gestellt sein.
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Schützen Sie sich vor finanziellen EinbußenInsbesondere für die Geburtsjahrgänge ab 1961 sieht die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung nur noch einen geringen Teil des bisherigen Lohns als Versorgung vor. Durch die Neufassung des Alterseinkünftegesetztes 2005 verschärft sich diese Situation, weil ein erheblicher Teil der Erwerbsminderungsrenten steuerpflichtig werden. Im Ernstfall können so deutliche finanzielle Engpässe entstehen. |
Mit unserer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vermeiden Sie das Risiko und können für eine lückenlose Absicherung sorgen.
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Das Risiko der Berufsunfähigkeit betrifft im Hinblick auf die finanzielle Absicherung alle, vor allem den Personenkreis, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, da seit dem 01.01.2001 die frühere Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden ist. |
Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung decken nur in sehr geringem Umfang den tatsächlichen Bedarf im Fall der Berufsunfähigkeit. Es wird somit sehr schwer, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Mit unserer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können Sie die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen schließen.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann in Verbindung sowohl mit einer Kapital- oder Rentenversicherung als auch mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Wir zahlen die vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. Unabhängig, ob durch Krankheit oder Unfall verursacht. Das heißt, die volle Leistung aus unserer BUZ erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Bei Pflegebedürftigkeit tritt die Versicherung schon bei einem Pflegepunkt ein. Die Berufsunfähigkeit muss für voraussichtlich mindestens sechs Monate oder bereits seit mehr als sechs Monaten bestehen, um die Voraussetzungen für die Auszahlung zu erfüllen.
Solange Sie Leistungen aus der BUZ beziehen, entfällt die weitere Beitragszahlung. Trotz dieser Beitragsfreistellung und der laufenden Renten bleibt Ihr Anspruch auf die Versicherungsleistung (in Verbindung mit einer Kapitallebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung) bei Ablauf oder Tod voll bestehen.