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Und nicht zu vergessen: Wir haben im Frühjahr 2007 durch das renommierte Unternehmen Standard & Poor`s als Erstrating A (sehr gut) erhalten.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sieht als Mindest-Versicherungssummen Folgendes vor:
Wie so oft, reichen die gesetzlichen Vorgaben nur für eine Grundsicherung. Bei schweren Unfällen aber reicht dies nicht aus, da Sie laut Gesetz persönlich in unbegrenzter Höhe haften. Wir bieten Ihnen deshalb Leistungen, die über die gesetzlich geforderten Mindest-Versicherungssummen weit hinausgehen.
Die Haftpflichtversicherung für Ihren PKW schließt darüber hinaus einen Schutzbrief mit ein, welcher Ihnen sowohl im In- als auch Ausland zuverlässigen Schutz bei Panne, Unfall, Diebstahl und Totalschaden garantiert.
Mehr über den Schutzbrief erfahren Sie hier .
Natürlich sind Sie ein sehr guter Fahrer, aber es gibt leider auch Ereignisse, die Sie nicht beeinflussen können. Ihr Fahrzeug ist - egal ob es steht oder fährt - vielfältigen Gefahren und Witterungseinflüssen ausgesetzt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch:
Bei Abschluss der Teilkaskoversicherung können Sie entscheiden, ob und wie hoch Ihre Selbstbeteiligung bei einem Schaden sein soll. Für die meisten Fahrzeuge sind Summen zwischen ohne Selbstbeteiligung und 300 Euro Selbstbeteiligung wählbar. Wenn Sie die Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung wählen, ist Ihr Versicherungsbeitrag niedriger. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.
Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Zusätzlich zahlt sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug durch:
Wie bei der Teilkaskoversicherung können Sie auch bei der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung nach Ihren Wünschen vereinbaren. Die Selbstbeteiligung kann zwischen ohne Selbstbeteiligung und 1000 Euro je Schadenfall liegen. Auch hier gilt, je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.
Die Insassenunfallversicherung ergänzt Ihren Versicherungsschutz um die persönliche Absicherung für Sie und Ihre Mitfahrer. Sie schützt vor den wirtschaftlichen Folgen eines Personenschadens bei einem Verkehrsunfall - unabhängig von der Schuldfrage. Bei Invalidität oder Tod eines Insassen auf Grund eines Unfalls mit Ihrem Fahrzeug werden umfassende Geldbeträge zur Verfügung gestellt. Die einzige Bedingung ist, dass ein Unfall vorliegen muss. Im Schadenfall werden die Leistungen aus der Versicherung zur Verfügung gestellt.
Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach dem Pauschalsystem. Alle Mitfahrer sind mit der gleichen Summe versichert. Bei zwei oder mehr Personen im Fahrzeug wird die Versicherungssumme um 50 % erhöht. Auch im Ausland sind Sie abgesichert. Die Insassenunfallversicherung gilt in Europa und in allen außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören