Am 1. März eines jeden Jahres beginnt die Saison für Mopedfahrer. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 ccm Hubraum wird dann ein neues Versicherungskennzeichen benötigt.
Dieses Kennzeichen gilt als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dieses Mopedschild, dessen Farbe jährlich wechselt, bekommen Sie bei Ihrer Betreuungsstelle.

Eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug vor. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall. Das können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein.
Wir regulieren den Schaden Ihres Unfallgegners bis zu 100 Mio. Euro pauschal mit max. 8 Mio. Euro je geschädigter Person. Schäden an Ihrem Moped können Sie durch eine Teilkaskoversicherung absichern.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch: