Als Tierhalter sind Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen immer verantwortlich, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Ob Sie im Einzelfall wirklich Schuld haben, spielt keine Rolle. Sie haften in voller Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen!
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Schutz und Sicherheit für den besten FreundGebissene Briefträger und Jogger, Hunde, die auf die Straße laufen und dadurch Auffahrunfälle verursachen – nicht immer kann man darauf aufpassen, was der sonst so folgsame Liebling anstellt. Als Halter eines Tieres sollten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen absichern, die aus Schäden durch Tiere an Personen oder Sachen resultieren. |
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigen Sie für Hunde, Pferde, Rinder, sonstige Reit- und Zuchttiere sowie die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehaltene Tiere.
Aufgabe unserer Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden.
Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
Wir versichern Sie gegen alle Ansprüche, die aus der gesetzlichen Haftung für Tierhalter abgeleitet werden können.
Diese so genannte Halterhaftung wird wie folgt definiert:
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Was das Gesetz vorsieht
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Grundsätzlich ist es dabei egal, ob Sie ein Verschulden trifft. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wird der Schaden durch Ihr Haustier verursacht, das Sie aus beruflichen Gründen halten, wie z. B. einen Wachhund, oder das für Ihren Unterhalt bestimmt ist, z. B. ein Blindenhund, haften Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Tier sorgfältig beaufsichtigt haben.
Wir prüfen für Sie, ob und wie hoch Sie haften müssen und bezahlen berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehren wir für Sie ab. Als Deckungssumme können Sie eine, drei oder fünf Millionen Euro wählen. Neben Tierhaltern ist auch der Tierhüter in den Versicherungsschutz eingeschlossen sowie Schäden, die sich im Ausland ereignen.
Unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen z. B. Wellensittiche, Goldhamster, Kaninchen, Bienen oder Katzen. Das Gleiche gilt für andere zahme Haustiere, wie etwa Schafe oder Ziegen, wobei hier auch Flurschäden mitversichert sind.
Ebenso fällt unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung, wenn Sie z. B. den Hund Ihres Nachbarn für ein Wochenende betreuen.
Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können bei uns leider nicht haftpflichtversichert werden.
Für folgende Rassen kann daher kein Versicherungsschutz geboten werden:
Für nähere Einzelheiten oder Rückfragen sprechen Sie uns bitte direkt an