Auf der Jagd nach dem besten Schutz!

Bei der Jagd besteht auf Grund der Verwendung von Schusswaffen ein erhöhtes Risiko.

Aber für die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gibt es unsere Jagd-Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden aus einer mit der Jagd in Verbindung stehenden Tätigkeit resultiert.

 

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Waidmannsdank

Diese Versicherung brauchen alle Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. Forstbeamte, Förster, Forstaufseher, Berufsjäger und Jagdaufseher.

  

 

Was tut die Jagd-Haftpflichtversicherung für Sie?

Aufgabe unserer Jagd-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden.

Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:

  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen

 Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten. 

 

 

Versicherte Leistungen

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Als Jäger sind Ihre erlaubten jagdlichen Betätigungen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht durch uns versichert. Darüber hinaus ist auch der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition, auch außerhalb der Jagd, versichert. Dies gilt auch für den Schießstand oder den Kontrollschuss im Revier.

 

Beitragsfrei eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht

  • als Halter von höchstens drei Jagdhunden
  • eines nicht gewerbsmäßigen Hundeführers


Fährt der Jäger in Urlaub und gibt seinen Hund beim Nachbarn in Obhut, genießt dieser auch Versicherungsschutz durch die Jagd Haftpflichtversicherung.
 

Betriebshaftpflicht für Revierinhaber

Wie Sie wissen, sind Jagden laut Gesetz Betriebe.

Für Revierinhaber ist sicher interessant, dass die Jagd-Haftpflichtversicherung somit praktisch gleichzeitig den Deckungsumfang einer Betriebshaftpflicht bietet. Und das kostenlos!

Demzufolge ist mitversichert:

  • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr für die im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z. B. Berufsjäger, Jagdaufseher oder Treiber)
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zu Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teils angestellt hat, und sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen.

 

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind:

  • Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden
  • Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle in Ihrem Betrieb handelt, die von den Berufsgenossenschaft übernommen werden
  • Wildschäden



Besonderheiten

Auslandsschäden sind im Rahmen der Jagd Haftpflichtversicherung mitversichert.