Trotz aller Berufserfahrung und solider Fachkenntnisse können Ihnen Fehler unterlaufen, für die Sie mit Ihrem privaten Vermögen unbegrenzt haften müssen.
Daher ist es für folgenden Personenkreis wichtig, den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung zu erweitern:
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Verrechnen Sie sich nicht bei Ihrem HaftpflichtschutzDie Amtshaftpflicht prüft und reguliert Schadenersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde. Die Diensthaftpflicht für Angestellte des öffentlichen Dienstes umfasst ergänzend Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgeber wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden. |
Voraussetzung für beide Versicherungen ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Aufgabe unserer Amt und Dienst Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden.
Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
Versichert sind Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn der Schaden durch berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde.
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Weiterhin sind Rückgriffsansprüche (Regressansprüche) des Dienstherren/Arbeitgebers gegen Sie wegen Schäden versichert, die Ihr Dienstherr/Arbeitgeber einem Dritten zu ersetzen hatte. Die Diensthaftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes umfasst Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgeber wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden.
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Das ist der Fall, wenn der Dienstherr/Arbeitgeber direkt geschädigt wurde.
Lehrer sind abgesichert,
Personen mit technischer Tätigkeit sind abgesichert gegen
Für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher besteht im Rahmen der Amt und Dienst-Haftpflicht kein Versicherungsschutz für Vermögensschäden.