Pfiffige Schreibtischtäter - Entscheidung ohne Risiken!

Trotz aller Berufserfahrung und solider Fachkenntnisse können Ihnen Fehler unterlaufen, für die Sie mit Ihrem privaten Vermögen unbegrenzt haften müssen.

Daher ist es für folgenden Personenkreis wichtig, den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung zu erweitern:

  • Beamte
  • Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst
  • Richter
  • Zeit- und Berufssoldaten
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Verrechnen Sie sich nicht bei Ihrem Haftpflichtschutz

Die Amtshaftpflicht prüft und reguliert Schadenersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde.

Die Diensthaftpflicht für Angestellte des öffentlichen Dienstes umfasst ergänzend Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgeber wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden.

Voraussetzung für beide Versicherungen ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften.

 

Was tut die Amt und Dienst Haftpflichtversicherung für Sie?

Aufgabe unserer Amt und Dienst Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden.

Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:

  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.

 

 

Allgemeine Leistungen

Versichert sind Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn der Schaden durch berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde.

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Weiterhin sind Rückgriffsansprüche (Regressansprüche) des Dienstherren/Arbeitgebers gegen Sie wegen Schäden versichert, die Ihr Dienstherr/Arbeitgeber einem Dritten zu ersetzen hatte.

Die Diensthaftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes umfasst Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgeber wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden.

 

Das ist der Fall, wenn der Dienstherr/Arbeitgeber direkt geschädigt wurde.

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Ersatzansprüche gegen den Versicherten
  • Rückgriffsansprüche aus Schäden, die der Dienstherr des Versicherten gegenüber Dritten zu  erfüllen hatte
  • Ersatzansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden
  • Sachschäden, die aus einer technischen Tätigkeit des Versicherten resultieren

 

Besondere Bestimmungen

 

Lehrer sind abgesichert,

  • wenn Sie Experimentalunterricht erteilen
  • wenn Sie Schulausflüge oder Klassenfahrten leiten oder begleiten
  • wenn Sie Nachhilfeunterricht geben
  • als Kantor oder Organist

 

Personen mit technischer Tätigkeit sind abgesichert gegen

  • Forderungen aus Schäden infolge ihrer technischen Tätigkeit.

Für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher besteht im Rahmen der Amt und Dienst-Haftpflicht kein Versicherungsschutz für Vermögensschäden.