Gibt es etwas Schöneres, als nach Hause zu kommen? Hier findet man Vertrautes, Schutz und Geborgenheit.
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Als Hausbesitzer wissen Sie am besten, wie viel Arbeit, Erinnerungen und auch Geld in den eigenen vier Wänden stecken. Ihr Haus ist nicht nur Ihr ganzer Stolz, sondern hat auch einen beachtlichen Wert, der ständig steigt. |
Über den umfangreichen RundumSchutz bietet Ihnen die SorglosEigentümerPolice weitere exklusive Vorteile:
• Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme durch Blitz an elektrischen Einrichtungen wie z. B. Heizungsanlage oder Garagentoröffner
• Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen bis 5 % der Versicherungssumme
• Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf dem Versicherungsgrundstück
• Graffitischäden in Höhe von 1.000 Euro
• Grob fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle werden ohne Kürzung bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro entschädigt.
In Ihrem Zuhause steckt ein Vermögen – setzen Sie es nicht aufs Spiel
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Ein Einbruch, ein Unwetter oder ein Feuer können erhebliche Schäden und natürlich auch hohe Kosten verursachen. Beruhigend zu wissen, dass der Baustein Hausratversicherung der SorglosEigentümerPolice Sie |
• Überspannungsschäden durch Blitz an elektrischen Geräten und Einrichtungen, wie z. B. Fernseher, Kühlschränke oder Computer
• Diebstahl von Hausratgegenständen aus Ihrem Kraftfahrzeug
• Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten inklusive Grill und Schwenker
• Diebstahl von Fahrrad weltweit und rund um die Uhr
• Glasbruch von Cerankochfeldern inklusive Elektronik
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Wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügt, der ist verpflichtet, diesen zu ersetzen und haftet dafür mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. |
Innerhalb Ihrer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. Euro erweitert die SorglosEigentümerPolice Ihren Versicherungsschutz um
• Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu 10.000 Euro
• Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus
• Heizöltanks zur Beheizung versicherter Gebäude
• Photovoltaikanlagen zu den versicherten Objekten inklusive Stromeinspeisung
• Gefälligkeitshandlungen bis zu 1.000 Euro