Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und binden damit qualifizierte Fachkräfte langfristig an Ihr Unternehmen. Neuen Bewerbern bieten Sie einen zusätzlichen Anreiz. Kurzum: Mit der Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter erhöhen Sie auch die Leistungskraft und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Diese Vorteile können Sie jetzt noch besser für Ihr Unternehmen nutzen – indem Sie Ihre betriebliche Altersversorgung mit einem starken Partner wie der SAARLAND planen. Ihr Vorteil: Sie entscheiden sich für den optimalen Durchführungsweg und reduzieren gleichzeitig den Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus bietet ihnen das „richtige“ Modell die Möglichkeit, Lohnnebenkosten effektiv einzusparen.
Grundsätzlich können Sie zwischen den fünf Durchführungswegen Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage, Pensionskasse und Pensionsfonds wählen. Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Versorgungszusage.
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Die Zusage ist je nach Durchführungsweg als Rentenzahlung (Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenversorgung) - mit Kapitalwahlrecht - oder bei den Durchführungswegen Pensionszusage und Unterstützungskasse auch als Kapitalleistung möglich. Grundsätzlich entscheiden Sie als Arbeitgeber über den Durchführungsweg. |
Können bzw. wollen Sie als Arbeitgeber keine Pensionskasse oder keinen Pensionsfonds anbieten, so haben Ihre Mitarbeiter den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung.
Nimmt ein Mitarbeiter die Förderung nach Riester in Anspruch, erhält er Grund- und Kinderzulagen vom Staat. Das Zulagenverfahren verursacht bei Abschluss über den Arbeitgeber zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Eine Ersparnis von Sozialabgaben ist dabei nicht möglich.
Wichtig für den Arbeitnehmer: Für ihn wird eine lebenslange Rente abgeschlossen, die später bei Fälligkeit voll steuerpflichtig ist. Auch sind die späteren Leistungen beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Falls Sie das Riester-Modell unternehmensintern nicht anbieten wollen, gibt es die Möglichkeit einer „arbeitgebergestützten“ Lösung. Und das funktioniert so: Als Arbeitgeber vereinbaren Sie mit uns einen Kollektiv-Rahmenvertrag oder treffen mit uns eine individuelle Regelung. Über diesen Weg schließt Ihr Mitarbeiter einen staatlich geförderten privaten Vorsorgevertrag zu günstigen Konditionen ab – für Sie ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einen Überblick über alle fünf Durchführungswege. Grundsätzlich besteht bei jedem Weg die Möglichkeit zu einer arbeitnehmerfinanzierten oder arbeitgeberfinanzierten Variante. Bei arbeitnehmerfinanzierten Wegen spricht man von Entgeltumwandlung.
Sie schließen für Ihre Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab. Ihre Arbeitgeberzahlungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) können Sie als Betriebsausgabe absetzen. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge bis 2.688 Euro (Stand: 2012) jährlich sind sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge (Entgeltumwandlung) sind ebenfalls bis 2.688 Euro (Stand 2012) sozialversicherungsfrei.
Prüfen Sie, ob eine Direktversicherung anstelle einer Gehaltserhöhung möglich ist. Damit senken Sie Ihre Lohnnebenkosten. Eine Direktversicherung ist zudem kostengünstig und mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden, da wir für Sie die Abwicklung übernehmen.
Sollte ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden, geben Sie die Versicherungspolice einfach mit und informieren uns.
Ja, eine Förderung nach Riester ist möglich. Gern prüfen wir, ob eine private Riesteranlage für Ihre Arbeitnehmer nicht noch mehr Vorteile bringt.
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Einrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Sie zahlen als Arbeitgeber die Beiträge ein. Die Kasse übernimmt die Versorgungszusage und verwaltet die Kapital oder Rentenzusagen. Durch Rückdeckung sichert sich die Unterstützungskasse ab, damit Ihre geleisteten Zahlungen sicher und steuerlich voll abzugsfähig sind.
Wichtig: Sie können Ihre Zahlungen als Betriebsausgabe absetzen. Ihre Beiträge, sofern arbeitgeberfinanziert, sind zudem ohne Höchstgrenze sozialversicherungsfrei.
Auch mit diesem Modell können Sie bei gewissen Konstellationen Ihre Lohnnebenkosten erheblich senken.
Da die Unterstützungskasse die Verwaltung der Gelder übernimmt, haben Sie so gut wie keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Wechselt der Mitarbeiter den Arbeitsplatz, kann er die Anwartschaften mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber die Beiträge weiterzahlt. Vorausgesetzt, bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen sind die Unverfallbarkeitsfristen (25. Lebensjahr und fünf Jahre Betriebszugehörigkeit) erfüllt.
Nein, es ist keine Riester-Förderung möglich.
Eine Direktzusage hat für Sie abgabenrechtlich die gleichen Vorteile wie die Unterstützungskasse. Sie buchen Ihre Aufwendungen als Betriebsausgabe und zahlen auf die Beträge keine Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer wird erst in der Rentenphase besteuert.
Der Arbeitgeber kann mit einer Direktzusage die betriebliche Altersversorgung in eigener Regie organisieren. Die Mittel werden dann im Unternehmen investiert. Wir empfehlen Ihnen, die Zusage über eine Lebensversicherung abzusichern.
Für die Zusage bilden Sie Pensionsrückstellungen. Damit mindern Sie den zu versteuernden Gewinn Ihres Unternehmens und die Steuerbelastung.
Eine Entgeltumwandlung ist möglich. Diese eignet sich daher besonders gut für Führungskräfte mit Tantiemenvereinbarung und gut verdienende Mitarbeiter.
Die Anwartschaften können z. B. im Einvernehmen aller Beteiligten vom neuen Arbeitgeber übernommen werden, falls der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Die Deckungsmittel sind aber auch steuer- und beitragsfrei auf einen Pensionsfonds übertragbar.
Nein, es ist keine Riester-Förderung möglich.
Sie gründen oder beteiligen sich an einer rechtlich selbstständigen Pensionskasse, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze lohnsteuer- und sozialabgabenfrei und abzugsfähige Betriebsausgaben.
Entscheiden Sie sich für eine Pensionskasse, übernimmt diese das Versicherungsrisiko und die Verwaltung für die Zusage. Sie haben unternehmensintern kaum Verwaltungsaufwand.
Die Pensionskasse unterliegt wie eine Versicherung den Anlagevorschriften der staatlichen Versicherungsaufsicht. Bei einem Arbeitsplatzwechsel gelten die Regelungen der Unverfallbarkeit.
Ja, eine Förderung nach Riester ist möglich.
Dieses Vorsorgemodell ist der jüngste Durchführungsweg. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlen in einen rechtlich selbstständigen Pensionsfonds ein. Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz, kann er den Fonds privat fortführen.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge gelten als Betriebsausgabe und sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Dies gilt auch, wenn die Beiträge durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Besondere Akzente im Hinblick auf bestehende Versorgungen.
Sie können Ihre Eigenkapitalquote verbessern und Rating-Vorteile erzielen, indem Sie die bestehende Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter in einen Pensionsfonds auslagern.
Die Auszahlung an den Mitarbeiter erfolgt immer als Rente. Durch die Mischung der Anlageformen in Fonds wird das Risiko einzelner Wertpapiere ausgeglichen und die Stabilität der gesamten Anlage erhöht.
Ja, eine Förderung nach Riester ist möglich.
Die wichtigsten Fragen, die Sie sich vor Auswahl des Durchführungsweges stellen sollten:
Wir analysieren gerne gemeinsam mit Ihnen den Bedarf Ihres Unternehmens und erstellen Ihnen ein individuelles Versorgungskonzept. Sie profitieren von unserem Fachwissen in steuer-, sozial-, arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragen. Das weit verzweigte Servicenetz gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. Wir sind in Ihrer Nähe und können daher intensiver, schneller und persönlicher für Sie da sein.