Strukturelle Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz

Bis 2004 war die Altersvorsorge in staatliche, betriebliche und private Beiträge aufgeteilt. Dies hat sich durch das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (AltEinG) geändert:

Ausschlaggebend für die Zugehörigkeit zu einer Schicht sind nun die steuerliche Behandlung und die staatliche Förderung.

 

Das 3-Säulen Modell wird ergänzt um das 3-Schichten Modell

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1. Schicht: Geförderte Basisversorgung

Die gesetzlichen Renten werden in einem stufenweisen Übergang nun nachgelagert besteuert. Sie müssen also damit rechnen, dass Sie in Zukunft auch als Rentner steuerlich belastet werden.

Im Gegenzug können Sie künftig sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch die Beiträge für bestimmte private Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.

Die gesetzliche Versicherung alleine reicht nicht mehr aus, um eine Grundversorgung zu garantieren. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass jeder Einzelne sich zusätzlich privat versichern kann und dafür steuerliche Vorteile erhält.

Alle Versicherungen, deren Auszahlungen in Form einer lebenslangen Rente ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt, die nicht als einmalige Kapitalauszahlung vorgenommen werden und die weder beleih- oder vererbbar sind, können steuerlich geltend gemacht werden (Rürup-Rente).

 

Weitere Informationen für Sie:

BasisRente

 

2. Schicht: Geförderte Zusatzversorgung

Zusätzliche private Versicherungen, die auf der Basisversorgung aufbauen, werden ebenfalls staatlich gefördert. Zusätzliche Versicherungen sind alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente. Auch bei diesen Renten können die Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

 

Weitere Informationen für Sie:

FirmenRente

S-RiesterRente

 

3. Schicht: Nicht geförderte private Zusatzversorgung

Obwohl Vater Staat die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung nicht direkt bezuschusst, ergeben sich dennoch zahlreiche Vorteile:

  •  Flexible Vertragsgestaltung
  •  Erhebliche Absenkung der Besteuerung bei laufenden Rentenzahlungen
  •  Hälfte der Erträge bei Kapitalauszahlung steuerfrei bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahres

 

Weitere Informationen für Sie:

Private Rentenversicherung

Kapital-Lebensversicherung