Nebenkostenabrechnung |
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Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser:
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Vor allem die steigenden Energiepreise sorgen dafür, dass oft saftige Nachzahlungen für die „warmen“ Nebenkosten wie Heizung und Warmwasseraufbereitung auf viele Haushalte zukommen. Kein Wunder also, dass die Höhe der Nebenkosten das Streitthema Nummer Eins zwischen Vermietern und Mietern ist.
Lesen Sie deshalb unsere Tipps, worauf Sie bei der Nebenkostenabrechnung achten sollten:
Mietvertrag
Im Mietvertrag steht in der Regel nur die so genannte Kaltmiete. Die Warmmiete umfasst somit die Kaltmiete und die Nebenkosten. Bei den Nebenkosten unterscheidet das Gesetz zwischen „kalten“ Nebenkosten (z. B. Müllabfuhr, Fahrstuhl, Steuern) und „warmen“ Nebenkosten (etwa Heizung und Warmwasser).
Mieter müssen Nebenkosten allerdings nur zahlen, wenn es im Mietvertrag geregelt ist.
Achten Sie also als Mieter und Vermieter darauf, dass alle Nebenkosten im Mietvertrag erfasst und gelistet sind. Ungültig sind nämlich pauschale Formulierungen wie "Der Mieter trägt die Nebenkosten" oder "Nebenkosten laut Abrechnung am Jahresende".
Kostenaufstellung
Der Vermieter muss seinem Mieter einmal im Jahr eine genaue schriftliche Kostenaufstellung (Nebenkostenabrechnung) vorlegen, in der die Vorauszahlungen des Mieters den tatsächlichen Nebenkosten gegenüber gestellt sind. Daraus ergibt sich, ob der Mieter Geld nachzahlen muss oder einen Betrag zurückerhält.
Dafür bleiben ihm maximal zwölf Monate Zeit, ansonsten kann der Mieter Nachzahlungen verweigern bzw. Vorauszahlungen bis zur Klärung stoppen.
Deshalb: Prüfen Sie als Mieter Ihre Nebenkostenberechnung genau auf Korrektheit und Plausibilität. Haben Sie Zweifel an der Kostenaufstellung, muss Ihnen der Vermieter Einblick in die Originalunterlagen geben. Hat Ihre Prüfung keine Beanstandungen ergeben, so müssen Sie als Mieter einen etwaigen Nachzahlungsbetrag innerhalb von vier Wochen bezahlen.
Berechnung
Sie erfolgt häufig nach Größe der jeweiligen Wohnung, der Personenzahl oder dem Verbrauch. Das sollte im Mietvertrag geregelt sein. Enthält der Mietvertrag dazu keine Regelung, so ist der Berechnungsmaßstab die Wohnungsgröße.
Ausnahme dabei: die Heiz- und Warmwasserkosten. Nach der gesetzlichen Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 Prozent und dürfen maximal 70 Prozent der Heiz- bzw. Warmwasserkosten nach dem konkreten Verbrauch berechnet werden.
Der Rest über einen der oben genannten Berechnungsschlüssel.
Beim Auszug innerhalb einer Abrechnungsperiode dürfen Ihnen als Mieter nur die entsprechenden anteiligen Kosten berechnet werden.
Achtung Vermieter: So vermeidet man Fehler!
Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für den Mieter enthält:
- den genauen Abrechnungszeitraum
- eine Zusammenstellung aller Betriebskosten
- die Angabe des Verteilerschlüssels
- die Verteilung der Betriebskostenanteile auf den jeweiligen Mieter
- die Aufstellung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen
- die Angabe einer Nachzahlungsbetrages oder ggf. einer Gutschrift
Nebenkostenabrechnung – Transparenz schafft Klarheit
Eine „lesbare“, d. h. inhaltlich und rechnerisch verstehbare, Nebenkostenabrechnung zu erstellen, ist die Aufgabe des Vermieters. Er schlägt damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Er erhält etwaige Nachzahlungen durch den Mieter zügig. Gleichzeitig stärkt er so das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen sich und seinem Mieter für die Zukunft.
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