Heizkosten |
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Heizkosten – ein heißes ThemaHeizen kostet Geld. Viel Geld – denn die Preise für Öl und Gas steigen kontinuierlich. |
Nicht verwunderlich, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser fast 90 Prozent des Energieverbrauches im Haushalt ausmachen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Heizkostenabrechnung kontrollieren und wie Sie Heizkosten sparen können – ohne zu frieren!
Abrechnungszeitraum der Heizkosten – 12 Monate
Der Abrechnungszeitraum beträgt immer 12 Monate. Dieser muss nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein, z. B. 01.07.09 bis 30.06.10. Auf der Heizkostenabrechnung muss der Abrechnungszeitraum benannt sein. Achten Sie darauf, dass die verbrauchte Energiemenge und die daraus resultierenden Kosten ausgewiesen sind.
Nun zu den häufigsten Heizarten:
Die Ölheizung
Korrekt ist eine Abrechnung bei einer Ölheizung nur, wenn der Anfangsbestand im Tank in Litern genannt wird. Anfangsbestand heißt hier, der aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum übernommene Ölbestand.
Aufgelistet müssen zudem die Öllieferungen sein, jeweils mit Lieferdatum, Menge und Betrag. Zur genauen Verbrauchsermittlung wird dann der Endbestand abgezogen.
Die Gasheizung
Die verbrauchte Gasmenge und die dazu gehörenden Rechnungsbeträge müssen aus der Abrechnung ersichtlich sein.
Fernwärme
Bei Zentralheizungen, die über Fernwärme versorgt werden, gilt ebenfalls, dass die verbrauchte Wärmemenge und die daraus entstandenen Heizkosten exakt angegeben werden müssen.
Heizungsnebenkosten
Beim Heizen und der Warmwasserbereitung fallen zusätzliche Kosten an, die Heizungsnebenkosten. Darunter versteht man Stromkosten (etwa für die Umwälzpumpe), Wartungskosten, Tankreinigung, Immissionsschutzmessung und Verbrauchserfassung.
Warmwasserkosten
Wird das Warmwasser für die Wohnung z. B. über Durchlauferhitzer erzeugt, so finden sich diese Stromkosten in der individuellen Stromrechnung des Mieters wieder.
Bei Zentralheizungen werden die Warmwasserkosten auf die einzelnen Mietparteien umgelegt. Der Umlageschlüssel kann die Größe der Wohnung oder die Anzahl der Personen pro Haushalt sein.
Die Heizkosten und Warmwasserkosten – das Berechnungsmodell
Die gesetzliche Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 und maximal 70 Prozent der Kosten vom Verbrauch durch den Mieter abhängen (Verbrauchskostenanteil). Dies geschieht z. B. durch Verdunstungsmesser an den Heizkörpern, die einmal jährlich abgelesen werden, bei Mieterwechsel auch beim Auszug bzw. Einzug. Der Ablesetermin muss mindestens zehn bis 14 Tage vorher angekündigt werden.
Die restlichen Kosten, also zwischen 30 und 50 Prozent, sind die so genannten Grundkosten. In der Praxis wird oft eine 50-Prozent-Abrechnung vom Vermieter gewählt.
Heizkosten: Tipps zum Geldsparen
90 Prozent der Energiekosten einer Wohnung entfallen auf Heizen und Warmwasserbereitung. Sie können aber durch Ihr persönliches Heizverhalten die Heizkosten erheblich senken. Hier einige Spartipps vom Deutschen Mieterbund (DMB):
- Temperatur senken: 1 Grad weniger Raumtemperatur spart bis zu 6 Prozent Energie. In Wohnräumen 20 °C bis 22 °C, in der Küche 18 °C bis 20 °C, im Schlafzimmer 16 °C bis 18 °C und im Badezimmer bis maximal 23 °C.
- Fenster nicht auf „Dauerkipp“ stellen! Bis zu 200 Euro pro Heizsaison kann der Mieter allein durch die Vermeidung von dauerhaft angekippten Fenstern einsparen.
- Vor dem Lüften die Heizung abstellen! Mehrmals täglich kurz und kräftig lüften!
- Die Heizkörper nicht zustellen mit Möbeln oder Gardinen. Bis zu 15 Prozent der abgegebenen Wärme geht so verloren.
- Dämmplatten oder flexible Dämmfolien aus dem Baumarkt hinter den Heizungen anbringen, da die Wände hier oft dünner sind und starker Wärmeverlust so verhindert werden kann.
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