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Förderprogramme

 
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Günstiges Baugeld für Ihre eigenen vier Wände

Sie haben sich für den Kauf einer Immobilie entschieden oder wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung energieeffizient sanieren?

Dann sollten Sie sich eingehend über die öffentlichen Förderprogramme informieren. Förderungen sind sowohl mit zinsgünstigen Darlehen als auch mit Zuschüssen möglich.

Im nachfolgenden Teil erhalten Sie einen Überblick über das Förderprogramm der KfW Bankengruppe.

Wichtig: Die KfW zahlt nur Zuschüsse direkt aus. KfW-Darlehen werden hingegen über andere Banken und Sparkassen vergeben (Hausbankprinzip). In den meisten Fällen über das Institut, das auch den Hauptkredit finanziert.
 
Tipp: Durch den Einsatz eines KfW-Darlehens lassen sich oftmals die Konditionen des kombinierten Bankdarlehens verbessern.

Darüber hinaus gibt es in den meisten Bundesländern auch Fördergelder für den Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum bzw. deren Modernisierung und Sanierung.
Ob Sie die Förderrichtlinien für diese zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüsse erfüllen, erfahren Sie im Internet auf der jeweiligen Homepage der für Sie zuständigen Landesbank.

Auch einige Kommunen vergeben zinsgünstige Wohnungsbaudarlehen, insbesondere an kinderreiche oder einkommensschwache Familien. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer kommunalen Verwaltung. 

 

 

Bitte wählen Sie:

KfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124)

KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (Programmnummer 134)

Energieeffizientes Bauen (Programmnummer 153)

Energieeffizientes Sanieren – Investitionszuschuss (Programmnummer 430)

Energieeffizientes Sanieren - Kredit (Programmnummer 151)

Energieeffizientes Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahme (Programmnummer 152)

Energieeffizientes Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431)

Altersgerecht Umbauen - Kredit (Programmnummer 155)

Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (Programmnummer 455)

Wohnraum Modernisieren (Programmnummer 141)

 

 
 

KfW-Wohneigentumsprogramm
(Programmnummer 124)

    

Was wird gefördert?

  • Den Kauf oder den Bau Ihres Hauses bzw. Ihrer Eigentumswohnung können Sie sich mit einem langfristigen zinsgünstigen Darlehen fördern lassen:
  • Für einen Neubau sind dies die Grundstückskosten, Baukosten, Baunebenkosten (Makler- und Notargebühren, Grunderwerbssteuer) sowie Kosten für Außenanlagen.
  • Für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie ist dies der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten sowie Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung.

Wer wird gefördert?

  • Dieses Programm können alle Privatpersonen in Anspruch nehmen, unabhängig vom Alter oder Familienstand. Bedingung: Sie nutzen Ihr Wohneigentum später selbst.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten (maximal 75.000 Euro) können Sie mit diesem Programm finanzieren.

Konditionen:

  • Zinssatz ab 3,65 Prozent effektiv pro Jahr
  • fester Zinssatz wahlweise fünf oder zehn Jahre
  • tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Eigenleistungen werden einbezogen

 

Tipp: Sie können dieses Darlehen auch als Ergänzungsfinanzierung für ein KfW-Effizienzhaus einsetzen.

Folgende Kombinationen mit anderen KfW-Programmen sind möglich: „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151, 152) oder „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430) sowie „Wohnraum Modernisieren“ (141) und „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (155) oder „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ (455). Doch darf die Summe aus allen Fördermitteln nicht höher sein als die Kaufsumme.

 

 

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KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile
(Programmnummer 134)


Sie planen, in eine Genossenschaftswohnung zu ziehen? Dafür müssen Sie Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft werden. Die KfW fördert mit einem zinsgünstigen Darlehen den Erwerb von Anteilen an der Genossenschaft.

Was wird gefördert?

  • Der Kauf von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft

Wer wird gefördert?

  • Dieses Programm können alle Privatpersonen in Anspruch nehmen, unabhängig vom Alter oder Familienstand.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 100 Prozent (maximal 75.000 Euro) der Kosten können durch ein langfristiges zinsgünstiges Darlehen beim Kauf Ihrer Anteile finanziert werden.

Konditionen:

  • Zinssatz ab 3,65 Prozent effektiv pro Jahr
  • fester Zinssatz wahlweise fünf oder zehn Jahre
  • tilgungsfreie Anlaufjahre
  • vorzeitige Tilgung ist kostenfrei möglich


Tipp: Auch hier ist eine Kombination mit Fördermitteln aus anderen KfW-Programmen möglich.

 

 
 

Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Sie wollen Ihre Wohnnebenkosten gering halten und in energiesparende Maßnahmen investieren? Der Bund fördert Ihr Engagement und stellt durch die KfW zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für Bau oder Kauf Ihrer energieeffizienten Wohnimmobilie bereit.

Als einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung gilt dabei das KfW-Effizienzhaus.
Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.
So darf beispielsweise ein Kfw-Effizienshaus 70 höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) errichteten entsprechenden Neubaus benötigen

 

 

Energieeffizientes Bauen
(Programmnummer 153)


Was wird gefördert?

  • Erreicht Ihr Haus beim Energiebedarf den Standard eines KfW- Effizienzhaus 70, 55 oder 40 erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen. Darüber hinaus wird Ihnen beim Effizienzhaus 55 und 40 ein Tilgungszuschuss gewährt. Je geringer der Energieverbrauch, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Für ein Passivhaus können Sie sowohl ein zinsgünstiges Darlehen als auch einen Tilgungszuschuss erhalten. Finanziell gefördert wird ebenso der Umbau bestehender Gebäude zu Wohnraum bzw. die Erweiterung zu abgeschlossenen Wohneinheiten.

Wer wird gefördert?

  • Jeder (u. a. auch Wohneigentümergemeinschaften), der gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) baut oder einen entsprechenden Neubau kauft. Unterstützt werden auch Besitzer bestehender Gebäude, die ihre Immobilie zu Wohnraum umbauen oder mit abgeschlossenen Wohneinheiten erweitern wollen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Mit dem Darlehen können 100 Prozent der Baukosten (ohne Grundstückskosten)  – maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit – finanziert werden.

Konditionen:

  • Zinssatz ab 3,34 Prozent effektiv pro Jahr
  • Tilgungszuschuss – je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard – bis zu 10 Prozent (beim KfW-Effizienzhaus 40) der Darlehenssumme
  • tilgungsfreie Anlaufjahre
  • zehn Jahre Zinsbindung
  • vorzeitige Tilgung kostenfrei möglich

 

Wichtig: Sie müssen sich Ihr Vorhaben von einem Sachverständigen bestätigen lassen. Als Sachverständige anerkannt werden Energieberater, die im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).
Der Antrag auf die KfW-Förderung muss vor Kauf bzw. Baubeginn über die Hausbank gestellt werden.

Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich: Für eine selbst genutzte Wohnung können Sie gleichzeitig einen Antrag für das „KfW-Wohneigentumsprogramm (124)“ stellen.
Eine Kombination mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)“ oder „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)“ ist für dieselbe Wohneinheit nicht möglich.

 

 

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Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
(Programmnummer 430)


Sie haben ein Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. eine Eigentumswohnung und finanzieren die energetische Sanierung des Wohnraums aus eigenen Mitteln? Dann beantragen Sie einen Investitionszuschuss! Sie können bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit für den Ausbau zum KfW-Effizienzhaus oder für den Kauf eines KfW-Effizienzhauses erhalten. Auch der Kauf einer Immobilie, die den Standard eines KfW-Effizienzhauses erfüllt, kann mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152) finanziert werden.
Ebenso gibt es einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie eine energetische Einzelmaßnahme vornehmen.

Was wird gefördert?

  • der Erwerb eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung,
  • die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus,
  • einzelne Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Wer wird gefördert?

  • Nur Privatpersonen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung besitzen, und die Immobilie selber nutzen oder vermieten wollen sowie Wohneigentümergemeinschaften.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Zuschuss richtet sich nach dem erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard. Maximal erhalten Sie 13.125 Euro pro Wohneinheit. Einzelmaßnahmen werden bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Für bis zu zwei Wohneinheiten kann die Förderung beantragt werden.


Wichtig: Der Antrag auf Zuschuss muss vor Kauf bzw. vor Sanierung direkt bei der KfW gestellt werden. Die KfW zahlt gewährte Zuschüsse dann direkt auf Ihr Konto.

 

 

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Energieeffizientes Sanieren – Kredit
(Programmnummer 151)


Für die Sanierung Ihrer Wohnimmobilie zu einem KfW-Effizienzhaus oder für den Kauf eines KfW-Effizienzhauses (Sanierungsmaßnahmen sind im Kaufvertrag gesondert auszuweisen) können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Zudem wird Ihnen ein Tilgungszuschuss gewährt. Dieser beträgt, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau, bis zu 12,5 Prozent der Darlehenssumme.

Was wird gefördert?

  • der Erwerb eines neu sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung nach KfW-Effizienzhaus-Standard
  • Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus (z. B. Fensteraustausch, Dämmung, Heizungserneuerung, Lüftungseinbau)

Wer wird gefördert?

  • Jeder, der gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) saniert oder entsprechend sanierten Wohnraum kauft.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Ein langfristig zinsgünstiger Kredit wird in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit gewährt.

Konditionen: 

  • Zinssatz ab 1,81 Prozent effektiv pro Jahr
  • Tilgungszuschuss – je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard – bis zu 12,5 Prozent der Darlehenssumme
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • endfälliges Darlehen mit bis zu acht Jahren Laufzeit
  • außerplanmäßige Tilgung kostenfrei möglich

 

Wichtig: Sie müssen sich Ihr Vorhaben von einem Sachverständigen bestätigen lassen. Und auch hier ist der Darlehensantrag vor Kauf bzw. vor Sanierung über die Hausbank zu stellen.

Dieses Programm können Sie mit dem Zuschussprogramm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (431) ebenso kombinieren wie mit den Programmen „Wohnraum Modernisieren“ (141), „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (155) oder „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ (455).
Nicht möglich sind Kombinationen mit den Programmen „Energieeffizient Bauen“ (153) oder „Energieeffizient Sanieren – Kredit, Einzelmaßnahme“ (152) sowie „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss“ (430).

Tipp: Nutzen Sie weitere Fördermöglichkeiten. Der Bund fördert Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm). Informationen dazu finden Sie im Internet beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de.

 

 

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Energieeffizientes Sanieren – Kredit, Einzelmaßnahme
(Programmnummer 152)


Sie wollen neue Fenster und Türen oder eine neue Heizung in ihr Wohngebäude einbauen, um Energie zu sparen? Auch für diese Investitionen können Sie ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Für Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen an Wohngebäuden gibt es Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dieses Programm ist auch für Sie geeignet, wenn Sie energetisch sanierten Wohnraum kaufen (Haus, Eigentumswohnung). Statt eines Kredits können Sie übrigens auch die Zuschussvariante des Programms (430) (Link auf Programm 430 einfügen) in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert?

  • Energetischen Sanierungsmaßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen – auch frei wählbare Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind dabei möglich. Im Einzelnen sind dies: Wärmedämmung bei Dachflächen, Wänden und Geschossdecken sowie neue Fenster und Außentüren und der Einbau einer Lüftungsanlage. Gefördert werden darüber hinaus neue Heizungsanlagen einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A (bzw. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe) und Planungs- und Baubegleitungsleistungen.

Wer wird gefördert?

  • Jeder, der neuen Wohnraum kauft, sowie Eigentümer, die ihren Wohnraum sanieren wollen. Auch als Mieter können Sie – mit Zustimmung ihres Vermieters – Ihre Mietwohnung sanieren und dafür einen Darlehensantrag stellen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Ein langfristig zinsgünstiger Kredit wird Ihnen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt.

Konditionen:

  • Zinssatz ab 1,81 Prozent effektiv pro Jahr
  • frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • außerplanmäßige Tilgung kostenfrei möglich

   
Tipp: Ziehen Sie vor der Sanierung einen Sachverständigen zu Rate. Vielleicht erreichen Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard und können mit dem Programm 151 kostengünstiger sanieren.
Bei Kauf einer Wohnimmobilie: Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag die erfolgten Sanierungsmaßnahmen gesondert ausgewiesen sind!
Den Darlehensantrag müssen Sie vor Sanierung bzw. vor Kauf über die Hausbank stellen.

Dieses Programm ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Für die Beratung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Sachverständigen (Link bitte  einfügen) können Sie einen Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (431)  beantragen. Für eine Photovoltaikanlage stehen darüber hinaus günstige Darlehen im KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ zur Verfügung. Für andere Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten können Sie das Programm „Wohnraum Modernisieren“ (141) in Anspruch nehmen und bei Umbauten zur Barrierereduzierung das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (155) bzw. das Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ (455).

Für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien in Kombination mit einer Heizungserneuerung auf Basis konventioneller Energieträger haben Sie zwei Alternativen: Entweder Sie beantragen im Programm 152 einen KfW-Kredit oder Sie nehmen einen Zuschuss des BAFA-Programms „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (Marktanreizprogramm) in Anspruch. Eine Kombination der beiden Programme ist allerdings nicht möglich.

 

 

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Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung
(Programmnummer 431)


Sie wollen für die energetische Sanierung Ihres Wohnraums das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ in Anspruch nehmen? Dann ist es ratsam, einen zertifizierten Sachverständigen mit der Baubegleitung zu beauftragen.

Was wird gefördert?

  • Die Baubegleitung durch einen Sachverständigen während Ihrer Sanierungsphase, vorausgesetzt, Sie nutzen Fördermittel aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“.

Wer wird gefördert?

  • Alle, die Eigentümer eines  Wohnraums/-gebäudes sind, selbst darin wohnen oder vermieten sowie Mieter (mit Zustimmung Ihres Vermieters).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Hälfte dieser Beratungskosten, maximal 2.000 Euro, erstattet Ihnen die KfW direkt auf Ihr Konto.


Wichtig: Spätestens drei Monate nach Abschluss der qualifizierten Baubegleitung (Datum der Rechnungsstellung) müssen Sie den Antrag direkt bei der KfW einreichen.

 

 

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Altersgerecht Umbauen – Kredit
(Programmnummer 155)

Sie sind in Ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. wollen Ihren Wohnraum altersgerecht und  barrierearm umbauen? In diesem Fall stellt die KfW mit dem Programm 155 zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.

Was wird gefördert?

  • Der Umbau bzw. der Erwerb von barrierearmen Wohnungen und Wohngebäuden. Auf einem Merkblatt hat die KfW die technischen Mindestanforderungen zusammengestellt, die bei Kauf einer barrierereduzierten Wohnung bzw. bei der Durchführung der Umbaumaßnahmen zu beachten sind.

Wer wird gefördert?

  • Alle, die Eigentümer eines  Wohnraums/-gebäudes sind, selbst darin wohnen oder vermieten sowie Mieter (mit Zustimmung Ihres Vermieters).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Wenn Sie störende Barrieren beseitigen oder bereits umgebauten Wohnraum kaufen, können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.

Konditionen:

  • Zinssatz ab 1,96 Prozent effektiv pro Jahr
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit bei 10-jähriger Zinsbindung
  • endfälliges Darlehen mit bis zu acht Jahren Laufzeit
  • außerplanmäßige Tilgung kostenfrei möglich


Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Umbaus oder vor dem Erwerb bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.

Das Programm ist mit folgenden Förderungen kombinierbar: „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151, 152) oder Zuschuss (430). Fördermittel aus dem Programm „Wohnraum Modernisieren“ (141) können Sie für alle anderen Arbeiten abrufen.

Sie wollen eine barrierearme Wohnimmobilie kaufen und selber nutzen? Dann können Sie zusätzlich das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) in Anspruch nehmen.

 

 

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Altersgerecht Umbauen – Zuschuss
(Programmnummer 455)

Sie finanzieren den Umbau oder Kauf einer barrierereduzierten Eigentumswohnung bzw. eines Ein-/Zweifamilienhauses aus eigenen Mitteln? In diesem Fall können Sie statt eines Kredits einen Zuschuss erhalten, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
 
Was wird gefördert?

  • Der Umbau bzw. der Erwerb von barrierearmen Wohnungen und Wohngebäuden. Auf einem Merkblatt hat die KfW die technischen Mindestanforderungen zusammengestellt, die bei Kauf einer barrierereduzierten Wohnung bzw. bei der Durchführung der Umbaumaßnahmen zu beachten sind.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer oder Vermieter von Ein-/Zweifamilienhäusern oder einer Eigentumswohnung sowie Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Fünf Prozent Ihrer Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.


Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor Umbau oder Kauf direkt bei der KfW. Als Eigentümergemeinschaft können Sie den Antrag gemeinsam stellen.

 

 

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Wohnraum Modernisieren
(Programmnummer 141)


Sie wollen Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung bzw. Ihr Wohngebäude modernisieren oder instand setzen? Für diese Maßnahmen können Sie ebenfalls Fördermittel bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Auch für den Kauf eines neu sanierten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung können Sie ein Darlehen aus dem Programm in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert?

  • Von der Sanierung der Abwässerkanäle bis hin zum Anbau von Balkonen und die Anlage von Spielplätzen: Die Liste der Förderungsmöglichkeiten ist lang. Auf dem Merkblatt zum Programm ist eine detaillierte Liste mit Beispielen zusammengefasst.

Wer wird gefördert?

  • Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer erhalten diese Förderung ebenso wie Mieter, die mit Zustimmung ihres Vermieters modernisieren möchten.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit für die Modernisierung oder den Kauf einer frisch modernisierten Wohnung.
  • Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten wird auch die Verbesserung der Außenanlagen finanziert, z. B. von Grünanlagen und Spielplätzen.

Konditionen:

  • Zinssatz ab 3,61 Prozent effektiv pro Jahr
  • fünf oder zehn Jahre Zinsbindung
  • endfälliges Darlehen mit bis zu acht Jahren Laufzeit
  • tilgungsfreie Anlaufjahre
  • außerplanmäßige Tilgung kostenfrei möglich

 

Wichtig:

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie kaufen oder modernisieren/instand setzen, bei Ihrer Hausbank. Achten Sie bei dem Modernisieren auf die Einhaltung der baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sofern Sie eine Wohnimmobilie kaufen: Die Kosten für die erfolgten Modernisierungen sind im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.


Dieses Programm kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden: „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)“ oder „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)“, „Altersgerecht Umbauen – Kredit (155)“ oder „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss (455)“.

 

 

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