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Ihr Weg zum Führerschein

Sie wollen demnächst den Führerschein in Angriff nehmen? Dann sollten Sie wissen, welche Voraussetzungen es für den Führerschein gibt und welche Neuregelungen durch den Führerschein mit 17 gelten.

Voraussetzungen für den Führerschein

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie neben der Ausbildung bei einer Fahrschule und den bestandenen Prüfungen einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Diese sollten Sie unbedingt kennen, bevor Sie sich nach einer Fahrschule umsehen und sich bei der zuständigen Meldestelle um den amtlichen Fahrerlaubnisantrag kümmern.

Die folgenden Voraussetzungen beziehen sich auf die Führerscheinklasse B:
 
Alter: Für den Führerschein müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Durch die mittlerweile bundesweite Regelung „Begleitetes Fahren“ ist es auch möglich, den Führerschein mit 17 Jahren zu erwerben. Bis zum 18. Geburtstag muss dann ein geübter Autofahrer als Begleitperson mitfahren (mindestens 30 Jahre alt, mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheins und maximal drei Punkte im Flensburger Zentralregister). Die Fahrausbildung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.
Wohnsitz: Ihr ordentlicher Wohnsitz ist Deutschland. Einfach gesagt heißt das, dass Sie mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnen müssen. 
Körperliche Voraussetzungen für den Führerschein: Sie müssen einen Sehtest absolvieren – dies können Sie während der Fahrausbildung machen. Eine ärztliche Untersuchung ist in der Regel nicht erforderlich.

 

 

Kosten für den Führerschein

Die Kosten für Ihren Führerschein hängen von der Führerscheinklasse, der Dauer der Fahrausbildung, dem Alter, in dem der Führerschein gemacht wird (für den Führerschein mit 17 fallen zusätzliche Kosten an) und der Fahrschule ab.

Der ADAC hat im Februar 2011 ermittelt, dass die Differenz zwischen der günstigsten und teuersten Fahrschule in einer Stadt teilweise erheblich ist – in Berlin z.B. über 700 Euro.
Ein Vergleich verschiedener Fahrschulen lohnt sich für Sie also auf jeden Fall. Allzu günstige Fahrschulen sollten Sie aber genauer unter die Lupe nehmen. Oftmals ist die Ausbildung bei diesen Dumping-Fahrschulen deutlich schlechter, sodass Führerschein-Prüfungen eventuell wiederholt werden müssen.   
Eine weitere Möglichkeit, die Kosten für den Führerschein geringer zu halten, ist die optimale Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung. Fallen Sie in einer Prüfung durch, müssen Sie erneut die Anmeldegebühr bezahlen.

Außerdem stehen meist extra Fahrstunden an. Es hängt somit auch ein Stück von Ihnen ab, wie viel Geld Sie für Ihren Führerschein aufwenden.

 

Folgende Tabelle gibt Richtwerte für die Kosten für einen Führerschein der Klasse B an: 

Kosten außerhalb der Fahrschule

 

Sehtest

      6,00Euro

Passfoto

    10,00 Euro

Erste Hilfe Kurs/Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

    25,00 Euro

Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis

    43,40 Euro

Kosten in der Fahrschule

 

Grundbetrag für die Anmeldung

  180,00 Euro

 Lernmaterial

    50,00 Euro

 Fahrstunde 30,00 €

  

 bei 20 Stunden

  600,00 Euro

 Sonderfahrt 40,00 €

  

 bei 12 Stunden

  480,00 Euro

 Gebühren für theoretische und praktische Prüfung

  150,00 Euro

 Gebühr des amtlichen Prüfers (TÜV, DEKRA)

(theoretisch 20,83 Euro; praktisch 84,97 Euro)

  105,80 Euro

 

   

Gesamtkosten für unser Beispiel

 1650,20 Euro

 

Weitere Kosten für den Führerschein mit 17:

Für den Führerschein mit 17 fallen noch ein paar zusätzliche Kosten an, die Sie einkalkulieren sollten:

  • 3,30 Euro je Auskunft über Begleitperson aus dem Verkehrszentralregister (Punktestand)
  • 7,70 Euro für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
  • 1,50 bis 10 Euro für die Überprüfung je Begleitperson (bis fünf Personen)


Wenn Sie Ihren Führerschein dann endlich in der Hand halten und Sie sich überlegen, ein Auto zu kaufen , dann müssen Sie sich um Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kümmern - diese ist in Deutschland eine Voraussetzung für die Zulassung eines Autos. Sprechen Sie also frühzeitig mit Ihrer Versicherung über Ihre persönliche Kfz-Haftpflichtversicherung. 

 

 

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