Geben Sie ihrem Betrieb auch bei Umweltschäden Schutz!
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung muss, wenn derartige Risiken vorhanden sind, als separater Vertrag zusätzlich zur Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Als Inhaber bestimmter Anlagen sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz auch ohne Verschulden verpflichtet, wenn durch Umweltwirkungen ihrer Anlagen andere zu Schaden kommen. Ein Haftpflichtschaden bedeutet für Sie einen Vermögensverlust und kann sogar existenzbedrohend sein. Sie möchten sich und Ihren Betrieb daher vor den finanziellen Folgen schützen.
Durch diese Form der Absicherung können Personen- und Sachschäden sowie bestimmte Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser entstehen, versichert werden.
Leistungen im Schadenfall:
- Prüfung der Haftungsfrage
- Berechtigte Ansprüche der Geschädigten werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen befriedigt
- Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden abgewehrt (auch im Falle eines Rechtsstreits)
Wenn Sie die Situation Ihres Unternehmens und die zu erwartenden Risiken genauer analysieren wollen, wenden Sie sich an unseren Betreuer vor Ort.
Wir beraten Sie branchenübergreifend zu allen Produkten für die Absicherung Ihres Unternehmens.