Sie haften für Herstellungsschäden
Zum Schutz der Verbraucher wurde die Haftung von Herstellern und Händlern für Schäden, die aus
der Benutzung von mangelhaften Produkten resultieren, in den letzten Jahren erheblich verschärft.
Es sind im Wesentlichen folgende Schadenursachen, die eine Haftung des Herstellers oder Händlers
auslösen: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler, Produkt-/
Beobachtungsfehler.
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Die Herstellung, der Handel sowie der Vertrieb von Produkten sind für die Hersteller und Händler
mit nicht unerheblichen Problemen und Risiken verbunden. Neben der Gefahr, mangelhafte Produkte
herzustellen oder zu verkaufen, die dann auf eigene Kosten nachgebessert oder gar verworfen werden
müssen, besteht die Möglichkeit der Schädigung von Personen, Sachen und des Vermögens von Dritten
durch ein fehlerhaftes Produkt.
Gerade im Hinblick auf die Verschärfung der Haftung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung
(z.B. Produkthaftungsgesetz), immer kürzeren Produktzyklen sowie "Just-in-Time-Produktionen"
hat das Risiko "Produkthaftung" in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.
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