Auch nach einer fehlerfreien Kür können Sie durchaus in die Pflicht genommen werden.
Wenn Sie gesamtschuldnerisch haften, können Sie auch für Fehlentscheidungen eines Kollegen in Regress genommen werden. Das ist nicht immer gerecht, aber durchaus rechtens. Doch wie auch immer der Vorwurf lautet, die Beweispflicht für ein pflichtgemäßes Handeln liegt alleine beim beschuldigten Geschäftsführer oder Vorstand. Die beste Versicherung ist zunächst also eine sorgfältige und gewissenhafte Dokumentation Ihrer Arbeit. Für alles Weitere gibt es dann die D&O-Versicherung. Sie übernimmt:
- die Prüfung von Schadenersatzansprüchen
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
- den Ersatz berechtigter Ansprüche inkl. der Kostenübernahme
- (Anwalt und Gericht) bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Mit der D&O-Versicherung stärken Unternehmen ihren Entscheidungsträgern den Rücken und sichern im Ernstfall deren Existenzen – und in letzter Konsequenz die Existenz des Unternehmens selbst.
Treffen Sie jetzt die richtige Entscheidung gegen Fehlentscheidungen.
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