Was ist eine Direktversicherung durch Entgeldumwandlung?
Es handelt sich um eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die durch Umwandlung von Gehalts-/Lohnansprüchen entsteht. Als Arbeitnehmer genießen Sie dabei optimale Steuerbegünstigungen. Vereinbaren Sie einfach mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Gehalts für eine Rentenversicherung zu Ihren Gunsten umzuwandeln.
Der Arbeitgeber ist somit Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner. Er überweist die Beiträge an die SAARLAND, muss sie aber nicht finanzieren. Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen erhalten aber den unwiderruflichen Anspruch auf die Versicherungsleistungen.
Was wird gezahlt?
Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich u.a. nach dem umzuwandelnden Gehaltsteil, dem Eintrittsalter und der Versicherungsdauer. Sie wird im Todes- oder Erlebensfall ausgezahlt. Die Erlebensfall-Leistung kann jedoch nicht vor dem Alter 60 ausgezahlt werden, da die Steuerbegünstigung auf Einzahlungen gesetzlich an das Ziel der Altersversorgung gebunden ist. (Achtung: Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2011 erteilt werden, dürfen erst zum Alter 62 enden!)
Die Beitragsbefreiung und Rentenzahlung im Falle der Berufsunfähigkeit kann mitversichert werden. Zur garantierten Versicherungsleistung kommen noch die Erträge aus der anerkannt hohen Gewinnbeteiligung der SAARLAND hinzu. Dadurch wird die Rendite nochmals entscheidend verbessert.
Wo liegen die Steuervorteile?
Steuerbegünstigung auf die Beitragszahlung
Bei Umwandlung von Barlohn in einen Direktversicherungsbeitrag – bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung (Stand 2011: 2.640 Euro) jährlich – ist der „umgewandelte“ Betrag steuerfrei - anstatt mit Ihrem persönlichen Spitzensteuersatz zu versteuern. Der Vorteil ist umso größer, je mehr Sie als Arbeitnehmer verdienen. Er erhöht sich sogar noch, da Sie Sozialabgaben sparen, sofern Ihr Gehalt/Lohn unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Grundsätzlich können Sie zu dem vorgenannten Betrag noch zusätzlich 1800 Euro jährlich steuerfrei einbringen.
Versteuerung der Versicherungsleistung
Mit Alter 60 - auf Wunsch auch später - erhalten Sie die Versicherungsleistung plus der lukrativen Überschussanteile. Da die Beiträge steuerfrei eingezahlt wurden, ist die Leistung zu versteuern. Ist Ihr Steuersatz im Leistungsbezug niedriger als heute, haben Sie nicht nur einen Steuerstundungseffekt, sondern darüber hinaus Steuereinsparung.
Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten?
Über die Umwandlung der Gehaltsteile ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ein Vertrag zu schließen. Dieser sollte die wesentlichen arbeits- und steuerrechtlichen Auswirkungen enthalten, damit beide Vertragspartner vor Nachteilen geschützt sind.
Wichtige Vertragsinhalte
- Der Arbeitnehmer hat das unwiderrufliche Bezugsrecht im Todes- und Erlebensfall.
- Vorzeitige Auszahlungen, z.B. durch Kündigung oder Beleihung, sind ausgeschlossen.
- Die Laufzeit ist so zu wählen, dass die Erlebensfall-Leistung nicht vor dem Alter 60 fällig wird. Bei Zusagen, die nach dem 31.12.2011 erteilt werden, ist das Alter von 62 Jahren zu berücksichtigen.
Arbeitsplatzwechsel
Scheiden Sie vorzeitig aus dem Unternehmen aus, so können Sie Ihre Direktversicherung problemlos mitnehmen, indem der Arbeitgeber die Versicherung auf Sie überträgt. Diese kann danach von Ihnen privat weitergeführt werden oder aber der neue Arbeitgeber setzt die Versicherung für Sie fort. Im Falle der Fortführung durch den neuen Arbeitgeber bleiben die Steuervorteile unverändert bestehen.
Bei einer Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag je nach individueller Situation beitragspflichtig oder beitragsfrei weitergeführt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber für Neuzusagen ab 2005 einen weiteren Rechtsanspruch für Sie eingeführt: Sie können die Übertragung des "Übertragungswertes" vom alten Arbeitgeber auf den neuen Arbeitgeber verlangen. Der neue Arbeitgeber ist dann verpflichtet Ihnen eine wertgleiche Zusage in einem der versicherungsförmigen Durchführungswege zu erteilen.
Und noch ein Tipp zum Sparen
Zeitlich unbegrenzt können Sie bei Entgeltumwandlung von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West)-Sozialabgaben sparen - vorausgesetzt das Bruttogehalt liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze!
Hinweis zu Kapitalleistungen
Rentenversicherungen gehören auch dann zu den förderfähigen Produkten der Direktversicherung, wenn das Kapitalwahlrecht erst im letzten Jahr vor Rentenbeginn ausgeübt wird.
Was kostet das?
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