Entscheidungshilfe für Sie als Arbeitgeber
Grundsätzlich können Sie zwischen den fünf Durchführungswegen Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage, Pensionskasse und Pensionsfonds wählen. Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Versorgungszusage.
Die Zusage ist je nach Durchführungsweg als Rentenzahlung (Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenversorgung) - mit Kapitalwahlrecht - oder bei den Durchführungswegen Pensionszusage und Unterstützungskasse auch als Kapitalleistung möglich. Grundsätzlich entscheiden Sie als Arbeitgeber über den Durchführungsweg. Können bzw. wollen Sie als Arbeitgeber keine Pensionskasse oder keinen Pensionsfonds anbieten, so haben Ihre Mitarbeiter den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung.
Die wesentlichen Bestimmungen zur betrieblichen Altersversorgung
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Der Gesetzgeber gewährt den Arbeitnehmern bereits seit 1. 1. 2002 einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Teilen des Gehalts in betriebliche Vorsorgeleistungen. Dieser Anspruch ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt (2011: 2.640 €).
- Steuerfreiheit der Beiträge in eine Direktversicherung Bei Neuzusagen seit 01.01.2005 sind Beiträge, die aus einem ersten Dienstverhältnis erbracht werden, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (Stand 2011: 2.640 €). Sofern nicht bereits eine pauschalversteuerte Direktversicherung (oder kapitalgedeckte Pensionskassenversorgung) pauschal versteuert wird, erhöht sich dieser Betrag sogar noch um weitere 1.800 €.
- Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Vom Arbeitgeber finanzierte, steuerlich geförderte Beiträge sind grundsätzlich bis 4% der BBG sozialversicherungsfrei. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge (Entgeltumwandlung) zahlt.
- Unverfallbarkeitsfristen: Bei Entgeltumwandlung gilt eine sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit. Das heißt, die aus den umgewandelten Gehaltsteilen finanzierten Leistungen stehen dem Arbeitnehmer von Anfang an unwiderruflich zu. Bei arbeitgeberfinanzierten Leistungen bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles, jedoch nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens 5 Jahre bestanden hat.
- Staatliche Förderung von Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds auch nach dem Riester-Modell. Der Arbeitnehmer kann fordern, dass das Versorgungsmodell den Kriterien für die Förderung nach Riester entspricht.
Was bedeutet die Riester-Förderung?
Nimmt ein Mitarbeiter die Förderung nach Riester in Anspruch, erhält er Grund- und Kinderzulagen vom Staat. Das Zulagenverfahren verursacht bei Abschluss über den Arbeitgeber zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Eine Ersparnis von Sozialabgaben ist dabei nicht möglich.
Wichtig für den Arbeitnehmer: Für ihn wird eine lebenslange Rente abgeschlossen, die später bei Fälligkeit voll steuerpflichtig ist. Auch sind die späteren Leistungen beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Falls Sie das Riester-Modell unternehmensintern nicht anbieten wollen, gibt es die Möglichkeit einer „arbeitgebergestützten“ Lösung. Und das funktioniert so: Als Arbeitgeber vereinbaren Sie mit uns einen Kollektiv-Rahmenvertrag oder treffen mit uns eine individuelle Regelung. Über diesen Weg schließt Ihr Mitarbeiter einen staatlich geförderten privaten Vorsorgevertrag zu günstigen Konditionen ab – für Sie ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Was unterscheidet die Versorgungsmodelle?
Die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einen Überblick über alle fünf Durchführungswege. Grundsätzlich besteht bei jedem Weg die Möglichkeit zu einer arbeitnehmerfinanzierten oder arbeitgeberfinanzierten Variante. Bei arbeitnehmerfinanzierten Wegen spricht man von Entgeltumwandlung.
Direktversicherung
Direktversicherung - flexibel und unkompliziert
Sie schließen für Ihre Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab. Ihre Arbeitgeberzahlungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) können Sie als Betriebsausgabe absetzen. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge bis 2.640 Euro (Stand: 2011) jährlich sind sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge (Entgeltumwandlung) sind ebenfalls bis 2.640 Euro (Stand 2011) sozialversicherungsfrei.
Prüfen Sie, ob eine Direktversicherung anstelle einer Gehaltserhöhung möglich ist. Damit senken Sie Ihre Lohnnebenkosten. Eine Direktversicherung ist zudem kostengünstig und mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden, da wir für Sie die Abwicklung übernehmen.
Sollte ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden, geben Sie die Versicherungspolice einfach mit und informieren uns.
Vorteile auf einen Blick
-
verwaltungsfreundlich
- bilanzneutral
- steuerfrei gemäß § 3Nr. 63 EStG
Ist das Riester-Konzept vorgesehen?
Ja, eine Förderung nach Riester ist möglich. Gern prüfen wir, ob eine private Riesteranlage für Ihre Arbeitnehmer nicht noch mehr Vorteile bringt.
Unterstützungskasse
Unterstützungskasse - Eine Lösung über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Einrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Sie zahlen als Arbeitgeber die Beiträge ein. Die Kasse übernimmt die Versorgungszusage und verwaltet die Kapital oder Rentenzusagen. Durch Rückdeckung sichert sich die Unterstützungskasse ab, damit Ihre geleisteten Zahlungen sicher und steuerlich voll abzugsfähig sind.
Wichtig: Sie können Ihre Zahlungen als Betriebsausgabe absetzen. Ihre Beiträge, sofern arbeitgeberfinanziert, sind zudem ohne Höchstgrenze sozialversicherungsfrei.
Auch mit diesem Modell können Sie bei gewissen Konstellationen Ihre Lohnnebenkosten erheblich senken.
Da die Unterstützungskasse die Verwaltung der Gelder übernimmt, haben Sie so gut wie keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Wechselt der Mitarbeiter den Arbeitsplatz, kann er die Anwartschaften mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber die Beiträge weiterzahlt. Vorausgesetzt, bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen sind die Unverfallbarkeitsfristen (25. Lebensjahr und fünf Jahre Betriebszugehörigkeit) erfüllt.
Vorteile auf einen Blick
- verwaltungsfreundlich
- bilanzneutral (Bitte beachten Sie, dass sich im Hinblick auf das BilMoG Änderungen ergeben können)
- arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei
- arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind steuerfrei, und bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) zur allgemeinen Rentenversicherung sind i.d.R. zudem sozialversicherungsfrei
Ist das Riester-Konzept vorgesehen?
Nein, es ist keine Riester-Förderung möglich.
Direktzusage
Direktzusage - Insbesondere für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer
Eine Direktzusage hat für Sie abgabenrechtlich die gleichen Vorteile wie die Unterstützungskasse. Sie buchen Ihre Aufwendungen als Betriebsausgabe und zahlen auf die Beträge keine Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer wird erst in der Rentenphase besteuert.
Der Arbeitgeber kann mit einer Direktzusage die betriebliche Altersversorgung in eigener Regie organisieren. Die Mittel werden dann im Unternehmen investiert. Wir empfehlen Ihnen, die Zusage über eine Lebensversicherung abzusichern.
Für die Zusage bilden Sie Pensionsrückstellungen. Damit mindern Sie den zu versteuernden Gewinn Ihres Unternehmens und die Steuerbelastung.
Eine Entgeltumwandlung ist möglich. Diese eignet sich daher besonders gut für Führungskräfte mit Tantiemenvereinbarung und gut verdienende Mitarbeiter.
Die Anwartschaften können z. B. im Einvernehmen aller Beteiligten vom neuen Arbeitgeber übernommen werden, falls der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Die Deckungsmittel sind aber auch steuer- und beitragsfrei auf einen Pensionsfonds übertragbar.
Vorteile auf einen Blick
- Liquiditätsgewinn durch Rückstellungsbildung
- Ausfinanzierung durch renditestarke Rückdeckungsversicherung möglich
- arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei
- arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind steuer- und bis 4% der BBG sozialversicherungsfrei
Ist das Riester-Konzept vorgesehen?
Nein, es ist keine Riester-Förderung möglich.
Pensionskasse
Pensionskasse - Versorungsgleistungen über einen selbständigen Partner
Sie gründen oder beteiligen sich an einer rechtlich selbstständigen Pensionskasse, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze lohnsteuer- und sozialabgabenfrei und abzugsfähige Betriebsausgaben.
Entscheiden Sie sich für eine Pensionskasse, übernimmt diese das Versicherungsrisiko und die Verwaltung für die Zusage. Sie haben unternehmensintern kaum Verwaltungsaufwand.
Die Pensionskasse unterliegt wie eine Versicherung den Anlagevorschriften der staatlichen Versicherungsaufsicht. Bei einem Arbeitsplatzwechsel gelten die Regelungen der Unverfallbarkeit.
Vorteile auf einen Blick
- verwaltungsfreundlich
- Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung sind lohnsteuerfrei
- bilanzneutral
Ist das Riester-Konzept vorgesehen?
Ja, eine Förderung nach Riester ist möglich.
Pensionsfonds
Pensionsfonds - ein Durchführungsweg mit besonderen Akzenten
Dieses Vorsorgemodell ist der jüngste Durchführungsweg. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlen in einen rechtlich selbstständigen Pensionsfonds ein. Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz, kann er den Fonds privat fortführen.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge gelten als Betriebsausgabe und sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Dies gilt auch, wenn die Beiträge durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Besondere Akzente im Hinblick auf bestehende Versorgungen.
Sie können Ihre Eigenkapitalquote verbessern und Rating-Vorteile erzielen, indem Sie die bestehende Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter in einen Pensionsfonds auslagern.
Die Auszahlung an den Mitarbeiter erfolgt immer als Rente. Durch die Mischung der Anlageformen in Fonds wird das Risiko einzelner Wertpapiere ausgeglichen und die Stabilität der gesamten Anlage erhöht.
Vorteile auf einen Blick
- verwaltungsfreundlich
- bilanzneutral (Bitte beachten Sie, dass sich im Hinblick auf das BilMoG Änderungen ergeben können)
- flexible Kapitalanlagepolitik wählbar
- Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung sind lohnsteuerfrei
Ist das Riester-Konzept vorgesehen?
Ja, eine Förderung nach Riester ist möglich.
Welcher Weg ist der richtige?
Wichtige Fragestellungen
Die wichtigsten Fragen, die Sie sich vor Auswahl des Durchführungsweges stellen sollten:
- Welche Regelung sieht der Tarifvertrag vor?
- Ist eine Senkung der Lohnnebenkosten möglich?
- Wird der Anspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt?
- Was geschieht, wenn der Mitarbeiter ausscheidet?
- Wie soll die Versorgung aussehen?
- Wie wirkt sich die Versorgungszusage auf den Unternehmensgewinn aus?
- Wie ist die spätere Leistung zu versteuern?
Wir analysieren gerne gemeinsam mit Ihnen den Bedarf Ihres Unternehmens und erstellen Ihnen ein individuelles Versorgungskonzept. Sie profitieren von unserem Fachwissen in steuer-, sozial-, arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragen. Das weit verzweigte Servicenetz gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. Wir sind in Ihrer Nähe und können daher intensiver, schneller und persönlicher für Sie da sein.
Unser Service
- Eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Versorgungslösung
- Auslagerung des anfallenden Verwaltungsaufwands
- Wichtige Tipps zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung
Wir beraten Sie branchenübergreifend zu allen Produkten für die Absicherung Ihres Unternehmens.