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Allgemeine Grundsätze

Vorstand und Führungskräfte üben eine Vorbildfunktion bei der Einhaltung dieser Richtlinie aus.

 

  

 

Befolgung von Vorschriften

Diskriminierung

Umgang mit Geschäftspartnern

Umgang mit Unternehmensvermögen

Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten

Interessenkonflikte

Arbeits-/Mitarbeiterschutz

Gesellschaftliche Verantwortung

Geldwäsche, Terrorismus und sonstige illegale Handlungen

Insiderhadel und Insiderempfehlung

 

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Befolgung von Vorschriften


Wir beachten alle einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, die internen Vereinbarungen, Arbeitsanweisungen und Richtlinien. Den Führungskräften obliegt es, die sich ständig weiterentwickelnde Rechtslage zu beobachten und, wenn sich hieraus eine Änderung für das Unternehmen ergibt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten sowie die Umsetzung zu überwachen.

Ergeben sich im konkreten Einzelfall Fragen, steht der Beauftragte für Compliance beratend zur Verfügung.

 

 
 

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Diskriminierung


In unserem Unternehmen wird keine Form der Diskriminierung oder Belästigung geduldet, sei es aufgrund von Alter, Behinderung, Herkunft, Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, politischer Haltung oder gewerkschaftlicher Betätigung.

 

 

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Umgang mit Geschäftspartnern


Eine Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung von unseren oder für unsere Geschäftspartner wird nicht geduldet, wenn diese über ein sozialadäquates Maß hinausgeht und geeignet ist, die Objektivität im Geschäftsverhältnis zu beeinträchtigen. Einzelheiten hierzu sind unter den Punkten 2.2 und 2.4 dieser Richtlinie beschrieben.


 

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Umgang mit Unternehmensvermögen


Das Eigentum und die Betriebseinrichtungen, die Geschäftsunterlagen und die Arbeitsmittel sowie sonstiges materielles und intellektuelles Eigentum der Saarland Versicherungen werden verantwortungsbewusst und ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt.

Wir beachten auch bei der Nutzung von Unternehmenseigentum die einschlägigen gesetz­lichen und sonstigen Vorschriften sowie die internen Vereinbarungen, Arbeitsanweisungen und Richtlinien.

Zum Schutz des Unternehmensvermögens wird das interne Kontrollsystem (IKS) weiter ausgebaut. Damit wird die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger sowie interner Vorschriften sichergestellt, Fehler/Manipulationen erkannt und Korrekturen ermöglicht.

Der Aufbau, die Aktualisierung und die Verfolgung des IKS sind Führungsaufgaben.


 

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Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten


Der Schutz kundenbezogener Daten und die strikte Einhaltung der maßgeblichen daten­schutzrechtlichen Bestimmungen zählen zu den wesentlichen Grundlagen für das Vertrauen unserer Kunden. Vertrauliche Informationen und Geschäfts­unter­lagen werden vor dem Einblick nicht berechtigter Dritter und nicht beteiligter Kollegen geschützt.

Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um die uns überlassenen personen­bezogenen Daten vor unberechtigten Zugriffen und vor vorsätzlichen oder versehentlichen Veränderungen zu schützen sowie die Verfügbarkeit und die Integrität zu gewährleisten. Hierbei beachten wir alle einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Vorgaben sowie die unternehmensinternen Regelungen.

Kenntnisse über betriebsinterne Vorhaben oder Vorgänge dürfen von den Mitarbeitern ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Dritte in diesem Sinne sind auch Familienangehörige oder Mitarbeiter, die von dem betreffenden Vorhaben oder Vorgang keine dienstliche Kenntnis haben müssen.

 


 

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Interessenkonflikte


Nebentätigkeiten oder berufliche Beratertätigkeiten dürfen die Interessen unseres Unternehmens nicht beeinträchtigen. Sie dürfen deshalb nur dann aufgenommen werden, wenn sie im Einklang mit arbeitsvertraglichen Bestimmungen stehen.

 


 

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Arbeits-/Mitarbeiterschutz


Die Einhaltung aller Gesetze zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter ist für unser Unternehmen ein elementarer Grundsatz, der sich gleichermaßen aus juristischen und ethischen Prinzipien ergibt. Wir garantieren ein Arbeitsumfeld entsprechend den geltenden Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit durch die Überwachung, das Management und die Verhütung der mit der Ausübung der Berufstätigkeit verbundenen Risiken.

Mitarbeiter dürfen nur zu Tätigkeiten im Rahmen ihrer gegenüber dem Unter­nehmen bestehenden Verpflichtungen herangezogen werden. Dies schließt Arbeits­aufträge für private Belange aus.

 


 

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Gesellschaftliche Verantwortung


Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und werden diese, wie auch schon in der Vergangenheit, unter Beachtung der Unternehmens­interessen wahrnehmen. Wir unterstützen dabei grundsätzlich nur Institutionen, die eine gemeinnützige Verwendung der Zuwendungen im Sinne des Steuerrechts sicher­stellen. Hierzu gehören schwerpunkt­mäßig Organisationen, die Hilfe für in Not Geratene leisten, der Erhaltung der Gesundheit und dem Schutz der Umwelt dienen. Über die Vergabe von sonstigen Spenden und anderen Zuwendungen entscheidet der Vorstand.

 


 

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Geldwäsche, Terrorismus und sonstige illegale Handlungen


Wir beachten die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Korruption und der Finanzierung des Terrorismus. Hierzu werden ausnahmslos alle einschlägigen in- und externen Vorgaben befolgt und im IKS berücksichtigt.

Alle Mitarbeiter unterstützen dieses Ziel. Weder lassen sie sich in illegale Handlungen verwickeln, noch tolerieren sie solche oder setzen sich über die dazu geltenden gesetzlichen und internen Vorgaben hinweg.


 

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Insiderhandel und Insiderempfehlung


Der Handel von börsennotierten Wertpapieren unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Weitergabe von Insiderinformationen oder das Verwenden solcher Informationen für Transaktionen verbieten.

Mitarbeiter haben beim privaten Handel mit Wertpapieren darauf zu achten, dass keine Insiderinformationen zugrunde gelegt werden. Auch die unbefugte bloße Weitergabe von Insiderinformationen an einen Dritten, der kein Insider ist, ist strafbar. Bereits der grob unachtsame Umgang mit vertraulichen Dokumenten, der unberechtigten Personen Insiderinformationen zugänglich macht, kann mit Geldbuße geahndet werden.

 

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