Allgemeine Grundsätze
Vorstand und Führungskräfte üben eine Vorbildfunktion bei der Einhaltung dieser Richtlinie aus.
Umgang mit Unternehmensvermögen
Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten
Gesellschaftliche Verantwortung
Geldwäsche, Terrorismus und sonstige illegale Handlungen
Insiderhadel und Insiderempfehlung
Befolgung von Vorschriften
Wir beachten alle einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, die internen
Vereinbarungen, Arbeitsanweisungen und Richtlinien. Den Führungskräften obliegt es, die sich
ständig weiterentwickelnde Rechtslage zu beobachten und, wenn sich hieraus eine Änderung für das
Unternehmen ergibt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten sowie die Umsetzung zu überwachen.
Ergeben sich im konkreten Einzelfall Fragen, steht der Beauftragte für Compliance beratend
zur Verfügung.
Diskriminierung
In unserem Unternehmen wird keine Form der Diskriminierung oder Belästigung geduldet, sei es
aufgrund von Alter, Behinderung, Herkunft, Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion,
politischer Haltung oder gewerkschaftlicher Betätigung.
Umgang mit Geschäftspartnern
Eine Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung von unseren oder für unsere Geschäftspartner wird
nicht geduldet, wenn diese über ein sozialadäquates Maß hinausgeht und geeignet ist, die
Objektivität im Geschäftsverhältnis zu beeinträchtigen. Einzelheiten hierzu sind unter den Punkten
2.2 und 2.4 dieser Richtlinie beschrieben.
Umgang mit Unternehmensvermögen
Das Eigentum und die Betriebseinrichtungen, die Geschäftsunterlagen und die Arbeitsmittel
sowie sonstiges materielles und intellektuelles Eigentum der Saarland Versicherungen werden
verantwortungsbewusst und ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt.
Wir beachten auch bei der Nutzung von Unternehmenseigentum die einschlägigen gesetzlichen
und sonstigen Vorschriften sowie die internen Vereinbarungen, Arbeitsanweisungen und Richtlinien.
Zum Schutz des Unternehmensvermögens wird das interne Kontrollsystem (IKS) weiter ausgebaut.
Damit wird die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger sowie interner Vorschriften sichergestellt,
Fehler/Manipulationen erkannt und Korrekturen ermöglicht.
Der Aufbau, die Aktualisierung und die Verfolgung des IKS sind Führungsaufgaben.
Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten
Der Schutz kundenbezogener Daten und die strikte Einhaltung der maßgeblichen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zählen zu den wesentlichen Grundlagen für das Vertrauen
unserer Kunden. Vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen werden vor dem Einblick nicht
berechtigter Dritter und nicht beteiligter Kollegen geschützt.
Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um die uns überlassenen personenbezogenen Daten
vor unberechtigten Zugriffen und vor vorsätzlichen oder versehentlichen Veränderungen zu schützen
sowie die Verfügbarkeit und die Integrität zu gewährleisten. Hierbei beachten wir alle
einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Vorgaben sowie die unternehmensinternen Regelungen.
Kenntnisse über betriebsinterne Vorhaben oder Vorgänge dürfen von den Mitarbeitern
ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Dritte in
diesem Sinne sind auch Familienangehörige oder Mitarbeiter, die von dem betreffenden Vorhaben oder
Vorgang keine dienstliche Kenntnis haben müssen.
Interessenkonflikte
Nebentätigkeiten oder berufliche Beratertätigkeiten dürfen die Interessen unseres
Unternehmens nicht beeinträchtigen. Sie dürfen deshalb nur dann aufgenommen werden, wenn sie im
Einklang mit arbeitsvertraglichen Bestimmungen stehen.
Arbeits-/Mitarbeiterschutz
Die Einhaltung aller Gesetze zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter ist für unser
Unternehmen ein elementarer Grundsatz, der sich gleichermaßen aus juristischen und ethischen
Prinzipien ergibt. Wir garantieren ein Arbeitsumfeld entsprechend den geltenden Vorschriften zu
Sicherheit und Gesundheit durch die Überwachung, das Management und die Verhütung der mit der
Ausübung der Berufstätigkeit verbundenen Risiken.
Mitarbeiter dürfen nur zu Tätigkeiten im Rahmen ihrer gegenüber dem Unternehmen bestehenden
Verpflichtungen herangezogen werden. Dies schließt Arbeitsaufträge für private Belange aus.
Gesellschaftliche Verantwortung
Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und werden diese, wie auch
schon in der Vergangenheit, unter Beachtung der Unternehmensinteressen wahrnehmen. Wir
unterstützen dabei grundsätzlich nur Institutionen, die eine gemeinnützige Verwendung der
Zuwendungen im Sinne des Steuerrechts sicherstellen. Hierzu gehören schwerpunktmäßig
Organisationen, die Hilfe für in Not Geratene leisten, der Erhaltung der Gesundheit und dem Schutz
der Umwelt dienen. Über die Vergabe von sonstigen Spenden und anderen Zuwendungen entscheidet der
Vorstand.
Geldwäsche, Terrorismus und sonstige illegale Handlungen
Wir beachten die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Korruption und der
Finanzierung des Terrorismus. Hierzu werden ausnahmslos alle einschlägigen in- und externen
Vorgaben befolgt und im IKS berücksichtigt.
Alle Mitarbeiter unterstützen dieses Ziel. Weder lassen sie sich in illegale Handlungen
verwickeln, noch tolerieren sie solche oder setzen sich über die dazu geltenden gesetzlichen und
internen Vorgaben hinweg.
Insiderhandel und Insiderempfehlung
Der Handel von börsennotierten Wertpapieren unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen,
welche die Weitergabe von Insiderinformationen oder das Verwenden solcher Informationen für
Transaktionen verbieten.
Mitarbeiter haben beim privaten Handel mit Wertpapieren darauf zu achten, dass keine
Insiderinformationen zugrunde gelegt werden. Auch die unbefugte bloße Weitergabe von
Insiderinformationen an einen Dritten, der kein Insider ist, ist strafbar. Bereits der grob
unachtsame Umgang mit vertraulichen Dokumenten, der unberechtigten Personen Insiderinformationen
zugänglich macht, kann mit Geldbuße geahndet werden.
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