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Kartellrecht

 

In allen Unternehmensbereichen sind kartellrechtliche Regelungen zu beachten. Der Kartellrechtsleitfaden ist an alle Hauptabteilungsleiter verteilt und über die Führungskräfte an die Mitarbeiter kommuniziert. Alle Führungskräfte sind verpflichtet, die ihnen nachgeordneten Personen über die Grundsätze des Kartellrechtsleitfadens zu informieren, deren Beachtung sicherzustellen und zu überwachen.

 
Wir beachten den Kartellrechtsleitfaden und die darin vorgesehenen Grundsätze und unterlassen Verhaltensweisen, die gegen kartellrechtliche Regelungen verstoßen.

 

 

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