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Firmennachfolgeregelung

 

Eine gute Firmennachfolgeregelung

Noch denken Sie nicht ans Aufhören. Umso mehr Zeit haben Sie, sich über Ihre Nachfolge in Ruhe Gedanken zu machen.

Firmennachfolgeregelung

Firmenübergabe

 

Firmennachfolgeregelung

Mit einer guten Firmennachfolgeregelung kommt es bei einer Übergabe zu keinen Brüchen!  Noch denken Sie nicht ans Aufhören. Umso mehr Zeit haben Sie, sich über Ihre Nachfolge in Ruhe Gedanken zu machen.

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Dynastische Übergabe

Diese Form meint die Fortführung des Unternehmens durch Verwandte, meist handelt es sich um Kinder. Die dynastische Übergabe erfolgt durch Schenkung oder Erbschaft und gelegentlich auch durch Verkauf. Hinweis: Bei einer Schenkung müssen Sie auf Ihre eigene finanzielle Absicherung achten, zum Beispiel in Form einer privaten Versorgungsrente oder einer stillen Beteiligung.

Ideal ist dieses Nachfolgemodell für alle, die das Zepter nicht gleich ganz aus der Hand geben möchten! Passen Sie aber auf, dass sich Ihre Vorstellungen mit denen Ihres Nachfolgers decken.

Verkauf an Dritte

Der Verkauf an Dritte ist eine weitere Möglichkeit. Vielleicht möchte ein langjähriger Mitarbeiter die Firma übernehmen. Oder ein erfolgreicher Geschäftspartner von Ihnen will sich selbstständig machen. Falls Sie in Ihrem persönlichen Umfeld niemanden kennen, Ihr Unternehmen aber auch nicht an x-Beliebige verkaufen möchten, hilft Ihnen die Unternehmensbörse Change/Chance weiter. Change/Chance ist eine Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Deutschen Ausgleichsbank zur Unterstützung des Generationenwechsels in kleinen und mittleren Unternehmen.

Kapitalgesellschaft

Sie können aus Ihrem Unternehmen natürlich auch eine AG oder eine GmbH machen. Auf diese Weise bleiben Sie oder Ihre Kinder Eigentümer des Unternehmens, führen es aber nicht selbst. Die aktive Unternehmensführung übertragen Sie einem Geschäftsführer, z. B. Ihrem bisherigen Stellvertreter. Auch persönliche Haftungsrisiken können Sie durch die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft verringern oder zumindest teilweise ausschließen.

Verschenken

In Ihrem Umfeld haben Sie niemanden, dem Sie die weitere Führung übergeben möchten oder können. Und verkaufen Sie Ihr Unternehmen an einen Fremden, kann dieser jedoch nach Gutdünken damit verfahren.

Die Lösung: Sie bringen Ihr Unternehmen in eine Stiftung ein. Auf diese Weise können Sie sicher gehen, dass es weiterhin in Ihrem Sinne fortgeführt wird und, je nach Zielsetzung, beispielsweise sozialen oder wissenschaftlichen Zwecken verpflichtet bleiben.

 

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Firmenübergabe

Stimmen sich Junior und Senior gemeinsam ab, gibt es keine Streitigkeiten!  Wenn ein Betrieb erfolgreich übergeben und übernommen werden soll, sollte rechtzeitig eine umsichtige Nachfolgeplanung erfolgen, in der die einzelnen Schritte und Notwendigkeiten festgehalten werden.

Es ist ein Geben und Nehmen von beiden Seiten. Daher ist eine langfristige Planung von Nöten, um grundsätzliche Vorüberlegungen zu unternehmen, bevor bei der eigentlichen Betriebsübernahme Probleme entstehen.

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Eine Patentlösung für eine Nachfolgeplanung gibt es nicht ...

zu vielschichtig sind die Faktoren, die mit einer Firmenübergabe zusammen hängen.So müssen auf der einen Seite die familiären Verhältnisse, der Wert des Betriebes und auch die Steuerbelastung berücksichtigt werden, auf der der anderen Seite muss aber auch die finanzielle Situation des Juniors und seine Qualifikation berücksichtigt werden.

Ziele der Betriebsübernahme

Beide Seiten sowohl der Betriebsübergeber als auch der Betriebsübernehmer verfolgen mit der Übergabe bzw. Übernahme bestimmte Ziele. So kann sich der Betriebsübergeber mit der Übergabe eine Finanzierung seines Ruhestandes, die Erhaltung seines Lebenswerks und die Minimierung der steuerlichen Belastung als Ziel setzen. Der Betriebsübernehmer hingegen hat sich als Ziel gesetzt, dass mit der Übernahme die finanzielle Belastung für ihn dennoch tragbar ist, dass klare Besitzverhältnisse geschaffen werden und er frühzeitig Entscheidungskompetenzen übernehmen kann.

Solche Ziele sollten von beiden Seiten klar angesprochen und schriftlich festgehalten werden. Auf dieser Grundlage können dann auch unterschiedliche Vorstellungen, was den Führungsstil und die Vorgehensweise innerhalb des Betriebes angeht, klarer formuliert werden.
Eine optimale Situation ist gegeben, wenn Betriebsübergeber und Betriebsübernehmer einen sanften Übergang wählen, die Ablösung sich also über einen längeren Raum hinzieht.

Verträge

Damit es später zu keinen Rechtsstreitigkeiten kommt, empfiehlt es sich, dass beide Parteien sich genau über die laufenden Verträge im Betrieb unterhalten und über entsprechende Übergabeformen sprechen.
Zunächst sollte bei der eigentlichen Firmenübergabe daher auch ein Vertrag aufgesetzt werden, in dem die rechtlichen Anforderungen niedergeschrieben werden.

Darüber hinaus sollte, wenn erforderlich, auch ein Mietvertrag aufgesetzt werden, damit in den folgenden Jahren keine unliebsamen Überraschungen auftreten können.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter http://www.nexxt.org.

 

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